Rechtsprechung
FG Münster, 09.06.2016 - 3 K 3171/14 Erb |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung einer Steuerbegünstigung gemäß der §§ 13a, 13b ErbStG für ererbtes Betriebsvermögen; Berechnung der Steuerermäßigung für den mehrfachen Erwerb desselben Vermögens gemäß § 27 ErbStG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewährung einer Steuerbegünstigung gemäß der §§ 13a, 13b ErbStG für ererbtes Betriebsvermögen; Berechnung der Steuerermäßigung für den mehrfachen Erwerb desselben Vermögens gemäß § 27 ErbStG
- rechtsportal.de
Gewährung einer Steuerbegünstigung gemäß der §§ 13a, 13b ErbStG für ererbtes Betriebsvermögen; Berechnung der Steuerermäßigung für den mehrfachen Erwerb desselben Vermögens gemäß § 27 ErbStG
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Erbschaft- und Schenkungsteuer - Berechnung der Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG bei mehrfachem Erwerb desselben Vermögens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 09.06.2016 - 3 K 3171/14 Er
- BFH, 20.02.2019 - II R 25/16
Papierfundstellen
- EFG 2016, 1530
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 19.11.2008 - II R 22/07
Steuerberechnung bei einem mit nicht abziehbarer Belastung beschwerten Vorerwerb
Auszug aus FG Münster, 09.06.2016 - 3 K 3171/14
Der Kläger verwies dazu auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19.11.2008 II R 22/07 (BFH/NV 2009, 587) und die dem folgende Verwaltungsauffassung (FinMin NRW, Erlass vom 26.04.2010 - S 3820 - 1 V A 6) zur Ermittlung der Steuer für den Vorerwerb gem. § 14 ErbStG in Fällen der Steuerstundung gem. § 25 ErbStG beim Übergang von Nießbrauchsrechten, dessen Grundsätze auch auf den vorliegenden Fall anzuwenden seien. - FG Düsseldorf, 13.05.2009 - 4 K 155/08
Verfassungskonforme Auslegung des Begriffs des Auslandsvermögens in § 21 Abs. 2 …
Auszug aus FG Münster, 09.06.2016 - 3 K 3171/14
Die Vorschrift soll verhindern, dass eine übermäßige Verminderung von Familienvermögen eintritt, wenn dieses mehrfach innerhalb kurzer Zeit auf Personen der Steuerklasse I übergeht (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 13.05.2009 4 K 155/08 Erb, EFG 2009, 1310;… Jülicher in Troll/Gebel/Jülicher Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz Kommentar Rz. 1 zu § 27).
- BFH, 20.02.2019 - II R 25/16
Steuerbegünstigtes Vermögen aufgrund einer Poolvereinbarung bei einer …
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 9. Juni 2016 3 K 3171/14 Erb aufgehoben.Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1530 veröffentlicht.
- FG Münster, 12.03.2020 - 3 K 1697/19 Einen weiteren, 30 %igen Geschäftsanteil hatte der Erblasser mit Wirkung zum 31.12.2008 auf den Kläger übertragen (vgl. privatschriftliche Vereinbarung vom 11.12.2008 und notarielle Vereinbarung vom 19.12.2008, Blatt 95 bis 99 der Gerichtsakte 3 K 3171/14 Erb).
Im sich anschließenden Klageverfahren 3 K 3171/14 Erb (EFG 2016, 1530) wies das Finanzgericht die Klage durch Urteil vom 09.06.2016 ab.