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   FG München, 05.04.2001 - 15 K 4247/00   

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FG München, 05.04.2001 - 15 K 4247/00 (https://dejure.org/2001,12904)
FG München, Entscheidung vom 05.04.2001 - 15 K 4247/00 (https://dejure.org/2001,12904)
FG München, Entscheidung vom 05. April 2001 - 15 K 4247/00 (https://dejure.org/2001,12904)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zu versteuernder geldwerter Vorteil bei der unentgeltlichen Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs auch zur privaten Nutzung an Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber ; Ordnungsgemäßheit des Fahrtenbuchs eines Handelsvertreters für das ihm vom Arbeitgeber auch zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Private Nutzung des vom Arbeitgeber gestellten Firmen-Kfz; Anforderung an ein Fahrtenbuch eines Handelsvertreters; Verfassungsmäßigkeit von § 8 Abs. 2 S. 2 ff. EStG 1996; Anforderung an ein Fahrtenbuch; Einkommensteuer 1994-1998

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Private Nutzung des vom Arbeitgeber gestellten Firmen-Kfz - Anforderung an ein Fahrtenbuch eines Handelsvertreters - Verfassungsmäßigkeit von § 8 Abs. 2 S. 2 ff. EStG 1996 - Anforderung an ein Fahrtenbuch - Einkommensteuer 1994-1998

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 350
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG München, 08.03.2001 - 6 V 5168/00

    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs

    Auszug aus FG München, 05.04.2001 - 15 K 4247/00
    Der Senat sieht sich durch den vom Kläger mit Schreiben vom 26. März 2001 übersandten Aussetzungsbeschluß des FG München in dem Verfahren 6 V 5168/00 weder zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung noch zu einer Änderung seiner Auffassung veranlaßt.

    Der Sachverhalt im Streitfall entscheidet sich vom Sachverhalt in der Parallelsache (6 V 5168/00) dadurch, dass der Kläger Umwegfahrten selbst eingeräumt hat.

  • BFH, 24.02.2000 - IV B 83/99

    Nachträgliche Fahrtenbuchaufzeichnungen

    Auszug aus FG München, 05.04.2001 - 15 K 4247/00
    Die durch den BFH-Beschluss vom 24. Februar 2000 IV B 83/99 (BFH/NV 2000, 807 , BStBI II 2000, 298) aufgeworfene Frage, ob Mängel eines Fahrtenbuchs das FA nur zu einer Schätzung berechtigen oder aber zur Anwendung der Typisierungsregelung des § 8 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zwingen, führt beim Senat angesichts der Rechtsprechung zur Verfassungsmäßigkeit der Typisierungsregelung in BFH/NV 2000, 910 , BStBI II 2000, 273 nicht zu Unsicherheit in rechtlicher Hinsicht.

    Die durch den BFH in dem Beschluss in BFH/NV 2000, 807 , BStBI II 2000, 298 vorgenommene Aussetzung der Vollziehung beruhte z. T. auf anderen, im vorliegenden Fall nicht einschlägigen Gesichtspunkten.

  • BFH, 24.02.2000 - III R 59/98

    Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung

    Auszug aus FG München, 05.04.2001 - 15 K 4247/00
    Der BFH hat entschieden, dass die vergleichbare Regelung in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG , wonach die private Nutzung eines betrieblichen Kfz für jeden Kalendermonat mit 1 v.H. des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung (zuzüglich Sonderausstattungen einschließlich Umsatzsteuer) anzusetzen ist, wenn nicht u.a. das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen wird (sog. Ein-Prozent-Regelung), nicht gegen das GG verstößt, sondern sich im Gestaltungsspielraum des Steuergesetzgebers bei Typisierungen hält (BFH-Urteil vom 24. Februar 2000 III R 59/98, BFH/NV 2000, 910 , BStBI II 2000, 273).

    Die durch den BFH-Beschluss vom 24. Februar 2000 IV B 83/99 (BFH/NV 2000, 807 , BStBI II 2000, 298) aufgeworfene Frage, ob Mängel eines Fahrtenbuchs das FA nur zu einer Schätzung berechtigen oder aber zur Anwendung der Typisierungsregelung des § 8 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zwingen, führt beim Senat angesichts der Rechtsprechung zur Verfassungsmäßigkeit der Typisierungsregelung in BFH/NV 2000, 910 , BStBI II 2000, 273 nicht zu Unsicherheit in rechtlicher Hinsicht.

