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   FG Köln, 11.06.1999 - 3 K 9028/98   

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https://dejure.org/1999,12937
FG Köln, 11.06.1999 - 3 K 9028/98 (https://dejure.org/1999,12937)
FG Köln, Entscheidung vom 11.06.1999 - 3 K 9028/98 (https://dejure.org/1999,12937)
FG Köln, Entscheidung vom 11. Juni 1999 - 3 K 9028/98 (https://dejure.org/1999,12937)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 65 Abs. 1; FGO § 65 Abs. 1 S 1
    Keine Bezeichnung des Klagebegehrens durch Verweisung auf Schriftsätze in vorausgegangenen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gerichtsverfahren - Keine Bezeichnung des Klagebegehrens durch Verweisung auf Schriftsätze in vorausgegangenen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1401
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 31.08.1995 - VII B 160/94

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör

    Auszug aus FG Köln, 11.06.1999 - 3 K 9028/98
    Der Vortrag des Bevollmächtigten, der Termin könne wegen "plötzlicher Erkrankung" nicht wahrgenommen werden, ist ohne genaue Schilderung der Erkrankung nicht substantiiert und im übrigen auch nicht glaubhaft gemacht (vgl. hierzu BFH-Beschluß vom 31.08.1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228).
  • BFH, 26.11.1979 - GrS 1/78

    Sachentscheidung - Mündliche Verhandlung - Voraussetzung einer Sachentscheidung -

    Auszug aus FG Köln, 11.06.1999 - 3 K 9028/98
    Das Gericht muß in die Lage versetzt werden, den Umfang des erstrebten Rechtsschutzes und damit die Grenzen seiner Entscheidungsbefugnis zu bestimmen (BFH-Beschluß vom 26.11.1979 GrS 1/78, BStBl II 1980, 99 ).
  • BFH, 26.08.1998 - X B 78/97

    NZB; Zulassungsgründe; Schätzungsbescheide

    Auszug aus FG Köln, 11.06.1999 - 3 K 9028/98
    Die von den Klägern erhobenen Nichtzulassungsbeschwerden wies der Bundesfinanzhof mit Beschlüssen vom 28.05.1998 (Az II B 36/97) und 26.08.1998 (AZ X B 78/97) als unbegründet zurück.
  • BFH, 31.01.2014 - X E 8/13

    Verwirkung von Gerichtskosten - Entscheidung über die Nichterhebung von Kosten

    Das Finanzgericht Köln (FG) hatte mit Urteil vom 11. Juni 1999  3 K 9028/98 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 1401) eine Klage des mittlerweile verstorbenen Vaters des Erinnerungsführers zu 1. sowie der mit diesem zusammen veranlagten Erinnerungsführerin zu 2. (Kläger) wegen der Einkommensteuer 1985 und 1986 als unzulässig abgewiesen.

    aa) Den Erinnerungsführern ist allerdings insoweit zuzustimmen, als die Kosten des Revisionsverfahrens X R 10/00 bei objektiv zutreffender Behandlung der Sache beim FG in dem Klageverfahren 3 K 9028/98 nicht entstanden wären.

  • BFH, 31.01.2014 - X B 52/13

    Beweiserhebung und Beweiswürdigung bei Verträgen unter nahen Angehörigen -

    a) Das Finanzgericht (FG) wies die Klage im ersten Rechtsgang mit Urteil vom 11. Juni 1999  3 K 9028/98 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 1401) wegen fehlender Bezeichnung des Klagebegehrens ab.
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