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   FG Köln, 12.05.1999 - 1 K 1996/97   

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https://dejure.org/1999,15376
FG Köln, 12.05.1999 - 1 K 1996/97 (https://dejure.org/1999,15376)
FG Köln, Entscheidung vom 12.05.1999 - 1 K 1996/97 (https://dejure.org/1999,15376)
FG Köln, Entscheidung vom 12. Mai 1999 - 1 K 1996/97 (https://dejure.org/1999,15376)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einnahmen aus Kapitalvermögen; Zurechnung von Stiftungsvermögen und daraus resultierender Erträge; Steuerpflicht einer Stiftung vor ihrer Rechtsfähigkeit

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 834
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.02.2015 - X R 36/11

    Spende an eine sog. Vorstiftung keine Sonderausgabe

    (1) Die Rechtsprechung der Finanzgerichte geht --soweit ersichtlich-- übereinstimmend davon aus, dass eine Vorstiftung zivilrechtlich und damit auch steuerrechtlich nicht anzuerkennen ist (Urteile des FG Köln vom 12. Mai 1999  1 K 1996/97, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1999, 834; des Hessischen FG vom 17. September 2002  4 K 2859/02, EFG 2003, 569; des Schleswig-Holsteinischen FG vom 4. Juni 2009  1 K 156/04, EFG 2009, 1486, sowie das Urteil der Vorinstanz [des FG Baden-Württemberg vom 8. Februar 2011  4 K 4080/09, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2012, 537]).
  • FG Baden-Württemberg, 08.02.2011 - 4 K 4080/09

    Erst mit der staatlichen Anerkennung erlangt eine Stiftung die Rechtsfähigkeit.

    Mit dem zulässigen Einspruch trug die Kl vor, die Anerkennung der Stiftung habe sich wegen starker Arbeitsbelastung des RP verzögert und verwies zur weiteren Begründung auf das Urteil des FG Köln vom 12.05.1999 1 K 1996/97, EFG 1999, 834.

    Auch unter Berücksichtigung des Urteils des FG Kölns vom 12.05.1999 (a.a.O.) ergebe sich kein anderes Ergebnis.

  • FG Düsseldorf, 20.03.2003 - 15 K 5912/00

    Stiftungserrichtung; Testament; Steuerbefreiung; Todestag; Satzungsmäßigkeit;

    Bis zur Genehmigung der Stiftung hat ein Nachlasspfleger nach § 1960 BGB den Nachlass zu sichern; Verfügungsmöglichkeiten Dritter bestehen nicht (vgl. auch Finanzgericht Köln, Urteil vom 12.05.1999 1 K 1996/97, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1999, 834 zur Abgrenzung beim Stiftungsgeschäft unter Lebenden).
  • FG Düsseldorf, 08.10.1999 - 6 V 5427/99

    Möglichkeit der Steuerbefreiung einer Stiftung von der Körperschaftsteuer ;

    Bis zur Genehmigung der Stiftung hat ein Nachlaßpfleger (§ 1960 BGB) den Nachlaß zu sichern; Verfügungsmöglichkeiten Dritter bestehen nicht (siehe zur Abgrenzung beim Stiftungsgeschäft unter Lebenden Finanzgericht Köln 1 K 1996/97 vom 12.05.1999, Entscheidungen der Finanzgerichte 1999, 834).
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