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   FG Münster, 15.09.2003 - 11 K 1203/02 E   

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https://dejure.org/2003,9304
FG Münster, 15.09.2003 - 11 K 1203/02 E (https://dejure.org/2003,9304)
FG Münster, Entscheidung vom 15.09.2003 - 11 K 1203/02 E (https://dejure.org/2003,9304)
FG Münster, Entscheidung vom 15. September 2003 - 11 K 1203/02 E (https://dejure.org/2003,9304)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    EStG § 10 Abs. 3
    Sonderausgaben: Vorsorgeaufwendungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sonderausgaben - Sonderausgaben: Vorsorgeaufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen eines nichtselbstständigen GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers als Sonderausgaben; Beschränkte Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben; Sozialversicherungsfreiheit eines Gesellschafter-Geschäftsführers; Zweck des Vorwegabzugs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1853
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.10.2002 - XI R 41/99

    Sonderausgabenvorwegabzug: Kürzung nicht verfassungswidrig

    Auszug aus FG Münster, 15.09.2003 - 11 K 1203/02
    Der beschränkte Abzug von Vorsorgeaufwendungen gem. § 10 Abs. 3 EStG ist in den Streitjahren 1998 und 1999 auch nicht verfassungswidrig (vgl. BFH-Urteil vom 16.10.2002, XI R 41/99, BStBl. II 2003, 179, und Weber-Grellet, Anm. zu diesem Urteil in Deutsches Steuerrecht (DStR) 2003, 454 m.w.N.).

    Im Unterschied zu solchen Aufwendungen, die der Sicherung des aktuellen Grundbedarfs dienen, sind Vorsorgeaufwendungen der Sache nach zukunftsorientierte Leistungen, für deren Beurteilung in steuer- und verfassungsrechtlicher Hinsicht andere Maßstäbe gelten (vgl. im Einzelnen BFH-Urteil vom 16.10.2002, XI R 41/99, a.a.O. unter II 1 m.w.N.).

    Bis dahin begegnet der Abzug von Vorsorgeaufwendungen in der bisherigen Form verfassungsrechtlich keinen durchgreifenden Einwendungen (vgl. auch Weber-Grellet, Anm. zu Urteil des BFH vom 16.10.2002, XI R 41/99, a.a.O. unter 5 m.w.N.).

  • BFH, 16.10.2002 - XI R 25/01

    Vorwegabzug beim Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus FG Münster, 15.09.2003 - 11 K 1203/02
    Das Urteil des BFH vom 16.10.2002, XI R 25/01 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung (HFR) 2003, 348) führt zu keiner anderen Beurteilung.

    Für die Kürzung des Vorwegabzugs genügt es aber, wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer seine Anwartschaftsrechte nur teilweise ohne eigene Beitragsleistung erhalten hat (vgl. Anm. zum BFH-Urteil vom 16.10.2002, XI R 25/01, a.a.O.).

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus FG Münster, 15.09.2003 - 11 K 1203/02
    Diese Regelung hat allein den Zweck, dem Personenkreis eine zusätzliche Steuerentlastung zu gewähren, der seine gesamte Altersvorsorge aus eigenem Einkommen finanzieren muss (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 06.03.2002, 2 BvL 17/99, BStBl. II 2002, 618).

    Den dahingehenden Auftrag hat der Gesetzgeber erst mit Wirkung auf den 01.01.2005 zu erfüllen (vgl. die Entscheidungsformel aus dem Urteil des BVerfG vom 06.03.2002, 2 BvL 17/99, a.a.O., veröffentlicht unter Nr. 2 in Bundesgesetzblatt - BGBl. - I 2002, 1305).

  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R

    Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge

    Auszug aus FG Münster, 15.09.2003 - 11 K 1203/02
    Insbesondere sei offensichtlich eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29.06.2000, B 4 RA 57/98 R (BSGE 86, 262) noch nicht bekannt gewesen.
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