Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 05.11.1997 - 12 K 168/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10922
FG Baden-Württemberg, 05.11.1997 - 12 K 168/96 (https://dejure.org/1997,10922)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.11.1997 - 12 K 168/96 (https://dejure.org/1997,10922)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. November 1997 - 12 K 168/96 (https://dejure.org/1997,10922)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,10922) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche gewerbliche Einkünfte; Ehemalige gewerbliche Tätigkeit; Versicherungsvertreter; Steuerrechtliche Beurteilung von Provisionen; Handelsvertreterausgleichsanspruch; Rentenanspruch eines Handelsvertreters; Krankenversicherungsrecht; Beitragspflicht des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Altersversorgung, Rente, Besteuerung der aus dem Vertreterversorgungswerk des VU resultierenden Altersversorgungsleistungen als nachträgliche gewerbliche Einkünfte, keine Besteuerung als Rente, Tarifbegünstigung, Grundlagenbescheid

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    So werden Versorgungszahlungen besteuert - Zahlungen des Vertreterversorgungswerks an den Versicherungskaufmann

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 363
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 25.03.1976 - IV R 174/73

    Versorgungsleistungen an die Witwe eines Versicherungsvertreters von der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 05.11.1997 - 12 K 168/96
    Er trägt vor, die Zuordnung der Einnahmen zu den gewerblichen Einkünften ergebe sich eindeutig aus dem Gesetz (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 24 Nr. 2 EStG) und der dazugehörigen Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 25. März 1976 IV R 174/73, BStBl II 1976, 487).

    Das ist vom BFH mit Urteil vom 25. März 1976 (IV R 174/73, BStBl II 1976, 487) bestätigt worden.

  • BFH, 14.12.1988 - I R 44/83

    Keine Aktivierung von Pensionszusagen nach dem Betriebsrentengesetz

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 05.11.1997 - 12 K 168/96
    Soweit nach § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG einem selbständigen Handelsvertreter eine unverfallbare Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung zusteht - wie im vorliegenden Fall - sind die Ansprüche beim Handelsvertreter nicht sofort zu aktivieren, sondern mit dem Zufluß zu versteuern (BFH-Urteil vom 14. Dezember 1988 I R 44/83, BStBl II 1989, 323), weil ungewiß ist, ob er je in den Genuß der Versorgungsleistung kommen wird.
  • BSG, 10.03.1994 - 12 RK 30/91

    Krankenversicherung - Beitragspflicht - Betriebliche Altersversorgung -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 05.11.1997 - 12 K 168/96
    Der Kl wehrte sich gegen diese Beitragspflicht vergeblich bis zum Bundessozialgericht, welches mit Urteil vom 10. März 1994 (12 RK 30/91) für Recht erkannte, daß diese Bezüge vom VVW nach § 180 Abs. 8 Satz 2 RVO bzw. § 229 Abs. 1 i. V. m. § 237 Satz 1 Nr. 2 SGB V als den Renten vergleichbare Einnahmen gelten, die der Beitragspflicht zur Krankenkasse unterliegen.
  • BFH, 26.03.1987 - IV R 61/85

    Zur einkommensteuerrechtlichen Beurteilung einer Leibrente als Gegenleistung für

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 05.11.1997 - 12 K 168/96
    Das BFH-Urteil vom 26. März 1987 (IV R 61/85, BStBl II 1987, 597) bestätigt, daß in solchen Fällen die Anwendung des § 22 EStG ausscheidet, weil die Einräumung des Rentenrechts durch berufliche Leistung veranlaßt ist.
  • BFH, 21.10.1996 - VI R 46/96

    Vom Arbeitgeber zufließende Versorgungsbezüge sind Leibrenten i. S. des § 22 Nr.

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 05.11.1997 - 12 K 168/96
    Da sich die Berechtigten am Vertreterversorgungswerk nicht mit eigenem Vermögen in die Pensionsregelung eingekauft haben, sind die daraus zufließenden Versorgungsbezüge nicht Leibrenten im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 3 EStG (vgl. BFH-Urteil vom 21. Oktober 1996 VI R 46/96, BFH/R 1997, 82).
  • FG Baden-Württemberg, 29.03.1990 - III K 356/86
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 05.11.1997 - 12 K 168/96
    Anders als bei der Feststellung einer Behinderung ist eine Bindung im Besteuerungsverfahren an Verwaltungakte der Sozialversicherungsbehörde hier weder ausdrücklich gesetzlich angeordnet noch läßt sie sich aus verbindlich übergeordneten Rechtsgrundsätzen ableiten (vgl. Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 29. März 1990 III K 356/86, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1990, 620).
  • BFH, 31.03.1977 - IV R 111/76

    Witwe eines selbständigen Versicherungsvertreters - Gewerbeertrag - Eingestellter