  • BFH, 25.05.1992 - VI R 146/88

    Höhe des geldwerten Vorteils bei Kfz-Benutzung durch Arbeitnehmer

    Auszug aus FG München, 05.04.2001 - 15 K 4247/00
    Die drei Schätzungsmethoden der Verwaltung wurden vom BFH für die Jahre vor 1990 gebilligt (vgl. Urteil vom 25. Mai 1992 VI R 146/88, BFHE 168, 194, BStBI II 1992, 700).
  • FG München, 06.03.1996 - 1 K 1234/93

    Zu versteuernder geldwerter Vorteil durch unentgeltliche Überlassung eines

    Auszug aus FG München, 05.04.2001 - 15 K 4247/00
    Auch unter Heranziehung von Reisekostenabrechnungen und Kundenliste ist keine eindeutige Zuordnung der erfolgten Fahrten möglich (vgl. im Übrigen zum Vertrauensschutz bei Fahrtenbüchern Finanzgericht München, Urteil vom 6. März 1996 1 K 1234/93, EFG 1996, 911 m. w. N.).
  • BFH, 20.12.1991 - VI R 116/89

    Die Kfz-Gestellung durch den Arbeitgeber zu Fahrten zwischen Wohnung und

    Auszug aus FG München, 05.04.2001 - 15 K 4247/00
    Auch die Überlassung eines Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte stellt eine Lohnzuwendung dar (BFH-Urteil vom 20. Dezember 1991 VI R 116/89, BFHE 166, 292 BStBI II 1992, 308; ab 1996 gesetzlich geregelt in § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG ).
  • BFH, 23.10.1992 - VI R 1/92

    Arbeitnehmerzuschuß zur Anschaffung eines Firmenwagens

    Auszug aus FG München, 05.04.2001 - 15 K 4247/00
    Die genannten Beträge entsprechen dem Betrag, den der Arbeitnehmer (anteilig in Höhe des Umfangs der Privatnutzung) selbst für die Haltung und den Betrieb eines eigenen Kraftfahrzeugs des gleichen Typs aufwenden müsste (BFH-Urteil vom 23. Oktober 1992 VI R 1/92, BFHE 169, 438, BStBI II 1993, 195 m. w. N.).
  • BFH, 28.11.2006 - VI B 32/06

    NZB: Fahrtenbuch, grundsätzliche Bedeutung

    b) Die gerügte Divergenz zu dem Urteil des Finanzgerichts (FG) München vom 5. April 2001 15 K 4247/00 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 350) liegt ebenfalls nicht vor.

    Soweit das FG München in dem Urteil in EFG 2005, 350 ausgeführt hat, Angaben zu den Entfernungen zwischen den verschiedenen Orten seien nur bei größerer Differenz zwischen direkter Entfernung und tatsächlich gefahrenen Kilometern erforderlich, wurde lediglich die in dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. Mai 1997 IV B 2 -S 2177- 29/97 (BStBl I 1997, 562) vertretene Auffassung wiedergegeben.

    Tragend für die Entscheidung des FG München in EFG 2005, 350 war indessen, dass in den Fahrtenbüchern bei den beruflich bedingten Fahrten Angaben zum aufgesuchten Geschäftspartner fehlten.

  • FG Sachsen, 14.12.2007 - 2 K 1785/07

    Voraussetzungen der Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuches; Anforderungen an die

    Nach der Rechtsprechung (vgl. anschaulich FG München, EFG 2005, 350 ) sind grundsätzlich folgende Aufzeichnungen erforderlich: Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen betrieblich/beruflich veranlassten Fahrt, Reiseziel und bei Umwegen auch die Reiseroute, Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner.

    Selbst wenn diese Fahrten für sich gesehen Kurzstrecken gewesen sein sollten, stellt ihre fehlende Aufzeichnung einen Mangel der Fahrtenbücher dar, weil nicht nachgeprüft werden kann, welchen Anteil an den Gesamtkosten diese Fahrten insgesamt hatten (vgl. FG München, EFG 2005, 350 ).

  • FG Niedersachsen, 12.04.2011 - 12 K 122/10

    Erfassung eines privaten Nutzungsanteils für betriebliche Pkw nach § 6 Abs. 1 Nr.

    Nach der Rechtsprechung (vgl. anschaulich FG München, EFG 2005, 350) sind grundsätzlich folgende Aufzeichnungen erforderlich: Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen betrieblich/beruflich veranlassten Fahrt, Reiseziel und bei Umwegen auch die Reiseroute, Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner.
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