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   FG München, 13.09.2006 - 11 K 1802/02   

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https://dejure.org/2006,13871
FG München, 13.09.2006 - 11 K 1802/02 (https://dejure.org/2006,13871)
FG München, Entscheidung vom 13.09.2006 - 11 K 1802/02 (https://dejure.org/2006,13871)
FG München, Entscheidung vom 13. September 2006 - 11 K 1802/02 (https://dejure.org/2006,13871)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung eines unbebauten Grundstücks und dessen nachfolgender Bebauung; Berücksichtigung nicht steuerbarer Veräußerungsgewinne; Annahme eines Einnahmeüberschusses bei einer auf Dauer angelegten Vermietung

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung eines unbebauten Grundstücks; Gesonderte Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht für jedes einzelne Grundstück; Bausparguthabenzinsen als Vermietungseinnahmen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung eines unbebauten Grundstücks - Gesonderte Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht für jedes einzelne Grundstück - Bausparguthabenzinsen als Vermietungseinnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 207
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 19.09.1990 - IX R 5/86

    Werbungskosten für leerstehende Einliegerwohnung?

    Auszug aus FG München, 13.09.2006 - 11 K 1802/02
    In Bezug auf die Bebauung bedeutet es, dass der Kläger von Anfang an zur Bebauung und dauerhaften Vermietung endgültig entschlossen gewesen hätte sein müssen (vgl. BFH-Urteil vom 19. September 1990 IX R 5/86, BStBI II 1990, 1030 zu vorab entstandenen Werbungskosten).
  • BFH, 15.01.1985 - IX R 81/83

    Aufteilung der Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung auf Boden- und

    Auszug aus FG München, 13.09.2006 - 11 K 1802/02
    Daraus ergibt sich lediglich die Notwendigkeit, die Einnahmen und die Werbungskosten in geeigneter Weise entsprechend den Anteilen der Grundstücke aufzuteilen (vgl. zur Aufteilung eines Gesamtpreises bei der Anschaffung von mehreren Wirtschaftsgütern BFH-Urteil vom 15. Januar 1985 IX R 81/83, BStBI II 1985, 252).
  • BFH, 27.10.1998 - IX R 44/95

    Schuldzinsenabzug bei gemischter Gebäudenutzung

    Auszug aus FG München, 13.09.2006 - 11 K 1802/02
    Schuldzinsen sowie Geldbeschaffung- und sonstige Finanzierungskosten (vgl. dazu Schmidt/Drenseck EStG § 9 RdNr. 91) sind gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 EStG als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig, wenn sie mit dieser Einkunftsart im wirtschaftlichen Zusammenhang stehen (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 1998 IX R 44/95, BStBI II 1999, 676).
  • BFH, 07.12.1999 - VIII R 8/98

    Überschusserzielungsabsicht bei Kapitalanlagen; Abfluss von Schuldzinsen durch

    Auszug aus FG München, 13.09.2006 - 11 K 1802/02
    Der Steuerpflichtige, der für das Vorhandensein der Überschusserzielungsabsicht die Feststellungslast trägt, muss hierzu objektive Umstände vortragen, aufgrund derer er im Beurteilungszeitraum erwarten konnte, einen Gesamtüberschuss zu erzielen (vgl. BFH-Urteil vom 07. Dezember 1999 VIII R 8/98, BFH/NV 2000, 825).
  • BFH, 31.10.2003 - IX B 97/03

    VuV: Einkünfteerzielungsabsicht bei mehreren Immobilien

    Auszug aus FG München, 13.09.2006 - 11 K 1802/02
    Denn die Frage, ob eine Vermietungstätigkeit mit Einkünfteerzielungsabsicht betrieben wird, ist für jede vermietete Immobilie gesondert zu prüfen (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Oktober 2003 XI B 97/03 BFH/NV 2004, 196; Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz § 2 EStG RdNr. 390; a. A. Schmidt/Drenseck EStG § 21 RdNr. 13).
  • BFH, 08.02.1983 - VIII R 163/81

    Werbungskosten - Bausparverträge - Abschlußgebühren

    Auszug aus FG München, 13.09.2006 - 11 K 1802/02
    Soweit Bausparverträge -wie im Streitfall hinsichtlich des bebauten Grundstücks der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, stellen Guthabenzinsen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung dar und sind dem Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung gegenüber zu stellen (vgl. BFH-Urteil vom 08. Februar 1983 VIII R 163/81 BStBI II 1983, 355; Schmidt/Drenseck EStG § 21, 65 "Bausparguthabenzinsen").
  • BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97

    A)

    Auszug aus FG München, 13.09.2006 - 11 K 1802/02
    Vermietung und Verpachtung im Sinn der §§ 2 Abs. 1 Nr. 6, 21 EStG liegt nur vor, wenn der Vermieter die Absicht hat, auf die Dauer der Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften (vgl. BFH-Urteil vom 05. September 2000 IX R 33/97, BStBI II 2000, 676).
  • BFH, 25.03.2003 - IX B 2/03

    Einkunftserzielungsabsicht: Verpachtung von Grund und Boden

    Auszug aus FG München, 13.09.2006 - 11 K 1802/02
    Die der Rechtsprechung zu Grunde liegende typisierende Annahme einer Einkunftserzielungsabsicht gilt für die Vermietung und Verpachtung von unbebauten Grundbesitz nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 25. März 2003 IX B 2/03, BStBI II 2003, 479; Schmidt/Drenseck EStG § 21 RdNr. 10).
  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus FG München, 13.09.2006 - 11 K 1802/02
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass die Steuerpflichtigen beabsichtigen, letztlich einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, selbst wenn sich über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben (vgl. BFH-Urteile vom 30. September 1997 IX R 80/94, BStBI II 1998, 771, und27. Juli 1999 XI R 64/94, BStBI II 1999, 826).
  • BFH, 17.01.2005 - VI B 4/04

    Abfindungsvereinbarung - Ermittlungspflicht des FA

    Auszug aus FG München, 13.09.2006 - 11 K 1802/02
    Die Verhältnisse eines bereits abgelaufenen Zeitraums können dafür wichtige Anhaltspunkte bieten (vgl. BFH-Urteil vom 25. November 2004 IV R 8/03 BFH/NV 2005, 834).
  • BFH, 31.03.1987 - IX R 112/83

    Mietkaufmodel - Optionsvertrag - Totalüberschuß

  • BFH, 25.11.2004 - IV R 8/03

    Gewinnerzielungsabsicht bei LuF (Weinbaubetrieb)

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

  • BFH, 26.11.2008 - IX R 67/07

    Grundstücksbezogene Prüfung des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG

    Das Finanzgericht (FG) wies in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 207, veröffentlichten Urteil die Klage ab: Die Frage, ob eine Vermietungstätigkeit mit Einkünfteerzielungsabsicht betrieben werde, sei für jede vermietete Immobilie gesondert zu prüfen.
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