Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 31.03.1999 - 6 K 282/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,16617
FG Baden-Württemberg, 31.03.1999 - 6 K 282/98 (https://dejure.org/1999,16617)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.03.1999 - 6 K 282/98 (https://dejure.org/1999,16617)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. März 1999 - 6 K 282/98 (https://dejure.org/1999,16617)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,16617) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Missbräuchlichkeit einer entgeltlichen Übertragung von GmbH-Anteilen auf eine neu gegründete GmbH zwecks Verrechnung von künftig auszuschüttenden Beteiligungserträgen mit einer ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung nach Maßgabe des § 42 Abgabenordnung (AO); ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 864
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (26)

  • BFH, 23.10.1996 - I R 55/95

    Zur Anwendung des § 42 AO bei einer auf Dauer angelegten entgeltlichen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 31.03.1999 - 6 K 282/98
    Im Streitfall seien durch das Kombinationsmodell weder Verluste oder Aufwandspotentiale doppelt genutzt worden, noch habe es sich - wie auch der BFH in seinem Urteil vom 23. Oktober 1996 I R 55/95 , BStBl II 1998, 90 entschieden habe - um einen Mißbrauch steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten gehandelt.

    Die Gestaltung sei auch - wie der BFH im Urteil vom 23. Oktober 1996 a.a.O. entschieden habe - nicht mißbräuchlich, sondern systemgerecht.

    Der BFH gehe in der auch von der Klin zitierten Entscheidung vom 23. Oktober 1996 I R 55/95 , BStBl II 1998, 90 davon aus, daß der Erwerb von Geschäftsanteilen mit dem Ziel, den Beteiligungsertrag mit einer Teilwertabschreibung zu verrechnen, einen einmaligen steuerlichen Vorteil darstelle.

    Auch würden die durch das Umwandlungsgesetz 1995 und das UmwStG 1995 geschaffenen erweiterten Umwandlungsmöglichkeiten durch eine extensive Anwendung des § 42 AO in ihr Gegenteil verkehrt ( BFH-Urteil vom 23. Oktober 1996 I R 55/95 , BStBl II 1998, 90).

    Nach dem Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens und dem BMF-Schreiben vom 3.2.1998 a.a.O. dürfte es sich sowohl bei der Einfügung des § 50 c Abs. 11 EStG als auch bei der streitigen Änderung um eine Reaktion auf das BFH-Urteil vom 23.10.1996 - I R 55/95 handeln.

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 31.03.1999 - 6 K 282/98
    Diese seien aber nach der Rechtsprechung des BVerfG im Beschluß vom 3. Dezember 1997 2 BvR 882/97 zur Durchbrechung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots zwingend erforderlich.

    Das BVerfG hat durch Beschluß vom 3.12.1997 - 2 BvR 882/97 FR 1998, 377 - entschieden, daß es dem Steuerpflichtigen nach Ankündigung des Wegfalls einer für verfehlt erachteten Subvention verwehrt werden darf, die Gestaltungskompetenz und den Gestaltungswillen des Gesetzgebers zu unterlaufen, wenn dieser die Steuervergünstigung für Verträge entfallen lassen will, die zwischen dem Bekanntwerden der beabsichtigten Gesetzesänderung und deren Beschluß durch den Gesetzgeber geschlossen worden sind, deren für die Steuer erheblicher Vollzug aber erst nach dem Gesetzesbeschluß zu erwarten ist.

    Der Gesetzgeber ist deshalb berechtigt, den zeitlichen Anwendungsbereich einer Regelung auch auf den Zeitpunkt von dem Gesetzesbeschluß bis zur Verkündung zu erstrecken (Beschluß des BVerfG a.a.O. FR 1998, 377 ff, 380 m.w.N.).

    Ebenso schützt die von Art. 2 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Unternehmerfreiheit nur die Dispositionsbefugnis des Unternehmens über die ihm und seinem Unternehmen zugeordneten Güter und Rechtspositionen, verfestigt aber nicht eine bestehende Gesetzeslage zu einem grundrechtlich geschützten Bestand (Beschluß des BVerfG vom 3.12.1997 - 2 BvR 882/97 a.a.O.).

