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   FG Hessen, 08.02.1993 - 4 K 6216/91   

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FG Hessen, 08.02.1993 - 4 K 6216/91 (https://dejure.org/1993,4167)
FG Hessen, Entscheidung vom 08.02.1993 - 4 K 6216/91 (https://dejure.org/1993,4167)
FG Hessen, Entscheidung vom 08. Februar 1993 - 4 K 6216/91 (https://dejure.org/1993,4167)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • EFG 1994, 397
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 08.10.1985 - VIII R 234/84

    Zum Abzug von Schuldzinsen für einen zum Erwerb einer wesentlichen Beteiligung i.

    Auszug aus FG Hessen, 08.02.1993 - 4 K 6216/91
    Bei einer wesentlichen Beteiligung im Sinne des § 17 Abs. 1 EStG sind Aufwendungen auch dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abzugsfähig, wenn keine Kapitalerträge, sondern nur Wertsteigerungen der Beteiligung zu erwarten sind (BFH Urteil vom 08.10.1985 VIII R 234/84 BStBl II 1986, 596).

    Die Aufwendungen sind nur dann nicht abzugsfähig, wenn die Beteiligung aus persönlichen Gründen oder Neigungen begründet und aufrechterhalten wird, ohne daß Wertsteigerungen der Beteiligten zu erwarten sind (BFH, Urteil vom 08.10.1985 VIII R 234/84 BStBl II 1986, 596).

  • FG Hessen, 03.04.1985 - 7 K 4/83
    Auszug aus FG Hessen, 08.02.1993 - 4 K 6216/91
    Der Beklagte verweist insoweit auf ein Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 03.04.1985, abgedruckt im EFG 1985, 557.

    Das vom.Finanzamt zitierte Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 03.04.1985 (7 K 4/83 EFG 1985, 557), auf das sich der Beklagte beruft, ist im Streitfall nicht einschlägig, da sich in dem dem Urteil zugrunde liegenden Sachverhalt die Verpflichtung zur Begründung des Treuhandverhältnisses sich aus dem Vertrag ergibt.

  • BGH, 24.03.1954 - II ZR 23/53

    Vollmacht beim Verkauf eines GmbH-Anteils

    Auszug aus FG Hessen, 08.02.1993 - 4 K 6216/91
    Nach dem Grundgedanken des § 15 GmbHG kann daher nur solchen formlosen Bevollmächtigungen, die Anerkennung versagt werden, die den unter Formzwang stehenden Verpflichtungsvertrag ersetzen und dadurch einen freien Umsatzverkehr von Geschäftsanteilen ermöglichen (BGH Urteil vom 24.03.1954 II ZR 23/53 BGHZ 13, 49, 52).
  • FG Niedersachsen, 07.02.1991 - XIII 437/89
    Auszug aus FG Hessen, 08.02.1993 - 4 K 6216/91
    Zu den abziehbaren Aufwendungen zählen insbesondere auch Reisekosten des Anteilseigners zu Gesellschafterversammlungen (Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 07.02.1991 XIII 437/89 und 67/90 EFG 1991, 722; Kirchhoff-Söhn EStG , Anm. B 721).
  • BGH, 17.11.1955 - II ZR 222/54

    § 15 GmbHG

    Auszug aus FG Hessen, 08.02.1993 - 4 K 6216/91
    Verträge, aus denen sich die Verpflichtung zur Übertragung eines Geschäftsanteils von Gesetzes wegen oder als mittelbare Folge des Vertrages ergibt, fallen nicht unter die Formvorschrift, wenn sie nicht allein die Verpflichtung enthalten, den Geschäftsanteil auf den Treuhänder zu übertragen (BGH Urteil vom 17.11.1955 II ZR 222/54 BGHZ 19, 69, 70; Lutter-Hommelhoff GmbHG , 12. Auflage § 15 RN 12; Baumbach-Hueck GmbHG , 15. Auflage, § 15 RN 24; Scholz GmbHG , 7. Auflage, § 15 RN 16).
  • BFH, 28.01.1982 - IV R 197/79

