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   FG Bremen, 21.12.1979 - I 207/79   

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https://dejure.org/1979,13274
FG Bremen, 21.12.1979 - I 207/79 (https://dejure.org/1979,13274)
FG Bremen, Entscheidung vom 21.12.1979 - I 207/79 (https://dejure.org/1979,13274)
FG Bremen, Entscheidung vom 21. Dezember 1979 - I 207/79 (https://dejure.org/1979,13274)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1980, 280
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 31.01.2017 - IX R 10/16

    Besteuerung von Entschädigungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter

    Voraussetzung ist aber, dass die Zahlungen durch die ehrenamtliche Tätigkeit ausgelöst und die Tätigkeit nach dem Gesamtbild der Verhältnisse den Tatbestand eines auf Leistungsaustausch gerichteten Verhaltens trägt (vgl. FG Berlin vom 6. Dezember 1979 IV 460/78, EFG 1980, 280 --rechtskräftig--; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 13. März 1996, FR 1996, 328; Pfab/Ch. Schießl, FR 2011, 795, 798 f.; Fischer in Kirchhof, a.a.O., § 22 Rz 66 und 69).
  • FG Baden-Württemberg, 10.02.2016 - 12 K 1205/14

    Qualifizierung von Entschädigungen aus ehrenamtlicher Richtertätigkeit als

    Bereits das FG Berlin (vom 6. Dezember 1979 IV 460/78, EFG 1980, 280) habe entschieden, dass die Vergütung als ehrenamtlicher Richter nicht im Rahmen einer Einkunftsart zufließe und daher die Entschädigungen für Aufwand als auch für Zeit- und Verdienstausfall nach dem JVEG nicht steuerbar seien.

    Die Einnahmen des Klägers aus seiner Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter sind als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG zu erfassen (a.A. FG Berlin vom 6. Dezember 1979 IV 460/78, EFG 1980, 280, wonach bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt).

    Sowohl das Land als auch der Kläger wollten eindeutig kein Arbeitsverhältnis mit den entsprechenden arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen begründen (FG Berlin vom 6. Dezember 1979 IV 460/78, EFG 1980, 280).

    Die Vergütung ist auch nicht als sonstige Einkünfte zu erfassen (vgl. FG Berlin vom 6. Dezember 1979 IV 460/78, EFG 1980, 280).

  • FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 480/98

    Ermittlung eines einheitlichen Satzes für Abschreibungen für Abnutzungen bei auf

    Deshalb kann die nachträgliche Errichtung zunächst fehlender Garagen für ein Miethaus durchaus den Zweck haben, das durch das Fehlen der Garagen im Laufe der Zeit eingetretene "negative Gepräge" für das Gebäude zu beseitigen (FG Köln, Urteil vom 14.07.2000 - 15 K 2702/94, EFG 2000, 990; vgl. auch FG Brandenburg, Urteil vom 17.02.2000 - 5 K 132/99 E, EFG 2000, 690; bestätigt durch BFH, Urteil vom 05.11.2003 - X R 16/01, BFH/NV 2004, 485; a. A. noch Finanzgericht Bremen, Urteil vom 21.12.1979 - I 207/79, EFG 1980, 280 für das Streitjahr 1976; Schmidt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 22. Aufl. 2003, § 7 Rn 18, ohne weitere Begründung).
  • FG Köln, 14.07.2000 - 15 K 2702/94

    Garagen eines Mehrfamilienhauses nicht selbstständig abschreibungsfähig

    Deshalb kann die nachträgliche Errichtung zunächst fehlender Garagen für ein Miethaus durchaus den Zweck haben, das durch das Fehlen der Garagen im Laufe der Zeit eingetretene "negative Gepräge" für das Gebäude zu beseitigen (so im Ergebnis auch FG Brandenburg, Urteil vom 17. Februar 2000 5 K 132/99 E - NZB eingelegt, EFG 2000, 690 ; a. A. Finanzgericht Bremen, Urteil vom 21. Dezember 1979 I 207/79, EFG 1980, 280 für das Streitjahr 1976; Schmidt-Drenseck, EStG , 19. Auflage, § 7 Rz. 18).
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