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 31.03.1999 - 6 K 282/98
    Dabei sei mißachtet worden, daß der Vermittlungsausschuß in seinen Einigungsvorschlag nur Vorschriften einbeziehen dürfe, die Gegenstand von Gesetzesinitiativen gewesen seien, die bereits in den Bundestag eingebracht und von diesem in erster Lesung beraten worden seien (BVerfGE 72, 175, 189; Sachs/Lücke, GG , 1996, Art. 77 Tz. 22; Schenke, Die verfassungsrechtlichen Grenzen der Tätigkeit des Vermittungsausschusses, 1984, S. 27).

    Eine zulässige Ergänzung müsse nämlich in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem Gesetzesbeschluß des Bundestags stehen (BVerfGE 72, 175, 190).

    Der Wegfall von Antragsrechten in zweiter und dritter Lesung und die gleichzeitige Beschränkung bei der Abstimmung über den Einigungsvorschlag nach § 10 Abs. 2 und 3 der Geschäftsordnung für den Vermittlungsausschuß müssen vor dem Hintergrund der vorherigen Mitwirkung der Abgeordneten in den Ausschüssen gesehen werden (Beschluß des BVerfG vom 13.5.1986 1 BvR 99/85, 461, 85, NJW 1986, 71 [OLG Köln 14.06.1985 - 20 U 164/84] ).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 804/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ausdehnung des Verbots

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 31.03.1999 - 6 K 282/98
    Bedenken gegen eine weite Fassung des Beratungs- und Empfehlungsrahmens des Vermittlungsausschusses ergeben sich zum einen, wenn unter Umgehung der parlamentarischen Öffentlichtkeit und der Rechte der Abgeordneten, die ohnehin durch die Vorverlagerung der Entscheidung in die Fraktionen und Ausschüsse des Parlaments Einbußen erleiden (vgl. BVerfGE 44, 308, 317 ff. = NJW 1977, 1767 [BVerfG 21.06.1977 - 2 BvR 804/76] ) und damit unter Verkürzung wesentlicher Elemente der parlamentarischen Demokratie im Vermittlungsausschuß Kompromisse ausgehandelt werden, denen der Bundestag zuzustimmen faktisch gezwungen ist.

    An diesen Realitäten geht das GG nicht vorbei, setzt jedoch voraus, daß die endgültige Beschlußfassung über ein parlamentarisches Vorhaben dem Plenum vorbehalten bleibt, die Mitwirkung der Abgeordneten bei der Vorbereitung der Parlamentsbeschlüsse außerhalb des Plenums ihrer Art und ihrem Gewicht nach der Mitwirkung im Plenum im wesentlichen gleich zu erachten sind und der parlamentarische Entscheidungsprozeß institutionell in den Bereich des Parlaments eingefügt bleibt (Beschluß des BVerfG vom 10.5.1977 2 BvR 705/75, NJW 1977, 1767 = BVerfGE 44, 308 ff. [BVerfG 21.06.1977 - 2 BvR 804/76] ).

  • BFH, 11.02.1998 - I R 81/97

    Verlustabzug beim Mantelkauf

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 31.03.1999 - 6 K 282/98
    Der BFH hat durch Urteil vom 11. Februar 1998 I R 81/97 BStBl II 1998, 485 ferner entschieden, daß auch der Abzug von Verlusten, die vor den Änderungen durch das Steuerreformgesetz 1990 und vor diesem Veranlagungszeitraum entstanden sind, durch die Neuregelung in § 8 Abs. 4 KStG eingeschränkt wird und hierin kein Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot liegt.

    Zum Verlustvortrag nach § 54 Abs. 4 KStG in der Form des Steuerreformgesetzes 1990 hat der BFH durch Urteil vom 11. Februar 1998 I R 81/97 , BStBl II 1998, 485 entschieden, daß auch die Einschränkung des Verlustabzugs von Verlusten, die vor diesem Veranlagungszeitraum entstanden sind, keinen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot bedeutet.

