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   FG Köln, 10.11.1998 - 15 K 4994/93   

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FG Köln, 10.11.1998 - 15 K 4994/93 (https://dejure.org/1998,14187)
FG Köln, Entscheidung vom 10.11.1998 - 15 K 4994/93 (https://dejure.org/1998,14187)
FG Köln, Entscheidung vom 10. November 1998 - 15 K 4994/93 (https://dejure.org/1998,14187)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 451
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.02.2020 - X R 9/19

    Verwertung der Urkunde über die vorgerichtliche Vernehmung eines Zeugen, der sich

    Instanzgerichte haben vereinzelt bereits gegenteilig entschieden (z.B. FG Köln, Urteil vom 10.11.1998 - 15 K 4994/93, Entscheidungen der Finanzgerichte 1999, 451).
  • BFH, 27.11.2018 - V B 72/18

    Verfahrensfehler; Aufhebung und Zurückverweisung; Unmittelbarkeit der

    In diesem Falle besteht für die schriftliche Aussage kein Beweisverwertungsverbot (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. April 1988 VII R 124/85, BFHE 153, 463, Leitsatz 3 sowie unter II.2.a; FG Köln vom 10. November 1998 15 K 4994/93, Entscheidungen der Finanzgerichte 1999, 451, sowie BFH-Beschluss vom 30. März 1990 VIII B 131/88, BFH/NV 1991, 461), denn der Widerruf des Verzichts wirkt nicht zurück (Schuster in Hübschmann/Hepp/ Spitaler --HHSp--, § 101 AO Rz 24, m.w.N.).
  • BFH, 01.10.2002 - VII B 91/02

    Zeugnisverweigerungsrecht; Zwischenurteil - Verlesung einer Zeugenaussage

    b) Hinsichtlich der vom Kläger gerügten Verwertung der Aussage seiner früheren Ehefrau beim ZFA, nachdem diese von dem ihr zustehenden Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hatte, kann dahinstehen, ob hierin ein Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO zu sehen ist (vgl. hierzu etwa BFH, Urteil vom 14. Februar 1963 V 102/60, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1963, 379; Beschluss vom 30. März 1990 VIII B 131/88, BFH/NV 1991, 461, 462 --diese Frage letztlich offen lassend--; FG Köln Urteil vom 10. November 1998 15 K 4994/93, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1999, 451, 452).
  • BFH, 14.08.2003 - XI B 235/02

    Berechtigte Auskunftsverweigerung; Sachverständigengutachten

    Aus der Tatsache einer berechtigten Zeugnisverweigerung dürfen keine negativen Schlüsse für den Kläger gezogen werden, wenn der Zeuge als Grund für sein Verhalten lediglich die bestehende Angehörigeneigenschaft genannt hat (FG Köln vom 10. November 1998 15 K 4994/93, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1999, 451).
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