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   FG München, 28.09.2004 - 6 K 970/03   

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https://dejure.org/2004,10850
FG München, 28.09.2004 - 6 K 970/03 (https://dejure.org/2004,10850)
FG München, Entscheidung vom 28.09.2004 - 6 K 970/03 (https://dejure.org/2004,10850)
FG München, Entscheidung vom 28. September 2004 - 6 K 970/03 (https://dejure.org/2004,10850)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Möglichkeit der Inanspruchnahme der Förderung nach dem Eigenheimzulagengesetz (EigZulG); Eigenheimförderung bei Immobilienerwerb eines Beschenkten; Übertragbarkeit der im Schenkungsteuerrecht angewandten Grundsätze zur mittelbaren Grundstücksschenkung auf das ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 2 Abs. 1 S. 1 § 8
    Eigenheimzulage bei mittelbarer Grundstücksschenkung; wirtschaftliche Betrachtungsweise; Eigenheimzulage 2000

  • rechtsportal.de

    EigZulG § 2 Abs. 1 S. 1 § 8
    Eigenheimzulage bei mittelbarer Grundstücksschenkung; wirtschaftliche Betrachtungsweise; Eigenheimzulage 2000

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Eigenheimzulage bei mittelbarer Grundstücksschenkung - wirtschaftliche Betrachtungsweise - Eigenheimzulage 2000

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Eigenheimförderung - Schenker überweist Kaufpreis direkt an den Verkäufer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 367
  • EFG 2005, 95
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 29.07.1998 - X R 54/95

    § 10 e EStG bei mittelbarer Grundstücksschenkung

    Auszug aus FG München, 28.09.2004 - 6 K 970/03
    Die von der Rechtsprechung im Schenkungssteuerrecht zur mittelbaren Schenkung entwickelten Grundsätze gelten nach dieser Rechtsprechung auch für das Einkommensteuerrecht (BFH-Urteil vom 29. Juli 1998 X R 54/95, BStBl II 1999, 128 m.w.N.).
  • BFH, 07.10.2003 - III B 5/03

    Mittelbare Grundstücksschenkung

    Auszug aus FG München, 28.09.2004 - 6 K 970/03
    Damit sei die Wohnung und nicht der Geldbetrag Gegenstand der Schenkung (BFH-Beschluss vom 7. Oktober 2003 III B 5/03, BFH/NV 2004, 164 ).
  • BFH, 15.10.1997 - II R 68/95

    Sachleistungsverpflichtungen und -ansprüche

    Auszug aus FG München, 28.09.2004 - 6 K 970/03
    Dem Willen des Steuerpflichtigen kommt hinsichtlich der Verwirklichung der wirtschaftlichen Tatbestände im Gegensatz zu dem am Zivilrecht orientierten Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht, dem eine wirtschaftliche Betrachtungsweise fremd ist (BFH-Urteil vom 15. Oktober 1997 II R 68/95, BStBl II 1997, 820 ; Tipke/Kruse, Abgabenordnung § 4 Tz. 324 ff.), bei der Anwendung des EigZulG entscheidende Bedeutung zu (vgl. auch FG des Saarlandes, Urteil vom 5. April 2001, 1 K 222/00, EFG 2001, 873).
  • BFH, 03.12.2002 - IX R 14/00

    Drittaufwand; Schuldzinsen nach Schuldbeitritt

    Auszug aus FG München, 28.09.2004 - 6 K 970/03
    Dies bedeutet, dass die Zuwendung des Geldbetrages an den Steuerpflichtigen (hier Klägerin) in der Weise stattfindet, dass der Zuwendende (hier Vater) im Einvernehmen mit dem Steuerpflichtigen dessen Schuld tilgt, statt ihm den Geldbetrag unmittelbar zu geben, d.h. dass der Dritte für Rechnung des Steuerpflichtigen an dessen Gläubiger leistet (vgl. BFH-Urteil vom 3. Dezember 2002, IX R 14/00, BFH/NV 2003, 468 m.w.N.).
  • FG Saarland, 05.04.2001 - 1 K 222/00

    Keine Eigenheimzulage bei mittelbarer Grundstücksschenkung

    Auszug aus FG München, 28.09.2004 - 6 K 970/03
    Dem Willen des Steuerpflichtigen kommt hinsichtlich der Verwirklichung der wirtschaftlichen Tatbestände im Gegensatz zu dem am Zivilrecht orientierten Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht, dem eine wirtschaftliche Betrachtungsweise fremd ist (BFH-Urteil vom 15. Oktober 1997 II R 68/95, BStBl II 1997, 820 ; Tipke/Kruse, Abgabenordnung § 4 Tz. 324 ff.), bei der Anwendung des EigZulG entscheidende Bedeutung zu (vgl. auch FG des Saarlandes, Urteil vom 5. April 2001, 1 K 222/00, EFG 2001, 873).
  • BFH, 10.05.2005 - IX R 65/04

    EigZul: mittelbare Grundstücksschenkung durch Geldzuwendung

    Dieser Argumentation schloss sich das Finanzgericht (FG) in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 95 veröffentlichten Urteil an.
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