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   FG Berlin, 02.07.1974 - V 20/74   

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FG Berlin, 02.07.1974 - V 20/74 (https://dejure.org/1974,9608)
FG Berlin, Entscheidung vom 02.07.1974 - V 20/74 (https://dejure.org/1974,9608)
FG Berlin, Entscheidung vom 02. Juli 1974 - V 20/74 (https://dejure.org/1974,9608)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1975, 142
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 27.11.2001 - VIII R 3/01

    Neue Tatsache; Nichtbeachtung eines maschinellen Prüfhinweises

    Soweit das FG Berlin (Urteil vom 2. Juli 1974 V 20/74, Entscheidungen der Finanzgerichte 1975, 142, betreffend § 222 Abs. 1 Nr. 2 AO) und Teile der Literatur (vgl. Thiel, Jahrbuch der Fachanwälte für Steuerrecht 1977/1978, 97, 106; Schwarz/Frotscher, a.a.O., § 173 Rz. 67) im Bereich des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 auch den Inhalt der Akten der Finanzbehörde zugunsten des Steuerpflichtigen als unbekannt behandeln wollen, wenn ihn die zuständigen Bediensteten bei der Steuerfestsetzung nicht berücksichtigt haben, vermag der erkennende Senat dem aus den genannten Gründen nicht zu folgen (vgl. auch von Wedelstädt in Beermann, a.a.O., § 173 AO 1977 Rz. 84).
  • FG Hessen, 09.12.2008 - 1 K 1169/06

    Änderung zu Gunsten des Steuerpflichtigen gem. § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO:

    Im Übrigen gibt es zur Fragestellung unterschiedliche Auffassungen: Nach dem Urteil des FG Berlin vom 02.07.1974 V 20/74, EFG 1975, 142, gilt der Grundsatz, dass das Finanzamt solche Tatsachen, die sich aus den bei der für die Veranlagung zuständigen Dienststelle geführten Akten ergeben, als bekannt gegen sich gelten lassen muss, nicht bei einer Änderung zugunsten des Steuerpflichtigen nach § 222 Abs. 1 Nr. 2 Reichsabgabenordnung (RAO; jetzt: § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO).
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