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   FG Hamburg, 02.12.1981 - VI 50/79   

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https://dejure.org/1981,26635
FG Hamburg, 02.12.1981 - VI 50/79 (https://dejure.org/1981,26635)
FG Hamburg, Entscheidung vom 02.12.1981 - VI 50/79 (https://dejure.org/1981,26635)
FG Hamburg, Entscheidung vom 02. Dezember 1981 - VI 50/79 (https://dejure.org/1981,26635)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1982, 302
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BFH, 10.07.2012 - VIII R 48/09

    Rechtsberatungsvertrag - Entschädigung bei arbeitnehmerähnlicher Ausgestaltung

    Das FG Hamburg (Urteil vom 2. Dezember 1981 VI 50/79, EFG 1982, 302) habe lediglich in einem Einzelfall darauf abgestellt, dessen tatsächliche Umstände mit dem vorliegenden Fall aber nicht vergleichbar seien.

    bb) Dies zugrunde gelegt, kann § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG nicht nach den für die Gewinneinkünfte entwickelten Regeln zur Anwendung kommen, wenn ein Geschäftsvorfall zu beurteilen ist, der nach objektiven Kriterien und bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtung einem nichtselbständigen Beschäftigungsverhältnis hinreichend ähnlich ist und schon deshalb aus dem Rahmen der für die zu beurteilende Tätigkeit sonst üblichen Geschäfte herausfällt; in einem solchen Fall muss sich die rechtliche Beurteilung des Vertrags nach den in der Rechtsprechung für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit entwickelten Grundsätzen richten (vgl. FG Hamburg, Urteil in EFG 1982, 302; im Ergebnis wohl ebenso Schmidt/Wacker, EStG, 31. Aufl., § 24 Rz 14).

  • FG Niedersachsen, 12.02.2009 - 14 K 622/04

    Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m § 24 Nr. 1 Buchst. a

    Lediglich das Finanzgericht Hamburg hat mit Urteil vom 2. Dezember 1981 VI 50/79, EFG 1982, 302 den Gesichtspunkt der Arbeitnehmerähnlichkeit bei der rechtlichen Beurteilung einer Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG berücksichtigt, ohne dies jedoch näher zu begründen.

    Diese Voraussetzungen sind jedoch im Streitfall, wie oben bereits dargelegt, nicht erfüllt, so dass im Streitfall auch nach den Grundsätzen des Urteils des Finanzgerichts Hamburg vom 2. Dezember 1981 VI 50/79, EFG 1982, 302 keine Entschädigung i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG angenommen werden kann.

  • BFH, 26.04.1989 - VI R 95/85

    Ausbildungskosten - Berufsoffizier - Hochschulstudium -

    Hierunter fallen Ausgaben, die ein Steuerpflichtiger tätigt, um in dem ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden und so in dem ausgeübten Beruf besser vorwärts zu kommen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 7. November 1980 VI 50/79, BFHE 132, 49, BStBl II 1981, 216; vom 28. November 1980 VI R 195/79, BFHE 132, 53, BStBl II 1981, 309, und vom 13. März 1981 VI R 26/79, BFHE 132, 570, BStBl II 1981, 439, jeweils m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 12.07.2000 - 9 K 73/97

    Aufwendungen für ein Aufbaustudium nach Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit

    Hierunter fallen Ausgaben, die ein Steuerpflichtiger tätigt, um in dem ausgeübten Beruf auf dem laufenden zu bleiben, den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden und so in dem ausgeübten Beruf besser vorwärts zu kommen (Urteil vom 7. November 1980 VI 50/79, BStBl. II 1981, 216).
  • FG Niedersachsen, 13.06.2001 - 9 K 508/00

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein Studium an Fachhochschule ("European

    Hierunter fallen Ausgaben, die ein Steuerpflichtiger tätigt, um in dem ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden und so in dem ausgeübten Beruf besser vorwärts zu kommen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 7. November 1980 VI 50/79, BFHE 132, 49, BStBl II 1981, 216; vom 28. November 1980 VI R 195/79 , BFHE 132, 53, BStBl II 1981, 309, und vom 13.März 1981 VI R 26/79 , BFHE 132, 570, BStBl II 1981, 439, jeweils m.w.N.).
  • FG Münster, 28.01.1999 - 1 K 6829/97

    Abgrenzung zwischen Berufsausbildungs- und Fortbildungskosten bei Aufwendungen

    Die Studienkosten wären nur dann WK der Klin., wenn die Durchführung des Studiums Gegenstand ihres Arbeitsverhältnisses gewesen und sie dafür entlohnt worden wäre (s. z.B. BFH, Urteil vom 07.11.1980, Az. VI 50/79, BStBl. II 1981, 216).
  • BFH, 24.04.1992 - VI R 130/89

    Werbungskosteneigenschaft der Aufwendungen eines Flugingenieur für den Erwerb

    Hierunter fallen Ausgaben, die ein Steuerpflichtiger tätigt, um in dem ausgeübten Beruf auf dem laufenden zu bleiben, den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden und so in dem ausgeübten Beruf besser vorwärts zu kommen (vgl. z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. November 1980 VI 50/79, BFHE 132, 9, BStBl II 1981, 216).
  • FG Hamburg, 12.12.2003 - VII 102/00

    Einkommensteuer: Tarifbegünstigte Entschädigungszahlungen nach § 24 Nr. 1, § 34

    Unabhängig davon sei von einer Entschädigung nach § 24 Nr. 1a EStG auch deshalb auszugehen, weil es sich bei dieser Zahlung um einen außerordentlichen Geschäftsvorfall gehandelt habe, der nach der Rechtsprechung (FG Hamburg, EFG 1982, S. 302) vorliege, wenn einem Steuerpflichtigen eine Vertragsgrundlage entzogen werde, aus der dieser seine wesentlichen Einkünfte erziele.
  • FG Thüringen, 26.07.1995 - I 70/95

    Aufwendungen für Weiterbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin während

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