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   FG Niedersachsen, 02.03.1999 - VII 668/94   

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https://dejure.org/1999,7252
FG Niedersachsen, 02.03.1999 - VII 668/94 (https://dejure.org/1999,7252)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.03.1999 - VII 668/94 (https://dejure.org/1999,7252)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. März 1999 - VII 668/94 (https://dejure.org/1999,7252)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 16 Abs. 1 EStG; § 16 Abs. 3 EStG
    Aufgabe eines verpachteten Gewerbebetriebes; Ruhen des Gewerbebetriebs; Verpachtung zur Aufgabe eines Betriebs; Überlassung zur Nutzung; Anpassung an wirtschaftlich veränderte Gegebenheiten; Umstellung von Großhandel auf Einzelhandelsbetrieb; Verstoß gegen Treu und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufgabe eines verpachteten Gewerbebetriebes; Ruhen des Gewerbebetriebs; Verpachtung zur Aufgabe eines Betriebs; Überlassung zur Nutzung; Anpassung an wirtschaftlich veränderte Gegebenheiten; Umstellung von Großhandel auf Einzelhandelsbetrieb; Verstoß gegen Treu und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Betriebsaufgabe oder -fortführung in Verpachtungsfällen

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 170
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 02.02.1990 - III R 173/86

    Gemeiner Wert von Grundstücken, die im Rahmen einer Betriebsaufgabe in das

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.1999 - VII 668/94
    Gibt er jedoch keine derartige Erklärung ab oder erklärt er ausdrücklich, daß die Verpachtung keine Betriebsaufgabe sei, "sogilt der bisherige Betrieb in einkommensteuerrechtlicher Hinsichtals fortbestehend, er wird dann nur in anderer Form als bisher genutzt, solange nicht der Steuerpflichtige erklärt, den Betrieb aufgeben zu wollen (vgl. BFH BStBl II 1990, 497).

    Keine Verpachtung eines Gewerbebetriebs liegt dagegen vor, wenn bei einer Verpachtung wesentliche Betriebsgrundlagen so umgestaltet werden, daß sie nicht mehr in der bisherigen Form genutzt werden können (vgl. BFH BStBl II 1988, S. 260) oder der Verpächter seine Geschäftseinrichtung veräußert oder vernichtet und nur sein Betriebsgrundstück zur branchenfremden Nutzung verpachtet (vgl. BFH BStBl II 1990, S. 497).

  • BFH, 29.10.1992 - III R 5/92

    Annahme einer Betriebsfortführung auf Grund erfolgter Verpachtung ohne

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.1999 - VII 668/94
    Dem kann auch genügt sein, wenn zwar nicht ein Betrieb als geschlossener Organismus, wohl aber alle wesentlichen Grundlagen des Betriebes verpachtet werden (vgl. BFH/NV 1993, 233; BFH BStBl II 1998, 388).

    Wird nur das Betriebsgrundstück verpachtet, ist dies nur dann eine Betriebsverpachtung ohne Aufgabegewinn, wenn das Grundstück alleinige wesentliche Betriebsgrundlage ist (vom BFH bejaht für ein Einzelhandelsgeschäft vgl. BFH/NV 1993, 233).

  • BFH, 03.06.1997 - IX R 2/95

    Betriebsaufgabe auch bei Verpachtung und fehlender Aufgabeerklärung anzunehmen,

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.1999 - VII 668/94
    Wenn sich allerdings aus den tatsächlichen Umständen eindeutig ergibt, daß der Betrieb nicht nur vorübergehend, sondern endgültig aufgegeben wird, können der Abschluß des Pachtvertrages und die mangelnde Erklärung des Steuerpflichtigen, den Betrieb aufzugeben, allein nicht die Aufrechterhaltung des Betriebes bewirken (so BFH BStBl II 1998, 373, 374).

    Die Kläger können sich auch nicht mit Erfolg auf BFH BStBl II 1998, 373, 375; 1998, 388, 393 f. stützen, da die dort entschiedenen Fälle mit dem hier zugrundeliegenden Streitfall nicht vergleichbar sind.

  • BFH, 07.08.1979 - VIII R 153/77

    Zur schenkweisen Unterbeteiligung von Kindern an einer atypischen stillen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.1999 - VII 668/94
    Bei Verpachtung eines vom Pächter unverändert fortgeführten Ladengeschäfts auf eigenem Grundstück steht die Veräußerung der Warenvorräte und/oder der Ladeneinrichtung der Annahme einer Betriebsverpachtung nicht entgegen (vgl. BFH BStBl II 1980, 181).
  • BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86

    Betriebsaufgabe eines verpachteten land- und forstwirtschafltlichen Betriebes

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.1999 - VII 668/94
    Keine Verpachtung eines Gewerbebetriebs liegt dagegen vor, wenn bei einer Verpachtung wesentliche Betriebsgrundlagen so umgestaltet werden, daß sie nicht mehr in der bisherigen Form genutzt werden können (vgl. BFH BStBl II 1988, S. 260) oder der Verpächter seine Geschäftseinrichtung veräußert oder vernichtet und nur sein Betriebsgrundstück zur branchenfremden Nutzung verpachtet (vgl. BFH BStBl II 1990, S. 497).
  • BFH, 22.10.1992 - III R 7/91

    Betriebsaufgabe bei Einstellung der gewerblichen Tätigkeit und Auflösung des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.1999 - VII 668/94
    Die Kläger können sich nicht mit Erfolg auf BFH/NV 1993, 358 berufen.
  • BFH, 27.02.1985 - I R 235/80

    Betriebsunterbrechung - Betriebsaufgabe - Einstellung der gewerblichen Tätigkeit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.1999 - VII 668/94
    Dem Verpächter (bzw. seinem Rechtsnachfolger) muß jedoch objektiv die Möglichkeit verbleiben, den "vorübergehend eingestellten" Betrieb wieder aufzunehmen und fortzuführen (vgl. BFH BStBl II 1985, 456; II 1998, 373, 374)).
  • BFH, 17.04.1997 - VIII R 2/95

    Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.1999 - VII 668/94
    Dem kann auch genügt sein, wenn zwar nicht ein Betrieb als geschlossener Organismus, wohl aber alle wesentlichen Grundlagen des Betriebes verpachtet werden (vgl. BFH/NV 1993, 233; BFH BStBl II 1998, 388).
  • BFH, 28.08.2003 - IV R 20/02

    Abgrenzung Betriebsaufgabe/Betriebsverpachtung

    Demgegenüber geht die neuere Rechtsprechung davon aus, dass jedenfalls bei Groß- und Einzelhandelsunternehmen sowie bei Hotel- und Gaststättenbetrieben --im Gegensatz zum produzierenden Gewerbe-- die gewerblich genutzten Räume regelmäßig den wesentlichen Betriebsgegenstand bilden, die dem Handelsgeschäft das Gepräge geben (BFH-Urteile vom 11. Februar 1999 III R 112/96, BFH/NV 1999, 1198 --Großhandel--; vom 20. Dezember 2000 XI R 26/00, BFH/NV 2001, 1106 --Hotel und Gaststätte--; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Juli 2000 2 K 307/98, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 1068, Zulassung der Revision abgelehnt durch BFH-Beschluss vom 13. Dezember 2000 VIII B 84/00, juris --Einzelhandel--; Niedersächsisches FG, Urteil vom 2. März 1999 VII 668/94, EFG 2000, 170, Zulassung der Revision abgelehnt durch BFH-Beschluss vom 13. Dezember 2000 X B 112/99, BFH/NV 2001, 766 --Großhandel--).

    Auch den Urteilen der FG Niedersachsen in EFG 2000, 170 und Baden-Württemberg in EFG 2000, 1068 liegen Fälle zugrunde, in denen das ursprüngliche Betriebsgrundstück nicht an einen Gewerbetreibenden derselben Branche vermietet wurde.

  • BFH, 18.08.2009 - X R 20/06

    Wesentliche Betriebsgrundlagen bei der Verpachtung eines Handwerksbetriebs im

    Demgegenüber geht die neuere Rechtsprechung davon aus, dass jedenfalls bei Groß- und Einzelhandelsunternehmen sowie bei Hotel- und Gaststättenbetrieben --im Gegensatz zum produzierenden Gewerbe-- die gewerblich genutzten Räume, die dem Handelsgeschäft das Gepräge geben, regelmäßig den wesentlichen Betriebsgegenstand bilden (BFH-Urteile vom 11. Februar 1999 III R 112/96, BFH/NV 1999, 1198 --Großhandel--; vom 20. Dezember 2000 XI R 26/00, BFH/NV 2001, 1106 --Hotel und Gaststätte--; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Juli 2000 2 K 307/98, EFG 2000, 1068, Zulassung der Revision abgelehnt durch BFH-Beschluss vom 13. Dezember 2000 VIII B 84/00, [...] --Einzelhandel--; Niedersächsisches FG, Urteil vom 2. März 1999 VII 668/94, EFG 2000, 170, Zulassung der Revision abgelehnt durch BFH-Beschluss vom 13. Dezember 2000 X B 112/99, BFH/NV 2001, 766 --Großhandel--).
  • FG Hessen, 11.07.2005 - 9 K 4059/99

    Betriebsaufgabe: ruhender Gewerbebetrieb - wesentliche Betriebsgrundlagen

    Am Inhalt dieser Erklärungen gegenüber dem Beklagten muss sich der Kläger nach dem Grundsatz von Treu und Glauben festhalten lassen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 20.6.2000 - VIII R 18/99, BFH/NV 2001, 31, ebenso Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 2.3.1999 - VII 668/94, Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 170).
  • FG Münster, 17.01.2012 - 1 K 1936/09

    Fortbestand des ruhenden Gewerbebetriebs einer Tankstelle nach Abbau der

    Insoweit, darauf verweist der Senat, fehlte es ansonsten aber schon an der Vergleichbarkeit zu der von Beklagtenseite aufgezeigten Entscheidung des FG Niedersachsen (Urteil vom 2.3.1999 VII 668/99, EFG 2000, 170).
  • FG Nürnberg, 03.07.2002 - III 142/00

    Zur Frage, wann eine Betriebsverpachtung beendet und von einer Betriebsaufgabe

    Eine Anpassung an wirtschaftlich veränderte Gegebenheiten ist jedoch noch keine Umgestaltung, die zur Betriebsaufgabe führt (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 2. März 1999 VII 668/94, EFG 2000, 170 , rechtskräftig).
  • FG München, 20.08.2001 - 13 V 1407/01

    Ohne ausdrückliche Aufgabeerklärung keine Betriebsaufgabe bei Verpachtung der

    a) Gem. BFH-Urteil vom 16. Dezember 1997 VIII R 11/95 (BFHE 1985, 205, BStBl. II 1998, 379) ist die Einstellung der gewerblichen Tätigkeit eines Unternehmers nur dann als Betriebsaufgabe i.S.v. § 16 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes ( EStG ) zu beurteilen, wenn sich entweder aus den äußerlich erkennbaren Umständen eindeutig ergibt, dass der Betrieb endgültig aufgegeben werden soll oder der Unternehmer eine eindeutige Erklärung dieses Inhalts gegenüber dem Finanzamt (FA) abgibt (so auch BFH-Urteil vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75 , BStBl. II 1996, 276; Urteile des FG Baden-Württemberg vom 12. März 1998 - 14 K 215/95, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG -1998, 1063, und des Niedersächsischen FG vom 2. März 1999 VII 668/94, EFG 2000, 170 mit Anmerkung in Beilage 4/2000 S. 31 f.).
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