Weitere Entscheidung unten: FG München, 29.09.2004

Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 14.10.2004 - 3 K 399/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11755
FG Baden-Württemberg, 14.10.2004 - 3 K 399/01 (https://dejure.org/2004,11755)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.10.2004 - 3 K 399/01 (https://dejure.org/2004,11755)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Oktober 2004 - 3 K 399/01 (https://dejure.org/2004,11755)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besteuerung außerrechnungsmäßiger Zinsen eines Überschussguthabens aus einer schweizerischen Lebensversicherung sowie der Zinsen aus einem Prämiendepot; Ausnahme von der Steuerpflicht für außerrechnungsmäßige Zinsen und thesaurierten Zinsen; Ausschluss der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkünfte aus Kapitalvermögen bei ausländischen Lebensversicherungen; Einkommensteuer 1997

  • rechtsportal.de

    Einkünfte aus Kapitalvermögen bei ausländischen Lebensversicherungen; Einkommensteuer 1997

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkünfte aus Kapitalvermögen bei ausländischen Lebensversicherungen - Einkommensteuer 1997

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Lebensversicherung - Ausländische Versicherung: Erträge können steuerfrei sein

  • IWW (Kurzinformation)

    Lebensversicherung - Steuerfreiheit von Erträgen aus ausländischer LV

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 442
  • EFG 2005, 9
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.11.2001 - 6 K 1796/00

    Kapitalerträge einer ausländischen Lebensversicherung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.10.2004 - 3 K 399/01
    Die Vorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG stelle daher lediglich darauf ab, ob eine nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b) EStG grundsätzlich begünstigte Art der Versicherung vorliege (Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 8. November 2001 6 K 1796/00, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2002, 193 ff.).

    Der Senat schließt sich insoweit den Ausführungen des Urteils des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. November 2001 Az.: 6 K 1796/00, EFG 2002, 193 ff. an und folgt nicht der vom FA vertretenen Auffassung gemäß dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. Dezember 1979 - IV B 4 - S-2252 - 126/79 (Der Betrieb - DB - 1980, 232).

  • BFH, 23.04.1980 - VIII R 156/75

    Kontosperrung - Grundstückserwerb - Kaufpreiszahlung - Rücktrittsrecht -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.10.2004 - 3 K 399/01
    Bereits in dieser Vereinbarung ist eine Verfügung der Klägerin über die Zinserträge zu sehen, so dass diese ihr mit der jährlichen Gutschrift - und nicht in voller Höhe im Streitjahr - zuflössen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. April 1980 VIII R 156/75, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1980, 643 ff.).
  • BFH, 11.05.1999 - VIII R 70/95

    Zufluss von Kapitaleinkünften durch Gutschrift des Schuldners

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.10.2004 - 3 K 399/01
    Geldbeträge fließen dem Steuerpflichten in der Regel dadurch zu, dass sie bar ausgezahlt oder einem Konto des Empfängers bei einem Kreditinstitut gutgeschrieben werden (BFH Urteil vom 11. Mai 1999 VIII R 70/95, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2000, 18 ff.).
  • FG Köln, 19.02.2014 - 13 V 228/14

    Vollstreckungsaufschub, Interimsermessen des Finanzgerichts

    Unter Berücksichtigung der z.B. in § 802b ZPO erkennbaren Begrenzung für Vollstreckungsaufschübe auf ein Jahr oder der Begrenzung des Aufschubs für eine Zwangsversteigerung in den §§ 30a und 30c des Zwangsversteigerungsgesetzes sowie der in der neueren Gesetzgebung deutlich gewordenen Tendenz einer Verkürzung der Fristen zur Tilgung rückständiger Steuern (vergleiche die Zweiwochenfrist in § 284 Abs. 1 Satz 1 AO bei der Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung) sieht der Senat - vorbehaltlich besonderer Aspekte des Einzelfalles - keine Veranlassung, eine Frist von mehr als zwölf Monaten als kurzfristig im Sinne des § 258 AO zu qualifizieren (ebenso bereits Finanzgericht Berlin, Urteil vom 21. September 2004 7 K 7295/04, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2005, 9; Finanzgericht Köln, Beschluss vom 16. März 2012 15 V 20/12, EFG 2012, 1715 m. w. N.; zu längerer Frist bei Sonderfall mit Gefahr für Leben oder Gesundheit vgl. BFH-Beschluss vom 28. September 2006 V B 71/05, Juris).
  • FG Niedersachsen, 30.10.2008 - 12 K 61/02

    Voraussetzung für die Besteuerung von Erträgen aus einer im Rahmen der sog.

