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   FG Hessen, 06.10.1993 - 8 K 579/90   

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https://dejure.org/1993,32513
FG Hessen, 06.10.1993 - 8 K 579/90 (https://dejure.org/1993,32513)
FG Hessen, Entscheidung vom 06.10.1993 - 8 K 579/90 (https://dejure.org/1993,32513)
FG Hessen, Entscheidung vom 06. Oktober 1993 - 8 K 579/90 (https://dejure.org/1993,32513)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1994, 462
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • FG Baden-Württemberg, 10.03.2010 - 14 K 4048/08

    Besteuerung einer Auszahlung einer Schweizer Pensionskasse bei vorzeitigem

    Dies ist der Fall, wenn das Vertrauen des Klägers in ein bestimmtes Verhalten der Verwaltung nach allgemeinem Rechtsgefühl in einem hohen Maß schutzwürdig ist, der Beklagte also durch eigenes aktives Tun einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, sich zu einem früheren Verhalten in Widerspruch setzt (vgl. BFH-Urteil vom 19. August 1999 III R 57/98, BStBl II 2000, 330) oder gar in bewusster Benachteiligungsabsicht gehandelt hat (vgl. Urteil des Hessischen Finanzgerichts -FG-- vom 6. Oktober 1993 8 K 579/90, EFG 1994, 462).
  • FG Baden-Württemberg, 24.07.2008 - 5 K 1539/08

    Festsetzung von Prozesszinsen für vergangene Veranlagungszeiträume; Berufung auf

    Er hat nämlich weder durch eigenes aktives Tun einen Vertrauenstatbestand dahin gehend geschaffen, er werde rechtzeitig vor Ablauf der Festsetzungsfrist die Festsetzung von Prozesszinsen vornehmen (vgl. BFH-Urteil vom 19. August 1999 III R 57/98, BStBl II 2000, 330), noch in bewusster Benachteiligungsabsicht gehandelt (vgl. Urteil des Hessischen Finanzgericht -FG- vom 6. Oktober 1993 8 K 579/90 , EFG 1994, 462).
  • FG Baden-Württemberg, 25.04.2002 - 14 K 114/00

    Unterbliebene Berücksichtigung eines Verlustanteils rechtfertigt keinen

    Das Gericht folgt in vollem Umfang der Begründung der Einspruchsentscheidung (§ 105 Abs. 5 FGO ), die sich auf die Entscheidungsgründe des rechtskräftigen Urteils des Hessischen Finanzgerichts vom 12. Dezember 1997 12 K 2063/95 (EFG 1998, 708) stützt, dem ein dem vorliegenden Fall nahezu gleicher Sachverhalt zugrunde lag (vgl. ferner das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 06. Oktober 1993 8 K 579/90, EFG 1994, 462).
  • FG Hessen, 12.12.1997 - 12 K 2063/95

    Feststellung des Verlustanteils an einer KG (Kommanditgesellschaft);

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