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   FG Baden-Württemberg, 29.09.1998 - 12 K 272/97   

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https://dejure.org/1998,10863
FG Baden-Württemberg, 29.09.1998 - 12 K 272/97 (https://dejure.org/1998,10863)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.09.1998 - 12 K 272/97 (https://dejure.org/1998,10863)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. September 1998 - 12 K 272/97 (https://dejure.org/1998,10863)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überlassung eines Fahrzeuges durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für Fahrten zwischen dessen Wohnung und Arbeitsstätte als steuerpflichtiger Lohnzufluß ; Eigenes Interesse des Arbeitnehmers an der unentgeltlichen Überlassung eines Kraftfahrzeugs für Fahrten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geldwerter Vorteil: Fahrzeugüberlassung bei Rufbereitschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1999, 1041
  • EFG 1999, 383
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.09.1996 - VI R 84/95

    Die Fahrergestellung bei einer Dienstwagenüberlassung zu Fahrten zwischen Wohnung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.09.1998 - 12 K 272/97
    Im Wesentlichen wird Folgendes vorgetragen: Die vom FA angeführten Urteile des Bundesfinanzhofes -BFH- vom 20. Dezember 1991 - VI R 116/89 -, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1992, 308, und vom 27. September 1996 - VI R 84/95 -, BStBl II 1997, 147 seien auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar.

    Diese Rechtsauffassung hat er in dem Urteil vom 27. September 1996 in BStBl II 1997, 147 ausdrücklich bestätigt und zu Bekräftigung seiner Rechtsauffassung ausgeführt, dass es für diese rechtliche Beurteilung keine Rolle spiele, aus welchen Gründen der Arbeitnehmer ein Dienstfahrzeug für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen muss oder kann, und dass diese Auffassung schon aus Gründen der Rechtsklarheit geboten sei.

  • BFH, 20.12.1991 - VI R 116/89

    Die Kfz-Gestellung durch den Arbeitgeber zu Fahrten zwischen Wohnung und

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.09.1998 - 12 K 272/97
    Im Wesentlichen wird Folgendes vorgetragen: Die vom FA angeführten Urteile des Bundesfinanzhofes -BFH- vom 20. Dezember 1991 - VI R 116/89 -, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1992, 308, und vom 27. September 1996 - VI R 84/95 -, BStBl II 1997, 147 seien auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar.

    In dem Urteil des BFH vom 20. Dezember 1991 in BStBl II 1992, 308 hat das Gericht entschieden, dass die Überlassung eines Fahrzeuges durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für Fahrten zwischen dessen Wohnung und Arbeitsstätte zu einem steuerpflichtigen Lohnzufluss führe.

  • BFH, 25.05.2000 - VI R 195/98

    Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer

    Das Finanzgericht (FG) gab der dagegen von der Klägerin nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobenen Klage mit den in den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 383 veröffentlichten Gründen statt.

    Das FA beantragt, die Klage unter Aufhebung des Gerichtsbescheids des FG Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, vom 29. September 1998 12 K 272/97 als unbegründet abzuweisen.

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