    Eine wesentliche Einschränkung der Verfügungsmacht ist gegeben, wenn der Ertrag ausdrücklich an die Rücknahme der Kapitalanlage (Aktien) geknüpft ist, weil die Vertragsparteien die Beendigung des Kapitalnutzungsverhältnisses zur Voraussetzung für den Ertragszufluss gemacht haben (BFH-Urteil vom 2. März 1993 VIII R 13/91, BFHE 171, 48, BStBl. II 1993, 602; vgl. auch FG Baden-Württemberg vom 14. Oktober 2004, 3 K 399/01, EFG 2005, 9 betr.
  • FG Köln, 16.03.2012 - 15 V 20/12

    Einstellung weiterer Vollstreckungsmaßnahmen, Befangenheitsantrag, Überpfändung,

    Als absehbarer Zeitraum werden in Rechtsprechung und Literatur regelmäßig 6 Monate, in Ausnahmefällen 12 Monate angesehen, ein noch längerer Zeitraum erscheint ausgeschlossen (FG Berlin, Urteil vom 21. September 2004 7 K 7295/04, EFG 2005, 9; Kruse in Tipke/Kruse, AO/FGO, 106. EGL 03/2005, § 258 AO Rn. 1; Neumann in Beermann/Gosch, AO/FGO, 15. EGL 08/1998, § 258 Rz. 20 jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   FG München, 29.09.2004 - 9 K 3169/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10864
FG München, 29.09.2004 - 9 K 3169/03 (https://dejure.org/2004,10864)
FG München, Entscheidung vom 29.09.2004 - 9 K 3169/03 (https://dejure.org/2004,10864)
FG München, Entscheidung vom 29. September 2004 - 9 K 3169/03 (https://dejure.org/2004,10864)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Kosten für die Unterbringung der Mutter im Altersheim als außergewöhnliche Belastung; Voraussetzungen für die Außergewöhnlichkeit von Aufwendungen; Erfüllen des Tatbestands des § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) im Fall der Heimunterbringung bei ...

  • bdsr.de PDF
  • rechtsportal.de

    EStG § 33 Abs. 1 § 33a Abs. 1; SGB XI § 14 § 15
    Nachweis der krankheitsbedingten Heimunterbringung eines Angehörigen als Voraussetzung für den Abzug der Kosten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG; Zum Abzug von Kosten einer krankheitsbedingten Heimunterbringung von Angehörigen als außergewöhnliche Belastung ...

  • datenbank.nwb.de

    Nachweis der krankheitsbedingten Heimunterbringung eines Angehörigen als Voraussetzung für den Abzug der Kosten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG - Kosten der Lebensführung - Taschengeldzahlungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 442
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 24.02.2000 - III R 80/97

    Außergewöhnliche Belastung: Unterbringung in Altenpflegeheim

    Auszug aus FG München, 29.09.2004 - 9 K 3169/03
    Zu den üblichen Aufwendungen der Lebensführung rechnen regelmäßig auch die Kosten für die altersbedingte Unterbringung in einem Altersheim (BFH-Urteil vom 24. Februar 2000 III R 80/97, BStBl II 2000, 294 m.w.N.).

    Diese Grundsätze kommen auch zur Anwendung, wenn einem Steuerpflichtigen Kosten für die Heimunterbringung eines Angehörigen entstehen, weil dieser sie nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten kann, mit der Maßgabe, dass es sich bei Kosten für eine lediglich altersbedingte Unterbringung um Unterhaltsaufwendungen handelt, die nur im Rahmen des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigt werden können, während Kosten für eine krankheitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen nach § 33 EStG berücksichtigt werden können (BFH in BStBl II 2000, 294 ).

    Allerdings fallen unter die nach § 33 EStG berücksichtigungsfähigen Kosten für die krankheitsbedingte Heimunterbringung nur die vom Heim in Rechnung gestellten Unterbringungskosten einschließlich eventueller Kosten für ärztliche Betreuung und Pflege, nicht dagegen die von der Klägerin gegebenenfalls getragenen Kosten der Lebensführung von Frau H wie Versicherungen, Kleidung etc., deren Abzug die Kläger ebenfalls beantragt haben (BFH in BStBl II 2000, 294 ).

  • BFH, 11.07.1990 - III R 111/86

    Unterhaltsberechtigter - Krankheitskosten - Unterhaltsleistungen -

    Auszug aus FG München, 29.09.2004 - 9 K 3169/03
    Es widerspräche auch der Systematik des Einkommensteuerrechts, bei Kosten, die durch eine krankheitsbedingte Heimunterbringung eines Angehörigen entstanden sind, höhere Anforderungen für eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung zu stellen, als dies bei sonstigen Krankheitskosten der Fall ist (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juli 1990 - III R 111/86, BStBl II 1991, 62 ).
  • FG Saarland, 26.11.2002 - 2 K 157/00

    Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen; Nachweis der Pflegebedürftigkeit.

    Auszug aus FG München, 29.09.2004 - 9 K 3169/03
    Bestimmte formale Kriterien sind an den Nachweis der krankheitsbedingten Unterbringung in einem Heim nicht zu stellen (ebenso FG Saarland, Urteil vom 26. November 2002 2 K 157/00, Juris; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. März 2000 4 K 1899/98, DStRE 2000, 636; Schmidt/Drenseck, EStG , 23. Auflage, § 33 Rz. 35 "Altersheim").
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.03.2000 - 4 K 1899/98

    Aufwendungen für Heimunterbringung

    Auszug aus FG München, 29.09.2004 - 9 K 3169/03
    Bestimmte formale Kriterien sind an den Nachweis der krankheitsbedingten Unterbringung in einem Heim nicht zu stellen (ebenso FG Saarland, Urteil vom 26. November 2002 2 K 157/00, Juris; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. März 2000 4 K 1899/98, DStRE 2000, 636; Schmidt/Drenseck, EStG , 23. Auflage, § 33 Rz. 35 "Altersheim").
  • BFH, 24.05.1991 - III R 28/89

    Voraussetzung für die Anrechnung von Fahrtkosten bei Festsetzung der

    Auszug aus FG München, 29.09.2004 - 9 K 3169/03
    Dazu ist erforderlich, dass die Aufwendungen medizinisch indiziert sind und dass gerade der Besuch des Angehörigen zur Heilung oder Linderung einer bestimmten Krankheit entscheidend beizutragen vermag (BFH-Urteil vom 24. Mai 1991 III R 28/89, BFH/NV 1992, 96).
  • BFH, 06.04.1990 - III R 60/88

    Außergewöhnliche Belastungen - Arzneimittel - Fachliteratur - Schuldzinsen -

    Auszug aus FG München, 29.09.2004 - 9 K 3169/03
    Dagegen sind Aufwendungen für Besuchsfahrten, die der Steuerpflichtige auch ohne Erkrankung des Angehörigen üblicherweise ausgeführt hätte, nicht außergewöhnlich i.S. des § 33 EStG und daher nicht nach dieser Vorschrift abziehbar (BFH-Urteil vom 6. April 1990 III R 60/88, BStBl II 1990, 958 ).
  • BFH, 30.10.2003 - III R 32/01

    Trinkgelder bei Heilbehandlung keine außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG München, 29.09.2004 - 9 K 3169/03
    Der Senat verweist auf das Urteil des BFH vom 30. Oktober 2003 III R 32/01, BStBl II 2004, 270 , in dem Gleiches für Trinkgelder anlässlich einer Heilbehandlung entschieden wurde.
  • BFH, 29.09.1989 - III R 129/86

    Kosten der altersbedingten Unterbringung in einem Alters(wohn)heim sind

    Auszug aus FG München, 29.09.2004 - 9 K 3169/03
    Die üblichen Aufwendungen der Lebensführung, die in Höhe des Existenzminimums durch den Grundfreibetrag abgegolten sind, sind aus dem Anwendungsbereich des § 33 EStG ausgeschlossen (BFH-Urteil vom 29. September 1989 III R 129/86, BStBl II 1990, 418 ).
  • BFH, 18.04.2002 - III R 15/00

    Eigene Pflegeaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus FG München, 29.09.2004 - 9 K 3169/03
    Zu den Krankheitskosten gehören nicht nur die Aufwendungen für medizinische Leistungen im engeren Sinn, sondern auch solche für eine krankheitsbedingte Unterbringung (BFH-Urteil vom 18. April 2002 III R 15/00, BStBl II 2003, 70 ).
  • BFH, 03.07.1998 - III B 37/98

    Unterhaltsleistungen an Angehörige; Zwangsläufigkeit aus sittlichen Gründen

    Auszug aus FG München, 29.09.2004 - 9 K 3169/03
    Als unmittelbare Krankheitskosten können Aufwendungen für Besuchsfahrten nur dann anerkannt werden, wenn sie den strengen Anforderungen an die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen genügen (BFH-Beschluss vom 3. Juli 1998 III B 37/98, BFH/NV 1999, 298 ).
  • FG Niedersachsen, 14.09.2005 - 3 K 635/04

    Anforderungen an den Nachweis von Krankheitskosten; Einkommensmindernde

    Der Nachweis i.S. § 33 EStG ist keinerlei an formale Kriterien gebunden (FG Saarland, Urteil vom 26. November 2002 2 K 157/00, Juris; FG Rheinland.Pfalz, Urteil vom 16. März 2000 4 K 1899/98, DStRe 2000, 636; FG München, Urteil vom 29. September 2004, Az. 9 K 3169/03, Juris).

    Zu berücksichtigen sind daneben auch die Pflegekosten (so auch die BFH-Urteile vom 24. April 1964 VI 1/63 U, BStBI III 1964, 363; vom 19. Februar 1965 VI 306/64 U BStBI III 1965, 284; vom 11. Februar 1065 IV 213/64 U, BStBI III 1965, 407 und BStBI II 1973, 442).In diesem Fall sind die gesamten vom Heim in Rechnung gestellten Kosten für Unterbringung und Verpflegung abzüglich einer Haushaltsersparnis in Höhe der ersparten Verpflegungs- und Unterbringungskosten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG zu berücksichtigen (vgl. FG München, Urteil vom 29. September 2004, Az: 9 K 3169/03, Juris).Hat der Steuerpflichtige mit der Unterbringung in einem Pflegeheim seinen bisherigen Hausstand aufgelöst, tritt eine Haushaltsersparnis ein, die die außergewöhnliche Belastung mindert.

  • FG München, 31.07.2007 - 2 K 3041/04

    Ansatz von Aufwendungen für die Unterbringung in einem Sozialtherapeutischen

    Be stimmte formale Kriterien sind an den Nachweis der krankheitsbedingten Unterbringung in einem Heim nicht zu stellen (ebenso Urteil des FG Saarland vom 26. November 2002 2 K 157/00, Juris, des FG Rheinland-Pfalz vom 16. März 2000 4 K 1899/98, DStRE 2000, 636, des FG München vom 29. September 2004 9 K 3169/03, EFG 2005, 442, des FG Köln vom 26. Oktober 2004 1 K 2682/02, EFG 2005, 1773, Rev. eingelegt: BFH III R 39/05, des Hessischen FG vom 23. Mai 2005 13 K 1676/04, EFG 2005, 1869, sowie des Niedersächsischen FG vom 14. September 2005 3 K 635/04, Juris, Rev. eingelegt: BFH III R 64/06).
  • FG München, 10.09.2007 - 2 K 3041/04

    Ansatz von Aufwendungen für die Unterbringung in einem Sozialtherapeutischen

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  • FG Hamburg, 27.04.2005 - II 116/03

    Abgabenordnung/Einkommensteuer: Rechtserheblichkeit neuer

    Eine außergewöhnliche Belastung durch den Aufenthalt in einer Senioreneinrichtung entsteht nicht bereits deshalb, weil man altersbedingt auf fremde Unterstützung angewiesen ist, sondern nur wenn der Aufenthalt krankheitsbedingt erforderlich ist (vgl. BFH Urteile vom 24.02.2000, III R 80/97, BStBl II 2000, 294 ; vom 18.04.2002, III R 15/00; FG München vom 29.09.2004, 9 K 3169/03, EFG 2005, 442 ).
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