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FG Hamburg, 17.12.1993 - V 178/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Aufhebung von geänderten USt-Bescheide ; Anforderungen an die Festsetzungsverjährung ; Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1994, 642
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 14.06.1991 - III R 64/89
1. Übersehen eines vorliegenden Grundlagenbescheides führt nicht zur offenbaren …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 13.03.1991 - X R 33/89
Einer nachträglichen Änderung eines Einkommensteuerbescheides entgegenstehende …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 15.06.1988 - I R 68/86
Ungewollte Belastungen im Falle einer verdeckten Gewinnermittlung als Folge des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 03.03.2011 - III R 45/08
Erlass eines Berichtigungsbescheids in verjährter Zeit
a) Zwar hat der Senat mit Urteil vom 14. Juni 1991 III R 64/89 (BFHE 165, 438, BStBl II 1992, 52) entschieden, dass ein Berichtigungsbescheid nach § 129 AO i.V.m. § 171 Abs. 2 AO auch dann noch erlassen werden kann, wenn der zu berichtigende Bescheid erst nach Ablauf der Festsetzungsverjährung ergangen ist (…a.A. Kruse in Tipke/Kruse, a.a.O., § 171 AO Rz 7;… Pahlke/ Koenig/Cöster, Abgabenordnung, 2. Aufl., § 171 Rz 18; FG Hamburg, Urteil vom 17. Dezember 1993 V 178/91, Entscheidungen der Finanzgerichte 1994, 642;… offen gelassen im BFH-Urteil vom 9. November 1994 XI R 12/94, BFH/NV 1995, 563). - FG Münster, 21.03.2012 - 7 K 4640/09
Beratungskosten für die Frage, ob ein GmbH-GesGeschäftsführer …
a) Nach Auffassung des FG Düsseldorf handelt es sich stets um eine verdeckte Gewinnausschüttung an den Gesellschafter und nicht um Arbeitslohn des Arbeitnehmers, wenn die Beiträge ohne klare und im vorhinein getroffene Vereinbarung weitergeleitet werden (Urteil vom 17.12.1993 14 K 5416/91 H (L), EFG 1994, 642). - BFH, 09.11.1994 - XI R 12/94
Zulässigkeit der Berichtigung eines Feststellungsbescheids nach Ablauf der …
Das Finanzgericht (FG) vertrat mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1994, 642 wiedergegebenen Gründen die Auffassung, der Änderungsbescheid vom 8. Dezember 1987 hätte wegen Ablaufs der Festsetzungsfrist nicht ergehen dürfen.