  • BVerfG, 10.05.1977 - 2 BvR 705/75

    Beschlußfähigkeit

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 31.03.1999 - 6 K 282/98
    Bedenken gegen eine weite Fassung des Beratungs- und Empfehlungsrahmens des Vermittlungsausschusses ergeben sich zum einen, wenn unter Umgehung der parlamentarischen Öffentlichtkeit und der Rechte der Abgeordneten, die ohnehin durch die Vorverlagerung der Entscheidung in die Fraktionen und Ausschüsse des Parlaments Einbußen erleiden (vgl. BVerfGE 44, 308, 317 ff. = NJW 1977, 1767 [BVerfG 21.06.1977 - 2 BvR 804/76] ) und damit unter Verkürzung wesentlicher Elemente der parlamentarischen Demokratie im Vermittlungsausschuß Kompromisse ausgehandelt werden, denen der Bundestag zuzustimmen faktisch gezwungen ist.

    An diesen Realitäten geht das GG nicht vorbei, setzt jedoch voraus, daß die endgültige Beschlußfassung über ein parlamentarisches Vorhaben dem Plenum vorbehalten bleibt, die Mitwirkung der Abgeordneten bei der Vorbereitung der Parlamentsbeschlüsse außerhalb des Plenums ihrer Art und ihrem Gewicht nach der Mitwirkung im Plenum im wesentlichen gleich zu erachten sind und der parlamentarische Entscheidungsprozeß institutionell in den Bereich des Parlaments eingefügt bleibt (Beschluß des BVerfG vom 10.5.1977 2 BvR 705/75, NJW 1977, 1767 = BVerfGE 44, 308 ff. [BVerfG 21.06.1977 - 2 BvR 804/76] ).

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 31.03.1999 - 6 K 282/98
    Außerdem verstoße diese Besteuerung gegen den im Urteil des BVerfG zur Vermögensteuer (VSt) aufgestellten Halbteilungsgrundsatz (BVerfGE 93, 121, [BVerfG 22.06.1995 - 2 BvL 37/91] Leitzsatz 3).

    Dabei muß die Zuordnung der Vermögenswerten Rechtsposition zum Eigentümer und die Substanz des Eigentums gewahrt bleiben (Beschluß des 2. Senats des BVerfG vom 22. Juni 1995 - 2 BvL 37/91 , BStBl II 1995, 655).

  • BFH, 18.07.2001 - I R 48/97

    Gestaltungsmissbrauch bei Anteilsrotation

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 31.03.1999 - 6 K 282/98
    Die Finanzverwaltung hat durch ein BMF-Schreiben vom 3. Februar 1998 (BStBl I 1998, 207) darauf hingewiesen, daß beim BFH weitere Revisionsverfahren I R 4/97 und I R 48/97 anhängig seien.
  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 18/81

    Einheitswerte I

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 31.03.1999 - 6 K 282/98
    Hat der Gesetzgeber in Ausübung seines weiten Entscheidungsspielraums den Steuergegenstand ausgewählt, so muß er die Entscheidung folgerichtig im Sinne der Belastungsgleichheit umsetzen (BVerfGE 49, 343, 360 [BVerfG 12.10.1978 - 2 BvR 154/74] ; 50, 57, 77; 65, 325, 351 ff.; 74, 182, 200 ff.; 84, 239, 271 ff.; 93, 165, 177 ff.; Beschlüsse vom 30. September 1998 - 2 BvR 1818/91 - und vom 17. Dezember 1998 1 BvL 19/98).
  • OLG Köln, 14.06.1985 - 20 U 164/84

    Bauzeitverzögerung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 31.03.1999 - 6 K 282/98
    Der Wegfall von Antragsrechten in zweiter und dritter Lesung und die gleichzeitige Beschränkung bei der Abstimmung über den Einigungsvorschlag nach § 10 Abs. 2 und 3 der Geschäftsordnung für den Vermittlungsausschuß müssen vor dem Hintergrund der vorherigen Mitwirkung der Abgeordneten in den Ausschüssen gesehen werden (Beschluß des BVerfG vom 13.5.1986 1 BvR 99/85, 461, 85, NJW 1986, 71 [OLG Köln 14.06.1985 - 20 U 164/84] ).
  • BVerfG, 17.12.1998 - 1 BvL 19/98
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

