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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 16.07.1999 - VI 263/97   

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https://dejure.org/1999,8344
FG Hamburg, 16.07.1999 - VI 263/97 (https://dejure.org/1999,8344)
FG Hamburg, Entscheidung vom 16.07.1999 - VI 263/97 (https://dejure.org/1999,8344)
FG Hamburg, Entscheidung vom 16. Juli 1999 - VI 263/97 (https://dejure.org/1999,8344)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schädliche Verwendung einer Kapitallebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Leibrentenrecht als Forderung im Sinne des Einkommenssteuergesetzes; Besicherung eines Darlehens zum Erwerb einer Leibrente mit Ansprüchen aus einer Kapitallebensversicherung als steuerschädliche Verwendung; Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug; ...

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 1117
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.06.1996 - X R 155/94

    Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Unregelmäßige Gehaltszahlung

    Auszug aus FG Hamburg, 16.07.1999 - VI 263/97
    Im Übrigen erweisen sich nach der Rechtsprechung unregelmäßige Zahlungen nicht stets als schädlich, wenn sich die Ernsthaftigkeit der Vereinbarung aus anderen Indizien ergibt (vgl. BFH, Urteil vom 26.6.1996 - X R 155/94 -, BFH/NV 97, 182).
  • BFH, 27.09.1973 - VIII R 77/69

    Behandlung einer Unterhaltsrente als Leibrente oder dauernde Last; Bedeutung des

    Auszug aus FG Hamburg, 16.07.1999 - VI 263/97
    Nach ständiger Rechtsprechung der Zivilgerichte (Vgl. zahlreiche Nachweise bei Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 795 Rdn. 2; vgl. auch BFH, Urteil vom 27.9.1973 - VIII R 77/69 -, BStBl II 1974, 103 ) ist unter einer Leibrente "ein einheitliches nutzbares Recht zu verstehen, das dem Berechtigten für die Lebenszeit eines Menschen eingeräumt ist und dessen Erträge aus fortlaufend wiederkehrenden gleichmäßigen Leistungen in Geld oder vertretbaren Sachen bestehen".
  • RG, 12.12.1907 - IV 221/07

    Ausstattungsversprechen; Leibrente

    Auszug aus FG Hamburg, 16.07.1999 - VI 263/97
    Wird die Leibrente sonach zutreffend als eine dem Berechtigten auf Lebenszeit zustehende wiederkehrende, nicht von fortlaufenden Gegenleistungen abhängige Leistung in Geld oder vertretbaren Sachen verstanden, die aus einem einheitlichen Kapitalwert abgeleitet wird, der Anspruch des Gläubigers somit aus seinem rechtsgeschäftlichen Entstehungsgrund einem nicht zweckgebundenen Kapitalvermögensrecht gleichsteht (ähnlich RGZ 67, 204, 213), erscheint es angemessen, eine Leibrente als Forderung im Sinne von § 10 Abs. 2 Satz 2 a EStG zu verstehen.
  • Drs-Bund, 03.09.1991 - BT-Drs 12/1108
    Auszug aus FG Hamburg, 16.07.1999 - VI 263/97
    Im Übrigen ist die vom Gesetzgeber für die Gesetzesänderung berücksichtigte Konstellation - nämlich dass die Beleihung von Lebensversicherungen für Erwerbszwecke dem Zweck der Steuervergünstigung widerspricht, einen Anreiz zur langfristigen Risikovorsorge und damit zur privaten Vorsorge für das Alter zu bieten, weil die Versicherungssumme bei Fälligkeit zur Schuldentilgung verwendet wird und eben nicht für Versorgungszwecke zur Verfügung steht (Vgl. BT-Drucks. 12/1108, S. 55, 56) - auch im Falle der Klägerin gegeben.
  • BFH, 25.09.2018 - VIII R 3/15

    Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen - Keine steuerschädliche

    Nicht notwendig ist des Weiteren, dass die Betriebsausgaben oder Werbungskosten tatsächlich geltend gemacht werden und sich steuerlich auswirken (Senatsbeschluss in BFH/NV 2008, 980, unter 3.b; FG Baden-Württemberg, Urteil in EFG 2010, 213, unter I.2.b aa; FG Hamburg, Urteil vom 16. Juli 1999 VI 263/97, EFG 1999, 1117, unter 1.c; Niedersächsisches FG, Urteil in EFG 2002, 762, unter II.2.a bb).
  • FG Niedersachsen, 14.02.2002 - 14 K 206/97

    Steuerschädliche Verwendung einer Kapitallebensversicherung bei Sicherung eines

    Denn es kommt nach dem Wortlaut darauf an, ob es sich der Art nach um Werbungskosten handelt (das Gesetz spricht nicht von Finanzierungskosten, die als "Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen wurden", sondern von Finanzierungskosten, die "Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind"; ebenso im Ergebnis Schmidt/Heinicke, a.a.O. § 10 Rz. 188; FG Hamburg Urt. v. 16. Juli 1999 VI 263/97, EFG 1999, 1117, rkr).

    Denn das Policendarlehen diente der Anschaffung einer Forderung gegen die GmbH, was steuerschädlich ist (vgl. Schmidt/Heinicke a.a.O. § 10 Rz. 189; FG Hamburg v. 16. Juli 1999 VI 263/97, EFG 1999, 1117, rkr; BMF v. 15. Juni 2000 IV C 4 - S 2221 - 86/00, BStBl. I 2000, 1118 Tz. 12 ; Lübbert BB 1996, 2273, 2276 unter 2. c. bb.).

  • FG Baden-Württemberg, 23.01.2009 - 5 K 327/05

    Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6

    Dagegen kommt es nicht darauf an, ob sich die begrifflichen Werbungskosten steuerlich auswirken oder ob der Steuerpflichtige sie geltend macht (vgl. BFH mit Beschluss vom 20. Februar 2008 VIII B 103/07, BFH/NV 2008, 980; mit Urteil vom 04. Juli 2007 VIII R 46/06, BStBl II 2008, 49 - nach dieser Entscheidung soll wohl weiter sogar Liebhaberei unschädlich sein; FG Hamburg mit Urteil vom 16. Juli 1999 VI 263/97, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1999, 1117; s.a. aus dem Schrifttum: Fischer in: Kirchhof, ESt-Kommentar, 4. Auflage, 2004, § 10 Rz. 17; Söhn in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff -K/S/M-, ESt-Kommentar, Loseblatt, 192. Ergänzungslieferung, Dezember 2008, § 10 P 69; Nolde in: Hermann/Heuer/Raupach -HHR-, EStGKommentar, Loseblatt, 233. Ergänzungslieferung, § 10 Rz. 378).
  • FG Nürnberg, 05.02.2003 - III 208/01

    Abzugsfähigkeit von Darlehenszinsen und Kosten der Kreditvermittlung zur

    Charakteristisch ist danach, dass die Leibrente als eine dem Berechtigten auf Lebenszeit, zustehende wiederkehrende, nicht von fortlaufenden Gegenleistungen abhängige Leistung in Geld oder vertretbaren Sachen verstanden wird, die aus einem einheitlichen Kapitalwert abgeleitet wird (FG Hamburg, Urteil 16.07.1999 VI 263/97, EFG 1999, 1117 ).
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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 03.08.1999 - 1 K 332/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9021
FG Baden-Württemberg, 03.08.1999 - 1 K 332/98 (https://dejure.org/1999,9021)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.08.1999 - 1 K 332/98 (https://dejure.org/1999,9021)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. August 1999 - 1 K 332/98 (https://dejure.org/1999,9021)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufwendungen eines Arbeitslosen für die Unterhaltung eines Arbeitszimmers als abzugsfähige Werbungskosten; Darlegungsumfang eines Steuerpflichtigen bei Geltendmachung der überwiegend berufsveranlassten Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers; Bestehen eines objektiven ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Häusliches Arbeitszimmer bei einem Arbeitslosen

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 1117
 
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