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   FG Düsseldorf, 11.02.2003 - 8 K 7307/01 H (L)   

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https://dejure.org/2003,11794
FG Düsseldorf, 11.02.2003 - 8 K 7307/01 H (L) (https://dejure.org/2003,11794)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.02.2003 - 8 K 7307/01 H (L) (https://dejure.org/2003,11794)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Februar 2003 - 8 K 7307/01 H (L) (https://dejure.org/2003,11794)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kfz-Nutzung; Fahrtenbuch; 1%-Regelung; Firmen-PKW; Privatnutzung - Bei Fehlen eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs ist der geldwerte Vorteil nach der sog. 1 % Methode zu berechnen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bei Fehlen eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs ist der geldwerte Vorteil nach der sog. 1 % Methode zu berechnen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besteuerung der Privatnutzung eines Firmen-PKW durch einen Arbeitnehmer; Abweichung von der 1-Prozent-Regelung der Besteuerung durch die Escape-Klausel; Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch; Erfordernis des Führens eines lückenlosen Fahrtenbuchs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 1658
  • EFG 2005, 940
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 24.02.2000 - III R 59/98

    Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.02.2003 - 8 K 7307/01
    Die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 und 3 EStG verstößt nicht gegen das Grundgesetz, sondern hält sich im Gestaltungsspielraum des Steuergesetzgebers bei Typisierungen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24.02.2000 III R 59/98, Bundessteuerblatt II 2000, 273).
  • BFH, 15.03.2007 - VI R 94/04

    Betriebliches Kfz: private Nutzung, Fahrtenbuch

    Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 940 veröffentlichten Gründen ab.
  • FG Nürnberg, 20.12.2005 - IV 100/04

    Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

    Nach der Rechtsprechung, der sich der erkennende Senat anschließt, entsprechen die Aufzeichnungen dann den Anforderungen an ein Fahrtenbuch, wenn sie fortlaufend und zeitnah geführt werden und mindestens die Angaben zum Datum, dem Tachostand zu Beginn und Ende der Fahrt, den gefahrenen Kilometern sowie bei betrieblichen Fahrten dem Reiseziel, dem Reisezweck und den aufgesuchten Geschäftspartnern enthalten (vgl. Urteil des Finanzgerichts Münster vom 24.08.2005, 1 K 2899/03, Haufe Index 1449872; Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 11.02.2003, 8 K 7307/01 H, EFG 2005, 940 , Revision eingelegt beim BFH VI R 94/04; vgl. auch Schmidt/Glanegger, EStG § 6 Rz. 422; Blümich/Ehmcke EStG § 6 Rz. 1014 b; Fischer in Kirchhof, EStG § 6 Rz. 162; BMF-Schreiben vom 21.01.2002 IV A 6 - S 2177 - 1/02 in BStBl. I 2002, 148 Rz. 19 f).
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