  • BFH, 23.08.2000 - I R 4/97

    Gewinnausschüttung nach Anteilsrotation

  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68

    Jahresarbeitsverdienstgrenze

  • BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvR 335/76

    Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung nach Nominalbeträgen

  • BFH, 02.07.1997 - I R 25/96

    Vollverzinsung bei nachträglichem Ausschüttungsbeschluß

  • BFH, 25.05.1988 - I B 116/87

    Unbegründetheit einer Beschwerde wegen offensichtlicher Verfassungsmäßigkeit des

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

  • BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74

    Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse

  • BFH, 18.10.1989 - I R 158/85

    Übernahmeverlust i. S. des § 15 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 1977 bei Buchwertfortführung

  • BFH, 09.02.1982 - VIII B 132/81

    Anspruch auf Vergütung der Körperschaftsteuer - Einstweilige Anordnung -

  • BVerfG, 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91

    Verlustabzug

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

  • BFH, 26.10.1994 - X R 104/92

    Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß

  • BVerfG, 06.03.1952 - 2 BvE 1/51

    Geschäftsordnungsautonomie

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • BFH, 29.11.2000 - I R 38/99

    Unternehmensverkauf im Kombinationsmodell

    Vorinstanz: FG Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart (EFG 1999, 864).

    Das Finanzgericht (FG) hat sie mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 1999, 864 wiedergegebenen Gründen abgewiesen.

  • BFH, 18.07.2001 - I R 38/99

    Verfassungswidrigkeit der Streichung des § 12 Abs. 2 Satz 4 UmwStG 1995

    Das Finanzgericht (FG) hat sie mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 864 wiedergegebenen Gründen abgewiesen.
  • FG Baden-Württemberg, 26.07.2001 - 6 K 358/00

    Verlust der wirtschaftlichen Identität i.S.d. § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG i.d.F. v.

    Der Senat ist nicht von der Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Regelung überzeugt (Art. 100 Grundgesetz), wie sich aus dem Urteil des Senats vom 31. März 1999 (6 K 282/98 EFG 1999, 864; Rev, Az. des BFH I R 38/99 vgl. BFH/NV 2001, 727) ergibt, auf dessen Begründung verwiesen wird.
  • FG Düsseldorf, 03.03.2015 - 6 K 853/12

    Nichtberücksichtigung der Hinzurechnung einer Teilwertabschreibung bei

    Das Finanzgericht Baden-Württemberg stelle in seiner Entscheidung vom 31.3.1999 6 K 282/98, EFG 1999, 864, zu Recht fest, dass die weiteren Vorschriften des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform ebenfalls darauf abzielten, bestimmte in der Steuerberatungspraxis bekannte (missbräuchliche) Gestaltungsmodelle einzuschränken.
  • FG Berlin, 03.09.2002 - 7 K 7227/01

    Verlust der wirtschaftlichen Identität einer Kapitalgesellschaft bei

    Das Gericht kann dahinstehen lassen, ob die Neufassung des § 8 Abs. 4 KStG wegen etwaiger Mängel des Gesetzgebungsverfahrens verfassungswidrig ist oder nicht (zur Möglichkeit eines Verfassungsverstoßes vgl. BFH-Beschluss vom 19. Dezember 2001 I R 58/01, BFHE 197, 248, BStBl II 2002, 395 dort vorletzter Absatz; Vorlagebeschluss des BFH zum Bundesverfassungsgericht - BVerfG - vom 18. Juli 2001 I R 38/99, BFHE 196, 232, BStBl II 2002, 27; auch Anmerkung des Richters am Finanzgericht - FG - Köln Neu zum Urteil des FG Baden-Württemberg vom 26. Juli 2001 6 K 358/00 in Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2002, 865; gegen die Annahme der Verfassungswidrigkeit FG Baden-Württemberg Urteile vom 26. Juli 2001 6 K 358/00, EFG 2002, 863 - dagegen allerdings Revision eingelegt zum Az. des BFH I 78/01 - sowie vom 31. März 1999 6 K 282/98, EFG 1999, 864 - auch dagegen Revision eingelegt zum Az. des BFH I R 38/99).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht