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   FG München, 26.10.2010 - 2 K 655/10   

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FG München, 26.10.2010 - 2 K 655/10 (https://dejure.org/2010,26594)
FG München, Entscheidung vom 26.10.2010 - 2 K 655/10 (https://dejure.org/2010,26594)
FG München, Entscheidung vom 26. Oktober 2010 - 2 K 655/10 (https://dejure.org/2010,26594)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Nachweis der Investitionsabsicht

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragbarkeit der Rechtsprechung zur Ansparrücklage nach § 7g Einkommenssteuergesetz (EStG) a.F. auf den Investitionsabzug nach § 7g EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Nachweis der Investitionsabsicht beim Investitionsabzugsbetrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Nachweis der Investitionsabsicht beim Investitionsabzugsbetrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Keine verbindliche Bestellung für Investitionsabzugsbetrag erforderlich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 521
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.03.2010 - X B 124/09

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei ausgelaufenem Recht -

    Auszug aus FG München, 26.10.2010 - 2 K 655/10
    16 Die neu eingefügte Tatbestandsvoraussetzung der Investitionsabsicht stellt zwar gegenüber der alten Fassung des § 7g EStG a.F., die lediglich eine Prognoseentscheidung über das künftige Investitionsverhalten des Steuerpflichtigen erforderte, eine strengere Anforderung dar (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 18. März 2010 X B 124/09, BFH/NV 2010, 1278; Kulosa in Schmidt, Kommentar zum EStG, 29. Aufl., § 7g, Rz. 13).
  • BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00

    Bildung einer Ansparrücklage vor Betriebseröffnung

    Auszug aus FG München, 26.10.2010 - 2 K 655/10
    Das heißt jedoch nicht, dass das für die Altfassung des § 7g Abs. 3 EStG a.F. entwickelte Nachweiserfordernis für die Bildung einer Ansparrücklage im Falle einer noch nicht abgeschlossenen Betriebseröffnung, also der Nachweis einer verbindlichen Bestellung von wesentlichen Betriebsgrundlagen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 25. April 2002 IV R 30/00, BFHE 199, 170, BStBl II 2004, 182), Eins-zu-eins für das Tatbestandsmerkmal der Investitionsabsicht nach § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Buchst. a EStG in gleich gelagerten Fällen zu übernehmen wäre.
  • BFH, 15.09.2010 - X R 16/08

    Ansparrücklage eines Existenzgründers

    Auszug aus FG München, 26.10.2010 - 2 K 655/10
    Des Weiteren ist aus dem Umstand, dass das Nachweiserfordernis der verbindlichen Bestellung mangels eines gesetzlichen Anknüpfungspunktes schon nach der alten Rechtslage umstritten war (vgl. hierzu anhängiges Revisionsverfahren X R 16/08 sowie Kulosa, a.a.O., § 7g, Rz. 14) und dass der Gesetzgeber in Kenntnis dieser Situation gleichwohl das Merkmal der Investitionsabsicht (§ 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Buchst. a EStG) eingefügt und -abgesehen von den geringen Dokumentationspflichten des § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 3 EStG- keine Nachweiserfordernisse vorgesehen hat, zu schließen, dass nach dem Willen des Gesetzgebers die Investitionsabsicht nach § 7g EStG vom Steuerpflichtigen auf jede Weise nachgewiesen werden können soll.
  • BFH, 20.06.2012 - X R 42/11

    Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben - Berücksichtigung

    b) Der Senat folgt der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben in BStBl I 2009, 633, Rz 29 Satz 2) jedoch nicht darin, dass auch im zeitlichen Anwendungsbereich des § 7g EStG n.F. die erforderliche Konkretisierung der Investitionsabsicht bei der Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen für wesentliche Betriebsgrundlagen noch zu eröffnender Betriebe ausschließlich durch eine verbindliche Bestellung des Wirtschaftsguts bis zum Ende des Jahres, für das der Abzug vorgenommen wird, erfolgen kann (ebenso --neben der Vorinstanz-- die weiteren bisher zu dieser Frage ergangenen finanzgerichtlichen Entscheidungen; vgl. Urteile des FG München vom 26. Oktober 2010  2 K 655/10, EFG 2011, 521, Rev. X R 20/11, des Niedersächsischen FG vom 3. Mai 2011  13 K 12121/10, EFG 2011, 1601, Rev. III R 37/11, und des FG Münster vom 8. Februar 2012  11 K 3035/10 E, EFG 2012, 825, rkr.; alle zur beabsichtigten Anschaffung von Photovoltaikanlagen).
  • FG Nürnberg, 28.07.2011 - 7 K 655/10

    Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage: verbindliche Bestellung zum

    Die Kläger verweisen auf die inzwischen ergangenen Urteile des Finanzgerichts München vom 26.10.2010 (2 K 655/10, EFG 2011, 521) und des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 03.05.2011 (13 K 12121/10, juris), nach denen eine verbindliche Bestellung als Nachweis der Investitionsabsicht nach der neuen Rechtslage nicht mehr erforderlich sei.

    31 Daraus folgt nach Auffassung der Senats, dass der Nachweis für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "beabsichtigt" auch bei noch zu eröffnenden Betrieben anders als durch eine verbindliche Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen erbracht werden kann (so auch Finanzgericht München mit Urteil vom 26.10.2010 2 K 655/10, EFG 2011, 521; Niedersächsisches FG mit Urteil vom 03.05.2011 13 K 12121/10, juris).

  • FG Niedersachsen, 15.03.2012 - 14 K 164/11

    Anspruch auf Gewährung eines Investitionsabzugsbetrages und Feststellung des

    Im Übrigen beruft sich die Klägerin auf das Urteil des FG München vom 26.10.2010 2 K 655/10, EFG 2011, 521.

    Soweit die Klägerin auf das Urteil des FG München vom 26.10.2010 2 K 655/10 Bezug nehme, sei dieser Hinweis nicht zielführend.

    aa) Im Schrifttum und in der Rechtsprechung ist im Hinblick auf die mit der neu gefassten Vorschrift verbundenen geminderten Missbrauchsgefahr umstritten, ob das von der BFH- Rechtsprechung entwickelte Nachweiserfordernis für die Bildung einer Ansparrücklage im Falle einer noch nicht abgeschlossenen Betriebseröffnung ohne Modifizierung für das Tatbestandsmerkmal der Investitionsabsicht nach § 7g Abs. 1 S, 2 Nr. 2 Buchst. a EStG n.F. in gleich gelagerten Fällen zu übernehmen wäre (verneinend: FG München, Urteil vom 26.10.2010 2 K 655/10, EFG 2011, 521; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 3.5.2011 13 K 12121/10, EFG 2011, 1601 und FG Nürnberg, Urteil 7 K 655/10; bejahend: Kulosa in Schmidt, Kommentar zum EStG, 31. Aufl., § 7g, Rz 13).

  • FG Münster, 15.08.2012 - 12 K 4601/11

    Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG - Nachweis der Investitionsabsicht

    Nach der Rechtsprechung der Finanzgerichte (FG Nürnberg, Urteil vom 28. Juli 2011 - 7 K 655/10 - EFG 2011, 1964, Rev. eingel., Az. des BFH - X R 42/11; Niedersächsisches FG, Urteil vom 03. Mai 2011 - 13 K 12121/10 - EFG 2011, 1601, Rev. eingel., Az. des BFH - III R 37/11; FG München, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 2 K 655/10 - EFG 2011, 521, Rev. eingel., Az. des BFH - X R 20/11) könne die Investitionsabsicht in den Fällen der Betriebseröffnung aber auch anders als durch eine verbindliche Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen nachgewiesen werden.

