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   FG München, 23.02.2005 - 9 K 5038/03   

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https://dejure.org/2005,22667
FG München, 23.02.2005 - 9 K 5038/03 (https://dejure.org/2005,22667)
FG München, Entscheidung vom 23.02.2005 - 9 K 5038/03 (https://dejure.org/2005,22667)
FG München, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - 9 K 5038/03 (https://dejure.org/2005,22667)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Pflichtveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG für Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH mit Zusage einer Altersversorgung; Einkommensteuer 1999

  • rechtsportal.de

    Keine Pflichtveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG für Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH mit Zusage einer Altersversorgung; Einkommensteuer 1999

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Pflichtveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG für Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH mit Zusage einer Altersversorgung - Einkommensteuer 1999

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 12
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 16.10.2002 - XI R 25/01

    Vorwegabzug beim Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus FG München, 23.02.2005 - 9 K 5038/03
    Auch wenn es zutreffen sollte, dass der Kläger als Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH von dieser Anwartschaftsrechte auf Altersversorgung erworben hat, so hat er nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - diese nicht ohne eigene Beitragsleistungen erworben; er gehört damit nicht zum Personenkreis des § 10 c Abs. 3 EStG (BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 25/01, Bundessteuerblatt BStBl. II 2004, 546).
  • BFH, 22.05.2006 - VI R 61/05

    Revisionsantrag darf nicht über das Klagebegehren im erstinstanzlichen Verfahren

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 12 veröffentlichten Gründen ab.
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