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   FG München, 03.03.2009 - 8 K 3213/07   

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https://dejure.org/2009,7726
FG München, 03.03.2009 - 8 K 3213/07 (https://dejure.org/2009,7726)
FG München, Entscheidung vom 03.03.2009 - 8 K 3213/07 (https://dejure.org/2009,7726)
FG München, Entscheidung vom 03. März 2009 - 8 K 3213/07 (https://dejure.org/2009,7726)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    (Bargeld-)Geschenkgutschein ist Barlohn und kein Sachbezug

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Lohnsteuerliche Behandlung von Geschenkgutscheinen an Arbeitnehmer; Auslegung eines (Bargeld-)Geschenkgutscheins als Barlohn bzw. Sachbezug

  • Judicialis

    EStG § 8 Abs. 2; ; EStG § 19 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    (Bargeld-)Geschenkgutschein ist Barlohn und kein Sachbezug

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geschenkgutschein begründet keinen steuerfreien Sachbezug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitgeberleistungen - Geschenkgutschein von 20 Euro ist Barlohn

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitgeberleistungen - Geschenkgutschein von 20 Euro ist Barlohn

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitgeberleistungen - Geschenkgutschein von 20 Euro ist Barlohn

  • IWW (Kurzinformation)

    Sachbezüge - Warengutschein mit Euro-Betrag - BFH muss entscheiden

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    (Bargeld )Geschenkgutschein ist steuerpflichtiger Barlohn und kein steuerfreier Sachbezug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2009, 2407
  • EFG 2009, 1011
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG München, 26.11.2007 - 8 V 3556/07

    Berücksichtigung der Freigrenze bei der Überlassung von Benzingutscheinen an die

    Auszug aus FG München, 03.03.2009 - 8 K 3213/07
    Da der Arbeitnehmer einen solchen Gutschein, dessen "Wert" im Übrigen von vornherein feststeht, wie Bargeld zum Kauf eines von ihm erst noch zu bestimmenden Artikels verwenden kann, ist in einem solchen Fall von einer Barlohnzuwendung auszugehen (ebenso Beschluss des Niedersächsischen FG vom 12. April 2007 11 V 65/07, n.v., Urteil des FG Nürnberg vom 15. Januar 2004 IV 398/2002, n.v., Beschluss des FG München vom 26. November 2007 8 V 3556/07, EFG 2008, 368).
  • BFH, 25.05.1992 - VI R 85/90

    Aufwendungen bei Betriebsveranstaltungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn

    Auszug aus FG München, 03.03.2009 - 8 K 3213/07
    Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn nach § 19 Abs. 1 EStG gehören alle Einnahmen, die ein Arbeitnehmer als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen seiner Arbeitskraft erhält (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25.05.1992 VI R 85/90, BStBl II 1992, 655).
  • FG Nürnberg, 15.01.2004 - IV 398/02

    Gutschein als Sachbezug

    Auszug aus FG München, 03.03.2009 - 8 K 3213/07
    Da der Arbeitnehmer einen solchen Gutschein, dessen "Wert" im Übrigen von vornherein feststeht, wie Bargeld zum Kauf eines von ihm erst noch zu bestimmenden Artikels verwenden kann, ist in einem solchen Fall von einer Barlohnzuwendung auszugehen (ebenso Beschluss des Niedersächsischen FG vom 12. April 2007 11 V 65/07, n.v., Urteil des FG Nürnberg vom 15. Januar 2004 IV 398/2002, n.v., Beschluss des FG München vom 26. November 2007 8 V 3556/07, EFG 2008, 368).
  • BFH, 27.10.2004 - VI R 51/03

    Sachbezugsfreigrenze nicht auf Geldleistungen anwendbar

    Auszug aus FG München, 03.03.2009 - 8 K 3213/07
    Sie dient der Steuervereinfachung und soll nur die Erfassung solcher Einnahmen erleichtern, deren zutreffende Einordnung und Bewertung in keinem vertretbaren Verhältnis zu ihrer steuerlichen Auswirkung stehen würde (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 2004 VI R 51/01, BStBl II 2005, 137).
  • FG Niedersachsen, 12.04.2007 - 11 V 65/07

    Anwendung der Sachbezugsfreigrenze auf die Gewährung eines regelmäßigen

    Auszug aus FG München, 03.03.2009 - 8 K 3213/07
    Da der Arbeitnehmer einen solchen Gutschein, dessen "Wert" im Übrigen von vornherein feststeht, wie Bargeld zum Kauf eines von ihm erst noch zu bestimmenden Artikels verwenden kann, ist in einem solchen Fall von einer Barlohnzuwendung auszugehen (ebenso Beschluss des Niedersächsischen FG vom 12. April 2007 11 V 65/07, n.v., Urteil des FG Nürnberg vom 15. Januar 2004 IV 398/2002, n.v., Beschluss des FG München vom 26. November 2007 8 V 3556/07, EFG 2008, 368).
  • BFH, 11.11.2010 - VI R 21/09

    Gutschein über in Euro lautenden Höchstbetrag für Warenbezug ist Sachbezug i. S.

    Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren dagegen erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1011 veröffentlichten Gründen ab und ließ die Revision zu.
  • FG Sachsen-Anhalt, 14.11.2019 - 2 K 768/16

    Mitarbeiterverpflegung durch Restaurantschecks - Bewertung der Sachbezüge

    Mit den vorgenannten Entscheidungen hat der BFH die Urteile des FG München vom 3. März 2009 (Az. 8 K 3213/07, EFG 2009, 1011) und des FG Baden-Württemberg vom 18. Dezember 2008 (13 K 2626/07, EFG 2009, 1373), auf die sich die Entscheidung des FG Düsseldorf bezogen hat, aufgehoben.
  • FG Düsseldorf, 19.05.2010 - 15 K 1185/09

    Essenszuschüsse in Form von Restaurantschecks

    Soweit nicht bereits zwischen dem Arbeitgeber und dem Leistungserbringer ein Vertrag über den Warenbezug zustande gekommen ist, bestimmt sich der vom Arbeitnehmer noch abzuschließende Vertrag maßgeblich nach den im Gutschein enthaltenen Angaben; der Gutschein wird Inhalt des Vertrages (vgl. Urteile des FG München 03.03.2009 8 K 3213/07, EFG 2009, 1011 und des FG Baden-Württemberg vom 18.12.2008 13 K 2626/07, EFG 2009, 1373).
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