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FG Düsseldorf, 11.12.1973 - X 271/70 E |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1974, 320
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 24.02.2010 - III B 13/09
Keine Bindung an geltend gemachte Divergenz bei Verfahrensfehler - Unbedingte …
Würden jedoch Einwendungen gegen die Einspruchsentscheidung mit dem Zusatz vorgebracht, das Schreiben solle als Klage gelten, wenn die Behörde nicht innerhalb der Klagefrist antragsgemäß entscheide, liege keine unzulässige außerprozessuale Bedingung vor (Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 65 FGO Rz 4; Urteil des FG Düsseldorf vom 11. Dezember 1973 X 271/70 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1974, 320).Die Vorentscheidung steht auch im Einklang mit dem BFH-Urteil vom 24. September 1985 IX R 47/83 (BFHE 145, 299, BStBl II 1986, 268) und der Entscheidung in EFG 1974, 320.
- BFH, 24.09.1985 - IX R 47/83
Finanzgerichtsverfahren - Klagefrist - Rüge - Rechtshängigkeit
Denn es besteht kein Zusammenhang zwischen der Vermutung des § 47 Abs. 2 Satz 1 FGO und der Frage, ob die Klage wegen einer unzulässigen Bedingung nicht als wirksam erhoben beurteilt werden kann (§ 64 Abs. 1 Satz 1, § 66 Abs. 1 FGO; zur Unterscheidung vgl. auch Urteil des FG Düsseldorf vom 11. Dezember 1973 X 271/70 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1974, 320). - BFH, 20.09.2016 - XI B 45/16
Unzulässige bedingte Klageerhebung
d) Das von der Klägerin zitierte Urteil des FG Düsseldorf vom 11. Dezember 1973 X 271/70 E (Entscheidungen der Finanzgerichte 1974, 320) führt zu keiner anderen Beurteilung, weil dort im Zeitpunkt der Klageerhebung (§§ 64 Abs. 1, 66 FGO) eine Klageschrift ohne eine außerprozessuale Bedingung vorlag bzw. in diesem Zeitpunkt die außerprozessuale Bedingung aktenkundig bereits eingetreten war (…vgl. ebenso BFH-Beschluss vom 24. Februar 2010 III B 13/09, BFH/NV 2010, 931, Rz 7).