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   FG Düsseldorf, 31.01.1996 - 14 K 5867/92 E   

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FG Düsseldorf, 31.01.1996 - 14 K 5867/92 E (https://dejure.org/1996,40231)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.01.1996 - 14 K 5867/92 E (https://dejure.org/1996,40231)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Januar 1996 - 14 K 5867/92 E (https://dejure.org/1996,40231)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 535
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 04.04.2008 - VI R 85/04

    Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach

    Sie kann auch in den Fällen anzunehmen sein, in denen der Arbeitnehmer die Fahrten zum Betriebssitz des Arbeitgebers regelmäßig an einem Tag in der Woche durchführt (vgl. BFH-Urteil vom 30. August 1988 VI R 40/85, BFH/NV 1989, 221; FG Düsseldorf, Urteil vom 31. Januar 1996 14 K 5867/92 E, EFG 1996, 535, unter 1. a der Gründe; R 9.4 Abs. 3 Satz 4 der Lohnsteuer-Richtlinien 2008; anderer Ansicht Gödtel, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2007, 843, 846).
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.12.2002 - 5 K 1806/02

    Regelmäßige Arbeitsstätte eines Piloten

    Nach der Begriffsbestimmung zur regelmäßigen Arbeitsstätte genügt es nicht, dass der Arbeitnehmer in einem beliebigen Ort in Erfüllung des Arbeitvertrages Leistungen für seinen Arbeitgeber erbringt (Finanzgericht Düsseldorf vom 31. Januar 1996 14 K 5867/92 E, EFG 1996, 535).

    Diese Aufwendungen sind vom Arbeitnehmer aus dem Arbeitslohn zu bestreiten; eine finanzielle Entlastung des Arbeitnehmers kann hier allenfalls über den pauschalen Werbungskostenansatz erreicht werden (Finanzgericht Düsseldorf vom 31. Januar 1996 14 K 5867/92 E, EFG 1996, 535).

  • FG Niedersachsen, 21.02.2012 - 13 K 210/11

    Berücksichtigung von Fahrten eines Betriebsprüfers zu seiner Dienststelle beim

    Sie konnte auch in den Fällen anzunehmen sein, in denen der Arbeitnehmer die Fahrten zum Betriebssitz des Arbeitgebers regelmäßig an nur einem Tag in der Woche durchgeführt hat (vgl. BFH, Urteil vom 4.04.2008 - VI R 86/04, BStBl II 2008, 887; BFH, Urteil vom 30.08.1988 - VI R 40/85, BFH/NV 1989, 221; FG Düsseldorf, Urteil vom 31.01.1996 - 14 K 5867/92 E, EFG 1996, 535, unter 1. a der Gründe; R 9.4 Abs. 3 Satz 4 der Lohnsteuer-Richtlinien 2008; anderer Ansicht Gödtel, DStR 2007, 843).
  • FG Düsseldorf, 10.06.2011 - 1 K 734/09

    Einordnung der arbeitgeberseitigen Erstattung der Kosten für die Fahrten zwischen

    Sie kann auch in den Fällen anzunehmen sein, in denen der Arbeitnehmer die Fahrten zum Betriebssitz des Arbeitgebers regelmäßig an einem Tag in der Woche durchführt (vgl. BFH-Urteil vom 30. August 1988 VI R 40/85, BFH/NV 1989, 221; FG Düsseldorf, Urteil vom 31. Januar 1996 14 K 5867/92 E, EFG 1996, 535).
  • FG Baden-Württemberg, 27.10.1997 - 2 K 205/96

    Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten in Höhe gesetzlich geregelter Pauschbeträge pro

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