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   FG Niedersachsen, 16.04.1996 - XV 42/93   

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https://dejure.org/1996,9402
FG Niedersachsen, 16.04.1996 - XV 42/93 (https://dejure.org/1996,9402)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.04.1996 - XV 42/93 (https://dejure.org/1996,9402)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. April 1996 - XV 42/93 (https://dejure.org/1996,9402)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG; § 22 Nr. 1 a EStG
    Umfang der Besteuerung bar ausgezahlter Überschuss-Anteile aus einer Versicherung; Wahlrecht nach Beginn der Rentenauszahlung; Barauszahlung der Überschussanteile oder Verwendung des Geldbetrages zur Rentenerhöhung ; Überschussanteile als wiederkehrende Bezüge; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Besteuerung bar ausgezahlter Überschuss-Anteile aus einer Versicherung; Wahlrecht nach Beginn der Rentenauszahlung; Barauszahlung der Überschussanteile oder Verwendung des Geldbetrages zur Rentenerhöhung ; Überschussanteile als wiederkehrende Bezüge; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 978
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 14.12.1994 - X R 106/92

    Schadensersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse (sog. Mehrbedarfsrenten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.04.1996 - XV 42/93
    Diese Vorschrift gestaltet das Objekt "Einkommen" in der Weise aus, daß die Erwerbsgrundlage unvermindert erhalten bleibt; erfaßt wird von der Einkommensteuer grundsätzlich nur ein "erzielter" Zuwachs an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 1994 X R 106/92, BFH/NV 1995, 1050 (1051) m.w.N.).
  • BFH, 30.10.2001 - VIII R 29/00

    Sofort beginnende Rentenversicherung gegen bankfinanzierte Einmalzahlung

    Darüber hinaus erübrigt sich --im Hinblick auf die steuerrechtliche Qualifikation der streitigen Gebühren-- auch eine Stellungnahme dazu, ob in Fällen der garantierten Mindestrente mit Überschussbeteiligung die gesamte Versicherungsleistung als Leibrente mit ihrem Ertragsanteil (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG i.V.m. § 55 Abs. 1 Nr. 3 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung --EStDV--; so BMF-Schreiben in BStBl I 1998, 1508) anzusetzen ist oder die betragsmäßig nicht im Voraus bestimmten Überschussanteile in nomineller Höhe als wiederkehrende Bezüge (§ 22 Nr. 1 Satz 1 EStG) zu erfassen sind (so --zunächst-- OFD Hannover, Verfügung vom 2. Mai 1997, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1997, 1083; vgl. auch OFD Cottbus, Verfügung vom 22. Oktober 1998, FR 1998, 1060; Niedersächsisches FG, Urteil vom 16. April 1996 XV 42/93, EFG 1996, 978) oder ob --ggf. beschränkt auf die außerrechnungsmäßigen Zinsen (Schmitz, FR 1998, 713, 718, 722)-- Kapitaleinkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG erzielt werden (ablehnend Niedersächsisches FG in EFG 1996, 978; vgl. zum Erfordernis der gleichbleibenden Leistung einer Leibrente Großer Senat des BFH in BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78, zu Abschn. C. II. 2.; zur Aufspaltung bei Vereinbarung fester Mindestleistungen vgl. BFH-Urteile vom 30. Mai 1980 VI R 153/77, BFHE 130, 524, BStBl II 1980, 575; vom 17. November 1987 IX R 16/83, BFH/NV 1988, 294; Fischer in Kirchhof/Söhn, a.a.O., § 22 RdNr. A 146; Schmidt/Heinicke, a.a.O., § 22 Rz. 38).
  • BFH, 27.07.1999 - IX R 64/96

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    e) Das FG war allerdings an der Prüfung der Überschußerzielungsabsicht nicht deshalb gehindert, weil die vereinbarte Miete sich im Rahmen der Miete des § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG hielt (BFH-Urteil vom 25. Januar 1994 IX R 139/92, BFH/NV 1995, 11, zu 1. b; FG des Saarlandes, Urteil vom 14. Juni 1995 1 K 213/94, rechtskräftig, EFG 1995, 837; FG Münster, Urteil vom 17. Januar 1996 1 K 5456/95 E, rechtskräftig, EFG 1996, 978; FG Bremen, Urteil vom 23. Februar 1995 194247 K 1, rechtskräftig, EFG 1995, 840).
  • BFH, 20.06.2006 - X R 3/06

    Besteuerung der sich aus einer "Grundrente" und einer Überschussbeteiligung

    aa) Teilweise wird dies bejaht und daraus die Folgerung gezogen, dass die Grundrente der Ertragsanteilsbesteuerung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG und die Zusatzrente in vollem Umfang der Besteuerung nach § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG unterliege (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 16. April 1996 XV 42/93, EFG 1996, 978; OFD Hannover, Verfügung, vom 2. Mai 1997 S 2255- 107-StO 223/S 2255-342-StH 215, DStR 1997, 1083).
  • FG Düsseldorf, 23.11.2001 - 18 K 9791/97

    Angehörigenmietverhältnis; Fremdvergleich; Nebenkostenpauschale;

    Für die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung ergäbe sich hieraus folgende Auswirkung: Vermietet jemand ein erworbenes Objekt objektiv zu Bedingungen, die es ihm nachweislich nicht erlauben, selbst bei Verteilung der AfA und der Schuldzinsen auf eine fiktive Gesamtnutzungsdauer des Objekts von 100 Jahren einen Totalüberschuss erzielen zu können und ergeben sich zusätzlich Anhaltspunkte dafür, dass die mangelnde Rentabilität nicht auf Besonderheiten des Grundstücksmarktes, sondern auf persönliche Beweggründe zurückgeht (z. B. weil die vereinbarte Miete erheblich unter der erzielbaren Marktmiete liegt und hierfür persönliche Motive erkennbar sind), fehlt es an der Einkunftserzielungsabsicht (vgl. FG Münster Urteil vom 17. Januar 1996 1 K 5456/95 E, EFG 1996, 978, das allerdings eine Gesamtnutzungsdauer von 50 Jahren zugrundelegt).
  • FG Köln, 17.02.2004 - 8 K 6831/00

    Kreditvermittlungsprovision bei sog. "Kombirente"

    Der Senat folgt insoweit der Auffassung Mayer-Scharenberg (DStR 1997, 1678 m.w.N. auf BFH-Urteil vom 9. Februar 1994 IX R 110/90, BStBl II 1995, 47) für zutreffend, dass in Fällen der vorliegenden Art, bei denen die Rente entgeltlich erworben wurde, kein grundsätzlicher Unterschied mehr zwischen Leibrenten und dauernden Lasten besteht und in beiden Fällen nur der in den laufenden Zahlungen erhaltene Ertragsanteil steuerpflichtig ist, der aus Vereinfachungsgründen - in Abweichung von versicherungsmathematischen Grundsätzen - mit dem Ertragsanteil laut der Tabelle gemäß § 22 EStG gleichgesetzt werden kann (im Ergebnis ebenso: Horlemann FR 1998, 466; a.A.: Niedersächsiches Finanzgericht, Urteil vom 16. April 1996 XV 42/93, EFG 1996, 978).
  • FG Münster, 08.05.2001 - 1 K 5312/98

    Wohnungsvermietung an eigenes Kind

    In Übereinstimmung mit dem Urteil des FG Münster vom 17.01.1996 1 K 5456/95 E, EFG 1996, 978 sei damit die Überlassung der Dachgeschoß-ETW an die Tochter als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei zu werten.
  • FG Nürnberg, 05.02.2003 - III 208/01

    Abzugsfähigkeit von Darlehenszinsen und Kosten der Kreditvermittlung zur

    a) Die im Streitfall zu erwartenden Überschussanteile unterfallen nicht den Einkünften aus, Kapitalvermögen i.S. des §-20 EStG (vgL auch FG Niedersachsen, Urteil vom 16. April 1996 XV 42/93, EFG 1996, 978), sondern sind im Rahmen der Ertragsbesteuerung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 lit. a EStG heranzu, ziehen (siehe auch BMF-Schreiben vom 26.11.1998, IV C 3-S 2255-35/98, BStBl. 1 1998, 1508).
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.11.1997 - 1 K 2793/96

    Einkommensteuer; Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung eines

    Ein objektives Beweisanzeichen für das Fehlen der Absicht kann sein, wenn aufgrund enger verwandtschaftlicher Beziehungen eine Vermietung weit unter der ortsüblichen Miete unter billigender Inkaufnahme hoher Werbungskostenüberschüsse dergestalt erfolgt, daß auf längere Sicht kein positives Totalergebnis erreicht werden kann und das Bestreben lediglich dahin geht, unter Ausnutzung hoher Steuervorteile, die zum persönlichen Lebensbereich zählen (vgl. insoweit BFH/NV 1995, 11; auch: FG Münster v. 17.1.1996, EFG 1996, 978), während einer (Vermietungs-) Zwischenzeit einen Altersruhesitz zur späteren Eigennutzung zu schaffen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.03.1997 - 2 K 2069/96

    Einkommensteuer; Bardividenden aus privater Rentenversicherung als

    Dieser wirtschaftlichen Betrachtungsweise folgt auch das Nds. Finanzgericht mit seinem Urteil vom 16. April 1996 - XV 42/93 (EFG 96, Nr. 831).
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