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   FG Niedersachsen, 23.06.2015 - 6 K 13/14   

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FG Niedersachsen, 23.06.2015 - 6 K 13/14 (https://dejure.org/2015,22230)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.06.2015 - 6 K 13/14 (https://dejure.org/2015,22230)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Juni 2015 - 6 K 13/14 (https://dejure.org/2015,22230)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Betriebs-Berater

    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Verkauf von Grundstücken eines noch zu erschließenden Baugebiets

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt der Gewinnrealisation bei Verkauf von Grundstücken bei noch zu erschließendem Baugebiet

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zeitpunkt der Gewinnrealisation bei Verkauf von Grundstücken bei noch zu erschließendem Baugebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zeitpunkt der Gewinnrealisation beim Verkauf von Grundstücken eines noch zu erschließenden Baugebietes

Papierfundstellen

  • BB 2015, 2224
  • EFG 2015, 1728
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 08.09.2005 - IV R 40/04

    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei zu erstellenden Eigentumswohnungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.06.2015 - 6 K 13/14
    Vorliegend sei analog der Rechtsprechung des BFH zur Behandlung der Übertragung von Eigentumswohnungen (vgl. BFH-Urteil vom 08.09.2005 IV R 40/04) auch die Abnahme des Gemeinschaftseigentums, vorliegend also der Infrastrukturanlagen, zur Realisierung des Gewinns erforderlich.

    Denn der BFH habe in seinen Urteilen vom 24.01.2008 IV R 87/06 (Abtäufen von Schächten), vom 08.09.2005 IV R 40/04 (Errichtung von Eigentumswohnung), vom 25.02.1986 VIII R 134/80 (Heizungs- und Sanitärbauarbeiten) und vom 13.11.1985 VIII R 391/83 (Errichtung von Eigentumswohnung) über die Gewinnrealisierung bei Werkverträgen entschieden.

    Insofern sei der Streitfall vergleichbar mit dem Entscheidungsfall des BFH in seinem Urteil vom 08.09.2005 IV R 40/04 (BStBl II 2006, 26).

    63 Den Zeitpunkt der Gewinnrealisierung sehen Rechtsprechung und herrschende Meinung im Fachschrifttum beim Verkauf von Vermögensgegenständen im Allgemeinen als objektiviert und willkürfrei erfüllt an, wenn der Vermögensgegenstand ausgeliefert, der Anspruch auf die Gegenleistung entstanden und die Gefahr des zufälligen Untergangs (sog. Preisgefahr) auf den Käufer übergegangen ist (BFH-Urteil vom 27. Februar 1986 IV R 52/83, BFHE 146, 383, BStBl II 1986, 552, und vom 08. September 2005 IV R 40/04, BFHE 211, 206, BStBl II 2006, 26; Krawitz, DStR 1997, 886, 888; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, 6. Aufl., HGB § 252 Tz. 82).

    64 Die Forderung aus dem Verkauf eines Grundstücks ist demnach realisiert mit dem Übergang von Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten (BFH-Urteile vom 4. Juni 2003 X R 49/01, BFHE 202, 320, BStBl II 2003, 751, und vom 08. September 2005 IV R 40/04, BFHE 211, 206, BStBl II 2006, 26; Schmidt/ Weber-Grellet, EStG, 34. Aufl. § 5 Rz. 608).

    Bei Werkverträgen i.S. des § 631 BGB bedarf es dagegen außer der Übergabe der Abnahme des Werkes durch den Besteller (§ 640 BGB), um den Übergang der Preisgefahr und damit die handels- und steuerrechtliche Gewinnrealisierung herbeizuführen (BFH-Urteile vom 17. Januar 1963 IV 335/59 S, BFHE 76, 702, BStBl III 1963, 257, vom 13. November 1985 VIII R 391/83, BFH/NV 1986, 531, und vom 08. September 2005 IV R 40/04, BFHE 211, 206, BStBl II 2006, 26; Krawitz, DStR 1997, 886, 888; Adler/Düring/ Schmaltz, HGB § 252 Tz. 82).

  • BFH, 05.05.1976 - I R 121/74

    Kaufvertrag - Übergabe der Sache - Aktivierung des Anspruchs auf Gegenleistung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.06.2015 - 6 K 13/14
    Darüber hinaus habe selbst der BFH in seinem Urteil vom 05.05.1976 I R 121/74 Bedenken gegen eine Teilgewinnrealisierung geäußert.

    Auch das BFH-Urteil vom 05.05.1976 I R 121/74 stehe nicht im Gegensatz zu der hier vertretenen Rechtsauffassung.