    Angesichts der geringeren Gestaltungsmöglichkeiten bei § 7 g EStG n.F. hält es der Senat mit der einhelligen finanzgerichtlichen Rechtsprechung (FG Nürnberg, Urteil vom 28. Juli 2011 - 7 K 655/10 - EFG 2011, 1964, Rev. eingel., Az. des BFH - X R 42/11; Niedersächsisches FG, Urteil vom 03. Mai 2011 - 13 K 12121/10 - EFG 2011, 1601, Rev. eingel., Az. des BFH - III R 37/11; FG München, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 2 K 655/10 - EFG 2011, 521, Rev. eingel., Az. des BFH - X R 20/11; s. auch Schmidt/Kulosa EStG § 7 g Rz 14) für ausreichend, wenn der Nachweis der Investitionsabsicht bei noch zu eröffnenden Betrieben anders als durch eine verbindliche Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen geführt wird.

  • BFH, 20.06.2012 - X R 20/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20. 06. 2012 X R 42/11 -

    Das FG gab der Klage statt (Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 521).
  • BFH, 24.04.2013 - X B 179/12

    Notwendigkeit der verbindlichen Bestellung vor Betriebseröffnung beim

    Die Revisionsverfahren gegen die von den Klägern genannten Urteile des Finanzgerichts (FG) München vom 26. Oktober 2010  2 K 655/10 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2011, 521), des Niedersächsischen FG vom 3. Mai 2011  13 K 12121/10 (EFG 2011, 1601) sowie des FG Nürnberg vom 28. Juli 2011  7 K 655/10 (EFG 2011, 1964) wurden zwischenzeitlich durch die beiden Senatsurteile vom 20. Juni 2012 X R 42/11 (BFHE 237, 377) und X R 20/11 (BFH/NV 2012, 1778) sowie durch das Urteil des III. Senats des BFH vom 26. Juli 2012 III R 37/11 (BFH/NV 2013, 351) beendet.
  • FG Niedersachsen, 03.05.2011 - 13 K 12121/10

    Verbindliche Bestellung ist zum Nachweis der Investitionsabsicht nicht

    Auch ein nicht beabsichtigter Stundungseffekt (so Kulosa, aaO, § 7g Rz 4) dürfte wegen der damit verbundenen Verzinsung der Steuernachforderung kaum eintreten (ebenso FG München, Urteil vom 26.10.2010, EFG 2011, 521).
  • FG München, 24.10.2011 - 5 V 491/11

    Annahme mehrerer Gewerbebetriebe - Absetzung für Abnutzung (AfA) für einen 12

    Die Investitionsabzugsbeträge seien für den zunächst beabsichtigten und dann tatsächlich durchgeführten Erwerb von Photovoltaikanlagen zu Unrecht vom Finanzamt versagt worden sei (Urteil des Finanzgerichts München vom 26. Oktober 2010 2 K 655/10, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2011, 521; Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom 3. Mai 2011 13 K 12121/10, Deutsche Steuer-Zeitung -DStZ- 2011, 579).
  • FG Nürnberg, 13.10.2016 - 4 K 146/15

    Bildung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) im Rahmen eines Gewerbebetriebs für

    Gegen die geänderten Steuerbescheide der Streitjahre legte der steuerliche Berater der Klägerin Einspruch ein und führte zur Begründung aus, dass in § 7g EStG die verbindliche Bestellung nicht ausdrücklich als Voraussetzung für die Bildung eines Investitionsabzugsbetrages verankert sei; ergänzend wurde auf das Urteil des Finanzgerichts München, Az. 2 K 655/10 und das Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH), Az. X B 232/10 verwiesen.
  • FG Münster, 07.03.2014 - 11 K 1725/12

    Fortsetzungsfeststellungsklage -- Erledigungseintritt durch rückwirkende

    Dies bestätige auch eine von Seiten der Finanzverwaltung mit der Revision angefochtene Entscheidung des Finanzgerichts (FG) München vom 26. Oktober 2010 (2 K 655/10, EFG 2011, 521, Az. BFH IV R 54/10).
  • FG Münster, 08.02.2012 - 11 K 3035/10

    Keine verbindliche Bestellung bei noch zu eröffnendem Betrieb notwendig

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