    Mitunternehmerschaft eines stillen Gesellschafters kann auch ohne Beteiligung am

    Auszug aus FG Hessen, 08.02.1993 - 4 K 6216/91
    Eine Aufteilung der Kosten in einen abziehbaren Teil, soweit sie die Ertragserzielung betreffen und einen nichtabziehbaren Teil, soweit sie mit der im steuerneutralen Privatbereich angesiedelten Vermögenssubstanz im Zusammenhang stehen, ist nicht vorzunehmen (Pöllath-Raupach, Werbungskostenabzug für Aufwendungen der allgemeinen Verwaltung privater Kapitalvermögen, Der Betrieb 1985, 616, 620, BFH BStBI 1982, 39), da es an zuverlässigen Abgrenzungskriterien fehlt (BFH BStBl II 1982, 39).
  • BFH, 25.11.1986 - IX R 51/82

    Bedeutung des Zeitpunktes des " Leistens" des Aufwandes für die Berücksichtigung

    Auszug aus FG Hessen, 08.02.1993 - 4 K 6216/91
    Da der Treuhänder aufgrund des Treuhandvertrages jedoch den Weisungen des Treugebers unterworfen ist und ausschließlich für dessen Rechnung tätig wird, sind die Einkünfte aus der Beteiligung steuerlich dem Treugeber zuzurechnen (vgl. BFH Urteil vom 25.11.1986 IX R 51/82 BFH NV 1987, 158; BFH Urteil vom 15.12.1987 VIII R 281/93, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1989, 16, 18).
  • OFH, 26.03.1947 - IV 1/47
    Auszug aus FG Hessen, 08.02.1993 - 4 K 6216/91
    Fahrtaufwendungen eines Steuerpflichtigen mit Kapitalvermögen zu Gesellschafterversammlungen stehen als allgemeine Unkosten zur Verwaltung des Kapitalvermögens bereits naturgemäß mit der Ertragserzielung in Zusammenhang (OFH vom 26.03.1947 IV 1/47 5 StUW 1947 Nr. 2).
  • BFH, 21.07.1981 - VIII R 154/76

    Schuldzinsen für mit Kredit erworbene Aktien sind in vollem Umfang

    Auszug aus FG Hessen, 08.02.1993 - 4 K 6216/91
    Solange die Erwartung eines Wertzuwachses im Vermögensbereich für die Anschaffung einer ertragsbringenden Kapitalanlage nur mitursächlich ist, reicht das Vorliegen auch dieses Beweggrundes im allgemeinen nicht aus, die Veranlassung und damit den wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG aufzuheben (BFH Urteil vom 21.07.1981 VIII R 154/76, BStBl II 1982, 37, 39).
  • BGH, 09.06.2004 - 5 StR 579/03

    Steuerhinterziehung (Rechtsanwendung und Berechnungsdarstellung des Richters:

    Wird ein GmbH-Anteil nur treuhänderisch gehalten, hat dies bei einer wirksamen Treuhandvereinbarung zur Folge, daß der Treugeber nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO 1977 wirtschaftlicher Eigentümer der GmbH-Anteile ist (Hessisches FG vom 8. Februar 1993 - 4 K 6216/91, EFG 1994, 397, rechtskräftig; FG Münster vom 18. Dezember 2001 15 K 8610/98 E, EFG 2002, 301, rechtskräftig, mit Anmerkung von Fumi).
  • BFH, 02.03.2004 - III B 114/03

    Beherrschungsidentität bei einer Betriebsaufspaltung; Realisationszeitpunkt eines

    Wird ein GmbH-Anteil nur treuhänderisch gehalten, hat dies bei einer wirksamen Treuhandvereinbarung zur Folge, dass der Treugeber nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO 1977 wirtschaftlicher Eigentümer der GmbH-Anteile ist (Hessisches FG vom 8. Februar 1993 4 K 6216/91, EFG 1994, 397, rechtskräftig; FG Münster vom 18. Dezember 2001 15 K 8610/98 E, EFG 2002, 301, rechtskräftig, mit Anmerkung von Fumi).
  • FG Berlin, 15.11.2004 - 8 K 8188/00

    Erwerb eigener Anteile aus betrieblichen Gründen - keine verdeckte

    Zu diesem Ergebnis komme auch das Hessische Finanzgericht im Urteil vom 8. Februar 1993 (EFG 1994, 397).
  • FG Baden-Württemberg, 21.07.1998 - 7 K 223/96

    Pflicht zur Versteuerung eines Gewinns aus der Veräußerung eines GmbH-Anteils ;

    Zu Unrecht berufen sich die Kläger auf die Entscheidung des hessischen Finanzgerichts vom 08.02.1993 (Az. 4 K 6216/91, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1994, 397, 398).
  • FG Münster, 17.11.2000 - 11 K 7120/98

    Unschädlichkeit einer nach Abschluss der Investition eintretende Veränderung der

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