  • BFH, 13.11.1985 - VIII R 391/83

    Steuerrechtliche Wirkung der Umgestaltung einer KG zu einer GmbH & Co. KG -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.06.2015 - 6 K 13/14
    Denn der BFH habe in seinen Urteilen vom 24.01.2008 IV R 87/06 (Abtäufen von Schächten), vom 08.09.2005 IV R 40/04 (Errichtung von Eigentumswohnung), vom 25.02.1986 VIII R 134/80 (Heizungs- und Sanitärbauarbeiten) und vom 13.11.1985 VIII R 391/83 (Errichtung von Eigentumswohnung) über die Gewinnrealisierung bei Werkverträgen entschieden.

    Bei Werkverträgen i.S. des § 631 BGB bedarf es dagegen außer der Übergabe der Abnahme des Werkes durch den Besteller (§ 640 BGB), um den Übergang der Preisgefahr und damit die handels- und steuerrechtliche Gewinnrealisierung herbeizuführen (BFH-Urteile vom 17. Januar 1963 IV 335/59 S, BFHE 76, 702, BStBl III 1963, 257, vom 13. November 1985 VIII R 391/83, BFH/NV 1986, 531, und vom 08. September 2005 IV R 40/04, BFHE 211, 206, BStBl II 2006, 26; Krawitz, DStR 1997, 886, 888; Adler/Düring/ Schmaltz, HGB § 252 Tz. 82).

  • BFH, 27.02.1986 - IV R 52/83

    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Veräußerungsgeschäften

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.06.2015 - 6 K 13/14
    63 Den Zeitpunkt der Gewinnrealisierung sehen Rechtsprechung und herrschende Meinung im Fachschrifttum beim Verkauf von Vermögensgegenständen im Allgemeinen als objektiviert und willkürfrei erfüllt an, wenn der Vermögensgegenstand ausgeliefert, der Anspruch auf die Gegenleistung entstanden und die Gefahr des zufälligen Untergangs (sog. Preisgefahr) auf den Käufer übergegangen ist (BFH-Urteil vom 27. Februar 1986 IV R 52/83, BFHE 146, 383, BStBl II 1986, 552, und vom 08. September 2005 IV R 40/04, BFHE 211, 206, BStBl II 2006, 26; Krawitz, DStR 1997, 886, 888; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, 6. Aufl., HGB § 252 Tz. 82).

    Dies geschieht, wenn der Kaufvertrag wirtschaftlich erfüllt ist, d.h. der Verkäufer seine Leistung im Wesentlichen erbracht hat und deshalb sein Anspruch auf die Zahlung nicht mehr mit ungewöhnlichen Risiken belastet erscheint; denn damit reduziert sich das Kaufpreisrisiko des Veräußerers aus dem Veräußerungsgeschäft darauf, dass der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend macht oder sich als zahlungsunfähig erweist (BFH-Urteil vom 27. Februar 1986 IV R 52/83, BFHE 146, 383, BStBl II 1986, 552); von diesem Zeitpunkt an ist das veräußerte Wirtschaftsgut nach den steuerrechtlichen Vorschriften nicht mehr dem Veräußerer, sondern dem Erwerber zuzurechnen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 29. November 1973 IV R 181/71, BFHE 111, 89, BStBl II 1974, 202; vom 3. August 2005 I R 94/03, BFHE 210, 398, BStBl II 2006, 20, und vom 18. Mai 2006 III R 25/05, BFHE 213, 499; Crezelius in Kirchhof, EStG, 13. Aufl. 2014, § 5 Rn. 144 ff; Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 34. Aufl. 2015, § 5 Rz. 608).

  • BFH, 24.01.2008 - IV R 87/06

    Abgrenzung zwischen Sondervergütung und Entnahme des Gesellschafters einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.06.2015 - 6 K 13/14
    Insofern werde auf die BFH-Urteile vom 24.01.2008 IV R 87/06 und vom 25.02.1986 III R 134/80 Bezug genommen.

    Denn der BFH habe in seinen Urteilen vom 24.01.2008 IV R 87/06 (Abtäufen von Schächten), vom 08.09.2005 IV R 40/04 (Errichtung von Eigentumswohnung), vom 25.02.1986 VIII R 134/80 (Heizungs- und Sanitärbauarbeiten) und vom 13.11.1985 VIII R 391/83 (Errichtung von Eigentumswohnung) über die Gewinnrealisierung bei Werkverträgen entschieden.