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 05.11.1997 - 12 K 168/96
    Das BFH-Urteil vom 31. März 1977 (IV R 111/76, BStBl II 1977, 618) spricht ebenfalls dafür, daß die laufenden Zahlungen, die an die Stelle des Ausgleichsanspruchs gemäß § 89b HGB getreten sind, als nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu beurteilen sind, die allerdings nicht der Gewerbesteuer unterliegen.
  • BFH, 10.10.1963 - VI 115/61 U

    Einordnung einer jährlichen Gewinnbeteiligung an einem Unternehmen als Leibrente

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 05.11.1997 - 12 K 168/96
    Schon mit Urteil vom 10. Oktober 1963 (VI 322, 323/61 U, BStBl III 1963, 592) hat der BFH bestätigt, daß der Rentenanspruch eines Handelsvertreters nicht nach § 22 EStG sondern nach § 24 i. V. m. § 15 EStG der Besteuerung zugrunde zu legen ist, denn er beruht nicht auf einem vom Steuerpflichtigen aus seinem Vermögen gebildeten Rentenstammrecht.
  • BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 43/03 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienst - Berufsunfähigkeitsrente aus einem

    Wie in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung geklärt, fallen hierunter auch die an frühere selbständige Versicherungsvertreter gezahlten VVW-Renten (Finanzgericht Baden-Württemberg EFG 1998, 363 mwN).

    Für ihre Wertung als "nachträgliche Einkünfte" iS dieser Auffassung spricht nicht nur, dass die Rente aus dem VVW teilweise als Ersatz für den Handelsvertreterausgleich nach § 89b des Handelsgesetzbuches gesehen wird (s Finanzgericht Baden-Württemberg EFG 1998, 363), sondern vor allem auch ihr Versorgungscharakter.

  • FG Münster, 07.12.2000 - 14 K 3127/99

    Vertreterversorgungswerk; Berufsunfähigkeitsrente als Einkünfte;

    Der Hinweis des Beklagten auf das den Klägern übersandte Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 05.11.1997, 12 K 168/96, EFG 1998, 363, blieb unbeantwortet.

    Da der Ausgleichsanspruch als Forderung zur Abgeltung einer bereits geleisteten Tätigkeit dem laufenden gewerblichen Gewinn zuzurechnen ist (vgl. Bundesfinanzhof -BFH-, Beschluß vom 16.08.1989 III B 14/89, BFH/NV 1990, 188), ist auch die voll von dem Unternehmer finanzierte Rente, die an die Stelle des Ausgleichsanspruchs tritt und sich ebenfalls an der beruflichen Leistung des Klägers bemißt, für den Kläger nachträglicher gewerblicher Gewinn (so auch Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 05.11.1997 12 K 168/96, EFG 1998, 363).

  • FG Thüringen, 28.09.2017 - 2 K 266/16

    Nachträgliche gewerbliche Einkünfte bei Übertragung einer Versorgungszusage -

    Weil nach Punkt 13 der Versorgungsregelung an die Stelle des Handelsvertreterausgleichsanspruchs gemäß § 89b HGB eine voll vom Unternehmer finanzierte Betriebsrente tritt, besteht der Zusammenhang mit der Tätigkeit des Vertreters weiter, so dass die Einnahmen nach § 24 Nr. 2 EStG zu den nachträglichen gewerblichen Einkünften zu rechnen sind (BFH-Urteile vom 10.10.1963 VI 322, 323/61 U, BFHE 77, 741, BStBl III 1963, 592; vom 25.03.1976 IV R 174/73, BFHE 118, 572, BStBl II 1976, 487; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.11.1997 12 K 168/96, EFG 1998, 363).
  • FG Nürnberg, 25.07.2019 - 6 K 1733/18

    Versteuerung der aus dem Vertreterversorgungswerk als Rente geleisteten Zahlungen

    In Höhe des Barwertes einer vom Vertreter zu beanspruchenden Rente entsteht kein Ausgleichsanspruch (vgl. 10.1.1 der VVW-Bestimmungen); somit besteht ein Zusammenhang mit der Tätigkeit des Hauptvertreters weiter, so dass die Einnahmen nach § 24 Nr. 2 EStG zu den nachträglichen gewerblichen Einkünften zu rechnen sind (Thüringer Finanzgericht, Gerichtsbescheid vom 28.09.2017 2 K 266/16, juris unter Verweis auf BFH-Urteile vom 10.10.1963 VI 322, 323/61 U, BStBl III 1963, 592; vom 25.03.1976 IV R 174/73, BStBl II 1976, 487; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.11.1997 12 K 168/96, EFG 1998, 363; so auch FG München, Urteil vom 23.04.2018 2 K 102/16).
  • FG München, 23.04.2018 - 2 K 102/16

    Änderung der Einkommensteuerbescheide

    Die dem Kläger zugeflossenen Versorgungsbezüge sind daher keine Leibrenten i. S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 EStG (vgl. BFH-Urteil vom 21. Oktober 1996 VI R 46/96, BStBl II 1997, 127, Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 5. November 1997 12 K 168/96, EFG 1998, 363).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht