Rechtsprechung
FG Köln, 05.02.1992 - 4 K 5056/87 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Einrichtung einer Wohnung als Werbungskosten; Vorliegen von notwendigen Mehraufwendungen aus Anlass einer doppelten Haushaltsführung; Notwendigkeit der Aufwendungen bei Nichtüberschreitung des jeweiligen Mittelwertes im unteren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1993, 144
Wird zitiert von ... (5)
- FG Köln, 06.11.2014 - 13 K 1665/12
Ortsübliche Durchschnittsmiete bei doppelter Haushaltsführung
Die Notwendigkeit der Anschaffungen sei nach objektiven Kriterien unabhängig von den Einkommensverhältnissen, dem Lebensstil und den Geschmacksvorstellungen des Arbeitnehmers zu beurteilen (Hinweis auf FG Köln, Urteil vom 5. Februar 1992 4 K 5056/87, EFG 1993, 144).Anhaltspunkte für das Maß des "Notwendigen" können sich dabei u.a. aus anderen Bereichen der Rechtsordnung, etwa dem Sozialhilferecht, aber auch aus den Regelungen des Bundesumzugskostengesetzes ergeben (so z.B. FG Köln, Urteil vom 5.2.1992 4 K 5056/87, EFG 1993, 144, vgl. auch Lochte in Frotscher, EStG, § 9 Rz. 209, und von Bornhaupt, a.a.O., § 9 Rdnr. G 300 "Hausratsgegenstände").
Dabei folgt der erkennende Senat der Auffassung des 4. Senats des Finanzgerichts Köln, wonach das Erfordernis der Notwendigkeit zwar nicht dazu zwingt, nur Einrichtungsgegenstände der billigsten Preiskategorie zu berücksichtigen (FG Köln, Urteil vom 5. Februar 1992 4 K 5056/87, EFG 1993, 144).
Ein Steuerpflichtiger, der seine Aufwendungen für den Zweithaushalt auf das "Notwendige" beschränken will, ist daher nicht gehalten, seine Wohnung am Beschäftigungsort auf dem Niveau des sozialhilferechtlichen Mindestbedarfs auszustatten (FG Köln in EFG 1993, 144).
- FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 9 K 9079/08
Wohnungswechsel im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
Mit ihrer hiergegen gerichteten Klage machen die Kläger im Wesentlichen geltend, dass es sich bei den streitgegenständlichen Aufwendungen um notwendige Investitionen im Sinne des Urteils des FG Köln vom 5. Februar 1992 4 K 5056/87, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1993, 144 gehandelt habe (Hinweis auch auf BFH-Urteil vom 3. Dezember 1982 VI R 228/80, BStBl. II 1983, 467). - FG Saarland, 20.05.2020 - 2 K 1251/17
Fallen Kosten für einen Stellplatz unter 1.000EUR-Grenze?
Die Notwendigkeit ist nach objektiven Kriterien unabhängig von den Einkommensverhältnissen, dem Lebensstil und Geschmacksvorstellungen des Arbeitnehmers zu beurteilen (FG Köln vom 5. Febru-ar 1992 4 K 5056/87, EFG 1993, 144). - FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 120/00
Kleinmöbel und Radio als Aufwendungen einer doppelten Haushaltsführung / Vorhänge …
Das insoweit positive Urteil des 2. Senats des FG des Saarlandes vom 6. Dezember 1984 II 82/83, EFG 1985, 232 ist durch diese Rechtsentwicklung deshalb ebenso überholt wie die ihm entsprechenden Urteile des FG Köln vom 5. Februar 1992 4 K 5056/87, EFG 1993, 144 und vom 7. Oktober 1992 1 K 3830/88, juris, die der Kläger mit seiner Klageschrift zu den Gerichtsakten gereicht hat. - FG Rheinland-Pfalz, 27.03.1996 - 1 K 1242/93 Auf die subjektiven Vorstellungen, den Lebensstil und die gesellschaftliche Stellung des Arbeitnehmers kommt es nicht an (vgl. FG Köln EFG 1993 S. 144, 145 [FG Köln 05.02.1992 - 4 K 5056/87] re.Sp.).
Richtet der Arbeitnehmer die Wohnung ein, so können die Absetzungen für Abnutzung oder die sofort absetzbaren Beträge für die angeschafften Einrichtungsgegenstände nur insoweit berücksichtigt werden, als die Gegenstände ihrer Art. nach zum Leben in einer Wohnung notwendig - also zur Führung eines geordneten Haushalts erforderlich - und die hierfür aufgewandten Kosten nicht als überhöht anzusehen sind (vgl. BFH BStBl 1983 II S. 467, 471 li.Sp.; FG Köln EFG 1993 S. 144, 145 li.Sp.).