  • BFH, 19.10.2005 - I R 40/04

    Sparkasse - Beteiligung an Wirtschaftsförderungsgesellschaft; Fremdvergleich

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.06.2015 - 6 K 13/14
    Dementsprechend seien die vom BFH in seinem Urteil vom 08.09.2005 I R 40/04 aufgestellten Rechtsgrundsätze hier nicht anwendbar.
  • BFH, 03.08.2005 - I R 94/03

    Zeitpunkt der Aktivierung von Forderungen - Auslegung von Verträgen obliegt dem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.06.2015 - 6 K 13/14
    Dies geschieht, wenn der Kaufvertrag wirtschaftlich erfüllt ist, d.h. der Verkäufer seine Leistung im Wesentlichen erbracht hat und deshalb sein Anspruch auf die Zahlung nicht mehr mit ungewöhnlichen Risiken belastet erscheint; denn damit reduziert sich das Kaufpreisrisiko des Veräußerers aus dem Veräußerungsgeschäft darauf, dass der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend macht oder sich als zahlungsunfähig erweist (BFH-Urteil vom 27. Februar 1986 IV R 52/83, BFHE 146, 383, BStBl II 1986, 552); von diesem Zeitpunkt an ist das veräußerte Wirtschaftsgut nach den steuerrechtlichen Vorschriften nicht mehr dem Veräußerer, sondern dem Erwerber zuzurechnen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 29. November 1973 IV R 181/71, BFHE 111, 89, BStBl II 1974, 202; vom 3. August 2005 I R 94/03, BFHE 210, 398, BStBl II 2006, 20, und vom 18. Mai 2006 III R 25/05, BFHE 213, 499; Crezelius in Kirchhof, EStG, 13. Aufl. 2014, § 5 Rn. 144 ff; Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 34. Aufl. 2015, § 5 Rz. 608).
  • BFH, 18.05.2006 - III R 25/05

    Gewinnrealisierung bei Veräußerung eines Grundstücks - verdeckte

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.06.2015 - 6 K 13/14
    Dies geschieht, wenn der Kaufvertrag wirtschaftlich erfüllt ist, d.h. der Verkäufer seine Leistung im Wesentlichen erbracht hat und deshalb sein Anspruch auf die Zahlung nicht mehr mit ungewöhnlichen Risiken belastet erscheint; denn damit reduziert sich das Kaufpreisrisiko des Veräußerers aus dem Veräußerungsgeschäft darauf, dass der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend macht oder sich als zahlungsunfähig erweist (BFH-Urteil vom 27. Februar 1986 IV R 52/83, BFHE 146, 383, BStBl II 1986, 552); von diesem Zeitpunkt an ist das veräußerte Wirtschaftsgut nach den steuerrechtlichen Vorschriften nicht mehr dem Veräußerer, sondern dem Erwerber zuzurechnen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 29. November 1973 IV R 181/71, BFHE 111, 89, BStBl II 1974, 202; vom 3. August 2005 I R 94/03, BFHE 210, 398, BStBl II 2006, 20, und vom 18. Mai 2006 III R 25/05, BFHE 213, 499; Crezelius in Kirchhof, EStG, 13. Aufl. 2014, § 5 Rn. 144 ff; Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 34. Aufl. 2015, § 5 Rz. 608).
  • BFH, 04.06.2003 - X R 49/01

    Anschaffungszeitpunkt eines Grundstücks

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.06.2015 - 6 K 13/14
    64 Die Forderung aus dem Verkauf eines Grundstücks ist demnach realisiert mit dem Übergang von Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten (BFH-Urteile vom 4. Juni 2003 X R 49/01, BFHE 202, 320, BStBl II 2003, 751, und vom 08. September 2005 IV R 40/04, BFHE 211, 206, BStBl II 2006, 26; Schmidt/ Weber-Grellet, EStG, 34. Aufl. § 5 Rz. 608).
  • BFH, 29.11.1973 - IV R 181/71

    Gewinnverwirklichung aus wegen Formmangels nichtigem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.06.2015 - 6 K 13/14
    Dies geschieht, wenn der Kaufvertrag wirtschaftlich erfüllt ist, d.h. der Verkäufer seine Leistung im Wesentlichen erbracht hat und deshalb sein Anspruch auf die Zahlung nicht mehr mit ungewöhnlichen Risiken belastet erscheint; denn damit reduziert sich das Kaufpreisrisiko des Veräußerers aus dem Veräußerungsgeschäft darauf, dass der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend macht oder sich als zahlungsunfähig erweist (BFH-Urteil vom 27. Februar 1986 IV R 52/83, BFHE 146, 383, BStBl II 1986, 552); von diesem Zeitpunkt an ist das veräußerte Wirtschaftsgut nach den steuerrechtlichen Vorschriften nicht mehr dem Veräußerer, sondern dem Erwerber zuzurechnen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 29. November 1973 IV R 181/71, BFHE 111, 89, BStBl II 1974, 202; vom 3. August 2005 I R 94/03, BFHE 210, 398, BStBl II 2006, 20, und vom 18. Mai 2006 III R 25/05, BFHE 213, 499; Crezelius in Kirchhof, EStG, 13. Aufl. 2014, § 5 Rn. 144 ff; Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 34. Aufl. 2015, § 5 Rz. 608).
  • BFH, 25.02.1986 - VIII R 134/80

    Rückstellung für die Verpflichtung zur Abrechnung von Bauleistungen in Höhe der

  • BFH, 17.01.1963 - IV 335/59 S

    Pflicht zur Aktivierung von Provisionsansprüchen eines Handelsvertreters

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