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   FG München, 18.09.1991 - 3 K 4202/88   

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FG München, 18.09.1991 - 3 K 4202/88 (https://dejure.org/1991,23976)
FG München, Entscheidung vom 18.09.1991 - 3 K 4202/88 (https://dejure.org/1991,23976)
FG München, Entscheidung vom 18. September 1991 - 3 K 4202/88 (https://dejure.org/1991,23976)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1992, 373
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 05.04.2022 - VII R 18/21

    Haftung der Organgesellschaft für nach Beendigung der Organschaft entstandene

    ee) Der erkennende Senat folgt damit nicht der im Schrifttum --ohne nähere Begründung-- vertretenen Auffassung, dass die Haftung der Organgesellschaft für Steuern des Organträgers nur solche Steuern umfasst, die während der Dauer des Organschaftsverhältnisses entstanden sind (Klein/Rüsken, AO, 15. Aufl., § 73 Rz 6; Boeker in HHSp, § 73 AO Rz 20; Jatzke in Gosch, AO § 73 Rz 9; Zugmaier/Nöcker/Rüsch, § 73 AO Rz 7 (1. Aufl. 2021); Schneider in eKomm ab 18.12.2019, § 73 AO, 4; BeckOK AO/Specker, 20. Ed. [01.04.2022], AO § 73 Rz 50; Koenig/Kratzsch, a.a.O., § 73 Rz 8; Loose in Tipke/Kruse, § 73 AO Rz 3; ebenso in einem obiter dictum Urteil des FG München vom 18.09.1991 - 3 K 4202/88, EFG 1992, 373, unter II. [Rz 12]; sowohl Niewerth in Lippross/Seibel, Basiskommentar Steuerrecht, Stand 120. Lfg.
  • FG Sachsen, 13.04.2021 - 3 K 1304/19

    Haftung einer (ehemaligen) Organgesellschaft für während des Bestehens der

    Diese Auffassung sei von der Rechtsprechung des Finanzgerichts München vom 18. September 1991 ( 3 K 4202/88, EFG 1992 S. 373 ) gedeckt.

    Die von der Klägerin vertretene Auffassung werde auch nicht durch das Urteil des FG München vom 18. September 1991 3 K 4202/88, EFG 1992, S. 373 gedeckt.

    c) Die Haftung der Organgesellschaft für Steuern des Organträgers beschränkt sich nur auf solche Steuern, die während des Organschaftsverhältnisses entstanden sind (Rüsken in: Klein, AO § 73 Rz. 6; Boeker in Hübschmann/Hepp/Spitaler § 73 AO , Rz. 19; Loose in Tipke/Kruse, § 73 AO , Rz. 3, ebenso in einem obiter dictum Urteil des FG München vom 18. September 1991 XXX 3 K 4202/88, EFG 1992, 373 ; aA möglicherweise Pahlke in: Pahlke/Schwarz § 73 AO , Rz. 25, vgl. aber auch Rz. 15 sowie AEAO zu § 73 , Nr. 3.2 - die Steuern müssen "verursacht" sein).

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