Rechtsprechung
   FG München, 11.02.1998 - 13 K 1623/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,12643
FG München, 11.02.1998 - 13 K 1623/97 (https://dejure.org/1998,12643)
FG München, Entscheidung vom 11.02.1998 - 13 K 1623/97 (https://dejure.org/1998,12643)
FG München, Entscheidung vom 11. Februar 1998 - 13 K 1623/97 (https://dejure.org/1998,12643)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,12643) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungen an weichende Erben bei Pflichtteilsverzicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 941
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.09.1994 - IV R 82/93

    Leistungen zur Abfindung weichender Erben sind auch insoweit nach § 14a Abs. 4

    Auszug aus FG München, 11.02.1998 - 13 K 1623/97
    Denn nach dem BFH-Urteil vom 22.09.1994 - IV R 82/93 - (BFHE 176, 27, BStBl II 1995, 371, 373) verlangt dieses Merkmal, das in dem Wort "zur" (Abfindung) zum Ausdruck kommt, lediglich, dass eine Abfindungsabsicht des zahlenden Steuerpflichtigen vorlag.

    Es erscheint dem Berichterstatter deshalb nicht angebracht, den Streitfall anders zu lösen als denjenigen in BFHE 176, 27 = BStBl II 1995, 371.

    Unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Streitfalles hielt es das FG nicht für angebracht, den Fall anders zu lösen als denjenigen in BFH vom 22.9.1994 (BStBl II 1995, 371 ).

  • BFH, 21.03.1985 - IV R 249/83

    Eine Übereignung i. S. des § 14a Abs. 4 Nr. 1 Buchst. b EStG setzt einen

    Auszug aus FG München, 11.02.1998 - 13 K 1623/97
    Er ist nämlich auch nicht deshalb unterbrochen, weil er nach der Rechtsprechung (s. BFH-Urteile vom 21.03.1985 - IV R 249/93 -, BFHE 149, 461, BStBl II 1985, 614, 616 und vom 03.03.1988 - IV R 62/87 -, BFHE 153, 111, BStBl II 1988, 608, 610) hinlängliche Klarheit darüber erfordert, dass sich der Empfänger die Zuwendung auf seine Abfindungsansprüche anrechnen lassen muss.
  • BFH, 03.03.1988 - IV R 62/87

    Abfindung weichender Erben liegt vor, wenn weichende Erben vor Hofübergabe, aber

    Auszug aus FG München, 11.02.1998 - 13 K 1623/97
    Er ist nämlich auch nicht deshalb unterbrochen, weil er nach der Rechtsprechung (s. BFH-Urteile vom 21.03.1985 - IV R 249/93 -, BFHE 149, 461, BStBl II 1985, 614, 616 und vom 03.03.1988 - IV R 62/87 -, BFHE 153, 111, BStBl II 1988, 608, 610) hinlängliche Klarheit darüber erfordert, dass sich der Empfänger die Zuwendung auf seine Abfindungsansprüche anrechnen lassen muss.
  • BSG, 26.05.2004 - B 12 KR 5/04 R

    Arbeitsentgelt - Erstattung von Führerscheinkosten - Einkommenssteuerrecht -

    Im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten um die Abzugsfähigkeit als Werbungskosten haben die Finanzgerichte in der Vergangenheit für den Erwerb des Führerscheins der Klasse 2 zur Aufnahme einer Berufstätigkeit entschieden, dass dessen private Nutzung nach der Lebenserfahrung von untergeordneter Bedeutung ist (BFHE 95, 433, 435 = BStBl II 1969, 433, 434; FG Münster EFG 1998, 941; FG Baden-Württemberg EFG 1991, 661).

    Im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten um die Abzugsfähigkeit als Werbungskosten haben die Finanzgerichte in der Vergangenheit für den Erwerb des Führerscheins der Klasse 2 zur Aufnahme einer Berufstätigkeit entschieden, dass dessen private Nutzung nach der Lebenserfahrung von untergeordneter Bedeutung ist (BFHE 95, 433, 435 = BStBl II 1969, 433, 434; FG Münster EFG 1998, 941; FG Baden-Württemberg EFG 1991, 661).

  • FG Münster, 27.08.2015 - 4 K 3243/14

    Kein WK-Abzug für Aufwendungen für den Erwerb einer inländischen Fahrerlaubnis

    Gleiches gilt für den Erwerb einer Fahrerlaubnis für ausschließlich betrieblich nutzbare Fahrzeuge (FG Niedersachsen, Urteil vom 6.6.2012 4 K 249/11, EFG 2012, 1532; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.8.2006 14 K 46/06, EFG 2007, 179 und FG Münster, Urteil vom 25.2.1998 7 K 5197/96 E, EFG 1998, 941).
  • BSG, 26.05.2004 - B 12 KR 2/04 R

    Erstattung von Führerscheinkosten als Arbeitsentgelt

    Im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten um die Abzugsfähigkeit als Werbungskosten haben die Finanzgerichte in der Vergangenheit für den Erwerb des Führerscheins der Klasse 2 zur Aufnahme einer Berufstätigkeit entschieden, dass dessen private Nutzung nach der Lebenserfahrung von untergeordneter Bedeutung ist (BFHE 95, 433, 435 = BStBl II 1969, 433, 434; FG Münster EFG 1998, 941; FG Baden-Württemberg EFG 1991, 661).
  • FG Nürnberg, 09.08.2017 - 5 K 815/15

    Kosten für einen Führerschein als Werbungskosten

    Gleiches gilt für den Erwerb einer Fahrerlaubnis für ausschließlich betrieblich nutzbare Fahrzeuge (FG Niedersachsen, Urteil vom 6.6.2012 4 K 249/11, EFG 2012, 1532; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.8.2006 14 K 46/06, EFG 2007, 179 und FG Münster, Urteil vom 25.2.1998 7 K 5197/96 E, EFG 1998, 941).
  • BFH, 05.11.1998 - IV R 32/98

    Kein Freibetrag bei Ergänzungsabfindungen

    Die Entscheidung des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 941 veröffentlicht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2003 - L 16 KR 31/02

    Krankenversicherung

    Die Erstattung der Kosten für den Erwerb eines Führerscheins stellen nach ständiger Rechtsprechung der Finanzgerichte keinen geldwerten Vorteil beim Arbeitnehmer dar, wenn der Erwerb des Führerscheins in ganz überwiegendem Interesse des Arbeitgebers erfolgt (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urt. vom 27.08.1965 - VI E 40/65 - = EFG 1966, 6; FG Düsseldorf, Urt. vom 19.12.1977 - X 339/73 L - = EFG 1978, 333; Hessisches Finanzgericht, Urt. vom 14.07.1998 - 9 K 1949/97 - = EFG 1998, 1507; FG Münster, Urt. vom 25.02.1998 - 7 K 5197/96 E = EFG 1998, 941).
  • SG Detmold, 19.05.2011 - S 20 R 24/09

    Rentenversicherung

    Im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten um die Abzugsfähigkeit als Werbungskosten haben die Finanzgerichte in der Vergangenheit für den Erwerb des Führerscheins der Klasse 2 zur Aufnahme einer Berufstätigkeit entschieden, dass dessen private Nutzung nach der Lebenserfahrung von untergeordneter Bedeutung ist (BFHE 95, 433, 435 = BStBl II 1969, 433, 434; FG Münster EFG 1998, 941; FG Baden-Württemberg EFG 1991, 661).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht