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   FG Thüringen, 04.03.1998 - I 84/98   

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https://dejure.org/1998,6706
FG Thüringen, 04.03.1998 - I 84/98 (https://dejure.org/1998,6706)
FG Thüringen, Entscheidung vom 04.03.1998 - I 84/98 (https://dejure.org/1998,6706)
FG Thüringen, Entscheidung vom 04. März 1998 - I 84/98 (https://dejure.org/1998,6706)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zu versteuernder geldwerter Vorteil aus der unentgeltlichen Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs zur privaten Nutzung; Bestandteile des steuerpflichtigen Arbeitslohns; Objektive Beweislast des Steuergläubigers für diejenigen Tatsachen, die den Steueranspruch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 1321
  • NZA-RR 1999, 94
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.03.1989 - VII R 75/85

    Kein Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; es gelten die allgemeinen

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  • BFH, 24.06.1976 - IV R 101/75

    Feststellungslast des Steuerpflichtigen - Minderung des Betriebsvermögens -

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  • BFH, 13.11.1979 - VIII R 93/73

    Entkräftung des Beweises des ersten Anscheins - Erwerb in Abbruchabsicht -

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  • FG Köln, 20.09.2000 - 12 K 4477/98

    Arbeitslohn - Geldwerter Vorteil trotz Vereinbarung eines Verbots der privaten

    Vielmehr spricht, wenn einem Arbeitnehmer, insbesondere einem leitenden Angestellten, ganztägig oder zumindest in erheblichem Umfang ein Dienstwagen und daneben kein gleichwertiger Privatwagen zur Verfügung steht, der Beweis des ersten Anscheins für die private Mitbenutzung (BFH-Beschluß v. 14. Mai 1999 VI B 258/98, BFH/NV 1999, 1330 ; FG Thüringen, Urteil v. 4. März 1998 I 84/98, EFG 1998, 1321 - rechtskräftig; Fumi/Urban in krit, Stand März 2000, LStK 31/64; Urban, EFG-Beilage 1998, 70; zur Firmenwagennutzung im Ergebnis ebenso unter dem indes unzutreffenden Gesichtspunkt der Beweislast BMF-Schreiben v. 12. Mai 1997, BStBl I 1997, 562; v. 4. August 1999, BStBl I 1999, 727, Tz. 2; a.A. wohl Seifert, INF 1996, 493, wonach ein bloßer Nutzungsverzicht ausreichen soll).

    Für den Nachweis der tatsächlichen Durchführung genügt es nicht, wenn die "Überwachung" dem Arbeitnehmer - z. B. in seiner Eigenschaft als GmbH-Geschäftsführer - selbst überlassen bleibt (FG Thüringen, Urteil in EFG 1998, 1321; Urban, EFG-Beilage 1998, 70; Fumi/Urban in krit, LStK 31/68).

  • FG Thüringen, 28.06.2000 - I 1030/99

    Lohnsteuerhaftung; Kraftfahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer; Haftungsbescheid

    An die Darlegung solcher gegenteiligen Anhaltspunkte sind, wie der Senat in seinem Urteil vom 4. März 1998 I 84/98 (EFG 1998, 1321) dargelegt hat, strenge Anforderungen zu stellen, die die Klägerin nicht erfüllt hat.

    Sie stellt sich nur, wenn sich das Gericht auf Grund der aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse keine Überzeugung über den Geschehensablauf bilden kann (BFH-Urteil vom 5. März 1980 II R 148/76, BFHE 130, 179 , BStBl II 1980, 402; vgl. auch Senatsurteil vom 4. März 1998 I 84/98, a. a. O.).

  • FG Niedersachsen, 25.11.2004 - 11 K 459/03

    Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu privaten Zwecken als geldwerter

    Das Finanzamt trägt die Feststellungslast dafür, dass ein Arbeitnehmer einen betrieblichen Pkw, der ihm von seinem Arbeitgeber überlassen worden ist, auch zu privaten Zwecken benutzt hat, denn es handelt sich bei der Frage des Zuflusses eines geldwerten Vorteils an einen Arbeitnehmer um einen steuerbegründenden Tatbestand (FG Thüringen, Urteil vom 4. März 1998 1 K 84/98, EFG 1998, 1321; FG Köln, Urteil vom 22. September 2000 12 K 4477/98, EFG 2000, 1375; FG Sachsen, Urteil vom 28. August 2002 3 K 2099/01, JURIS STRE 200371495).
  • FG Rheinland-Pfalz, 26.05.2004 - 1 K 1623/02

    Zur privaten Nutzung betrieblicher Fahrzeuge - Tätigkeitsvergütungen an

    Ein solcher Beweis des ersten Anscheins kann jedoch entkräftet werden; das setzt nicht voraus, dass der Steuerpflichtige das Gegenteil beweisen muss, vielmehr genügt es, dass er die ernstliche Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufes darlegt (vgl. FG Thüringen vom 04. März 1998, Az.: I 84/98, EFG 1998, 1321 m.w.N.).
  • FG Münster, 10.05.2007 - 6 K 4203/04

    Hinreichende Überwachung eines Nutzungsverbots für eine private Pkw-Nutzung durch

    Grundsätzlich trägt das Finanzamt die Feststellungslast dafür, dass ein Arbeitnehmer einen betrieblichen Pkw, der ihm von seinem Arbeitgeber überlassen worden ist, auch zu privaten Zwecken benutzt hat, denn es handelt sich bei der Frage des Zuflusses des geldwerten Vorteiles an einen Arbeitnehmer um einen steuerbegünstigten Tatbestand (ebenso Finanzgericht Thüringen, Urteil vom 4. März 1998, 1 K 84/98, EFG 1998, 1321; Finanzgericht Köln, Urteil vom 22. September 2002, 12 K 4477/98, EFG 2000, 1375; Finanzgericht Sachsen, Urteil vom 28. August 2002, 3 K 2099/01, JURIS-STRE 200371495).
  • FG Sachsen, 28.08.2002 - 3 K 2099/01

    Zur Frage, ob ein Anscheinsbeweis für eine private Nutzung eines einem

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  • FG Sachsen-Anhalt, 28.08.2002 - 3 K 2099/01

    Anwendbarkeit der 1v.H.-Regel trotz Ausschlusses der Privatnutzung eines für

    c) Das FA trägt die Feststellungslast dafür, dass der Liquidator der Klägerin im Streitzeitraum seinen Dienstwagen zu privaten Zecken benutzt hat, denn es handelt sich bei der Frage des Zuflusses eines geldwerten Vorteils an einen Arbeitnehmer um einen steuerbegründenden Tatbestand (so auch Thüringer FG, Urteil vom 04.03.1998, 1 K 84/98, EFG 1998, 1321; FG Köln, Urteil vom 22.09.2000, 12 K 4477/98, EFG 2000, 1375 ; Birk in Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zum EStG und KStG , Stand 01.1998, § 8 EStG Rdnr. 85; Drenseck in Schmidt, Kommentar zum EStG , 21. Auflage, 2002, § 8 Rdnr. 60).
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