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FG München, 23.02.2005 - 9 K 5038/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Pflichtveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG für Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH mit Zusage einer Altersversorgung; Einkommensteuer 1999
- rechtsportal.de
Keine Pflichtveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG für Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH mit Zusage einer Altersversorgung; Einkommensteuer 1999
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Pflichtveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG für Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH mit Zusage einer Altersversorgung - Einkommensteuer 1999
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 23.02.2005 - 9 K 5038/03
- BFH, 22.05.2006 - VI R 61/05
Papierfundstellen
- EFG 2006, 12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 16.10.2002 - XI R 25/01
Vorwegabzug beim Gesellschafter-Geschäftsführer
Auszug aus FG München, 23.02.2005 - 9 K 5038/03
Auch wenn es zutreffen sollte, dass der Kläger als Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH von dieser Anwartschaftsrechte auf Altersversorgung erworben hat, so hat er nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - diese nicht ohne eigene Beitragsleistungen erworben; er gehört damit nicht zum Personenkreis des § 10 c Abs. 3 EStG (BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 25/01, Bundessteuerblatt BStBl. II 2004, 546).
- BFH, 22.05.2006 - VI R 61/05
Revisionsantrag darf nicht über das Klagebegehren im erstinstanzlichen Verfahren …
Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 12 veröffentlichten Gründen ab.