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   FG Schleswig-Holstein, 10.03.1999 - IV 1563/97   

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FG Schleswig-Holstein, 10.03.1999 - IV 1563/97 (https://dejure.org/1999,7129)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.03.1999 - IV 1563/97 (https://dejure.org/1999,7129)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. März 1999 - IV 1563/97 (https://dejure.org/1999,7129)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH für Umsatzsteuer; Haftung eines GmbH-Geschäftsführers für Umsatzsteuerschulden für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die nachträglich ausgefallen sind; Erfüllung der steuerlichen Pflichten des Vertretenen ...

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 746
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 27.09.2001 - V R 17/99

    Änderung eines Kindergeldablehnungsbescheides

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 746 veröffentlichte Urteil Bezug genommen.
  • FG Bremen, 08.06.2011 - 1 K 63/10

    Berücksichtigung einer Zuwendung an eine in Rom registrierte Vereinigung für den

    Die Körperschaft darf sich somit nicht anders als den Vorgaben der Satzung entsprechend betätigen und dabei weder den satzungsmäßigen Zweck wechseln noch eine zusätzlichen Zweck aufnehmen (vgl. FG Köln, v. 24.02.1999, EFG 1999, 746).
  • BFH, 16.12.1999 - V S 12/99

    Fußballverein; Gemeinnützigkeit bei sog. inoffiziellen Zahlungen an

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die in den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 746 veröffentlichte Entscheidung Bezug genommen.
  • FG Berlin, 22.01.2004 - 9 K 9544/00

    Haftung des Mitgeschäftsführers einer GmbH wegen Versäumung der gesetzlichen

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  • FG Sachsen, 22.06.2005 - 5 K 207/01

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Umsatzsteuervoranmeldungen und

    Nur wenn Berichtigung und Aufrechnung noch vor Abschluss des Einspruchsverfahrens gegen den Haftungsbescheid erfolgen, ist der Ausfall der umsatzsteuerpflichtigen Forderungen im Haftungsverfahren zu berücksichtigen; führen Berichtigung und Aufrechnung später zum (teilweisen) Erlöschen der haftungsgegenständlichen Steuerschuld, ist wegen der Akzessorietät der Haftung eine Korrektur des Haftungsbescheides in einem gesonderten Verfahren nach § 130 AO vorzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 29. Januar 1985 VII R 108/79, BFH/NV 1985, 19 und FG Berlin, Urteil vom 22. Januar 2004 9 K 9544/00, EFG 2004, 1957; a.A. Schleswig-holsteinisches FG, Urteil vom 10. März 1999 IV 1563/97, EFG 1999, 746).
  • FG Sachsen, 22.06.2005 - 5 K 2075/01
    Nur wenn Berichtigung und Aufrechnung noch vor Abschluss des Einspruchsverfahrens gegen den Haftungsbescheid erfolgen, ist der Ausfall der umsatzsteuerpflichtigen Forderungen im Haftungsverfahren zu berücksichtigen; führen Berichtigung und Aufrechnung später zum (teilweisen) Erlöschen der haftungsgegenständlichen Steuerschuld, ist wegen der Akzessorietät der Haftung eine Korrektur des Haftungsbescheides in einem gesonderten Verfahren nach § 130 AO vorzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 29. Januar 1985 VII R 108/79, BFH/NV 1985, 19 und FG Berlin, Urteil vom 22. Januar 2004 9 K 9544/00, EFG 2004, 1957; a.A. Schleswig-holsteinisches FG, Urteil vom 10. März 1999 IV 1563/97, EFG 1999, 746).
  • FG Köln, 24.02.1999 - 13 K 242/90
    EFG 1999, 746-748.
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