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   FG Rheinland-Pfalz, 29.06.1995 - 4 K 1587/93   

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https://dejure.org/1995,8138
FG Rheinland-Pfalz, 29.06.1995 - 4 K 1587/93 (https://dejure.org/1995,8138)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.06.1995 - 4 K 1587/93 (https://dejure.org/1995,8138)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. Juni 1995 - 4 K 1587/93 (https://dejure.org/1995,8138)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Forderungsverzicht als verdeckte Gewinnausschüttung; Unterscheidung zwischen einer verdeckten Gewinnausschüttung und einer anderen Ausschüttung; Verhinderte Vermögensmehrung als eine Art der Vermögensminderung; Veranlassung der Vermögensminderung durch das ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1995, 1074
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 30.05.1990 - I R 41/87

    Zur steuerlichen Behandlung der Erfüllung einer Forderung des Gesellschafters an

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.06.1995 - 4 K 1587/93
    Jedoch wird nicht verlangt, daß bei der Kapitalgesellschaft Mittel tatsächlich abfließen, die der Vermögensminderung entsprechen und sie konkretisieren (vgl. BFH-Urteil vom 30. Mai 1990 I R 41/87, BStBl. II 1991, 588 m.w.N.).

    Die Gewinnausschüttung im Sinne des § 27 Abs. 1 KStG setzt dagegen nicht voraus, daß sich die Vermögensminderung bei der Kapitalgesellschaft auch einkommensmindernd auswirkt (vgl. BFH-Urteil vom 30. Mai 1990 I R 41/87 aaO.).

    verzichtet hat (§ 397 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB -), daß der Erlaß bei Besserung der wirtschaftlichen Lage der ... entfällt und daß die ... nach Eintritt der auflösenden Bedingung die wiederaufgelebte Verbindlichkeit erfüllt (vgl. BFH-Urteil vom 30. Mai 1990 I R 41/87 aaO.).

  • BFH, 09.10.1985 - I R 193/84

    Zur Grundlagenfunktion des Körperschaftsteuerbescheides für den

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.06.1995 - 4 K 1587/93
    Nach § 47 Abs. 2 S. 2 KStG gilt im Wege der gesetzlichen Fiktion der Körperschaftsteuerbescheid als Grundlagenbescheid für die gesonderte Feststellung nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 KStG , soweit er die Höhe des Einkommens und der Tarifbelastung betrifft (BFH-Urteil vom 09. Oktober 1985 I R 193/84, BStBl. II, 1986, 93).
  • BFH, 08.11.1989 - I R 16/86

    Errichtung eines Gebäudes auf Kosten der Gesellschaft auf dem Grundstück eines

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.06.1995 - 4 K 1587/93
    Dabei ist für die Frage, ob die Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, auf die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters abzustellen (vgl. BFH-Urteile vom 08. November 1989 I R 16/86, BStBl. II 1990, 244 und vom 31. Juli 1990 I R 62/88, BStBl. II 1991, 28).
  • BFH, 31.07.1990 - I R 62/88

    Bewirtung von Nicht-Arbeitnehmern - Abziehbarkeit von Aufwendungen - Amtlicher

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.06.1995 - 4 K 1587/93
    Dabei ist für die Frage, ob die Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, auf die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters abzustellen (vgl. BFH-Urteile vom 08. November 1989 I R 16/86, BStBl. II 1990, 244 und vom 31. Juli 1990 I R 62/88, BStBl. II 1991, 28).
  • BFH, 09.02.2015 - I B 32/14

    Verjährenlassen von Forderungen als verdeckte Gewinnausschüttung

    Die gerügte Divergenz zum Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 29. Juni 1995  4 K 1587/93 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1995, 1074) ist nicht ordnungsgemäß dargelegt.

    Auch die Literatur (z.B. Gosch, a.a.O., § 8, Rz 1200; Blümich/Rengers, § 8 KStG Rz 900 "Sanierung"; Schallmoser in Herrmann/Heuer/Raupach, § 8 KStG Rz 380 "Sanierung") und die finanzgerichtliche Rechtsprechung (vgl. z.B. Urteil des FG Rheinland-Pfalz in EFG 1995, 1074; Urteil des FG Münster vom 9. Juli 2002  1 K 430/99 F, EFG 2003, 30) haben sich zum Themenkreis vGA und Sanierung geäußert.

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