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   FG München, 09.02.2000 - 7 K 3746/98   

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https://dejure.org/2000,9218
FG München, 09.02.2000 - 7 K 3746/98 (https://dejure.org/2000,9218)
FG München, Entscheidung vom 09.02.2000 - 7 K 3746/98 (https://dejure.org/2000,9218)
FG München, Entscheidung vom 09. Februar 2000 - 7 K 3746/98 (https://dejure.org/2000,9218)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angemessenheit der Bezüge eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
    Angemessenheit der Bezüge eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Angemessenheit der Bezüge eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 700
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.07.1998 - I R 134/97

    Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge bei Freiberufler-GmbH

    Auszug aus FG München, 09.02.2000 - 7 K 3746/98
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat die Rechtsprechung eine Veranlassung der Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Geschäftsführer einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 8. Juli 1998 I R 134/97, GmbHR 1999, 133 ).

    Welchen Kriterien der Vorrang zur Beurteilung der Angemessenheit der Geschäftsführervergütung beizumessen ist, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalls (BFH-Urteil in GmbHR 1999, 133 ).

  • FG Niedersachsen, 24.11.1994 - VI 658/91
    Auszug aus FG München, 09.02.2000 - 7 K 3746/98
    Bezogen auf den hier vorliegenden Fall des Geschäftsführers eines Handwerksbetriebs bedeutet dies, daß das Geschäftsführergehalt 50 v.H. über dem Tarifgehalt eines Meisters liegen muß (vgl. auch Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24. November 1994 VI 658/91, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1995, 537).
  • FG Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 3 K 301/90

    Abgrenzung von Betriebsausgaben und verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA);

    Auszug aus FG München, 09.02.2000 - 7 K 3746/98
    In dieser Wertung stimmt der Senat mit dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 7. Dezember 1995 3 K 3101/90 ( EFG 1996, 675) überein, das sich für den betriebsexternen Fremdvergleich trotz der Anerkennung der hohen Qualifikation des Geschäftsführers eines Friseurbetriebs ebenfalls am Mittelwert der für solche Betriebe erstellten Gehaltsreihe (im Urteilsfall: 81.600 DM) orientiert hat.
  • BFH, 12.03.2020 - V R 5/17

    Fehlende Gemeinnützigkeit bei unverhältnismäßig hohen Geschäftsführervergütungen

    Um diesen und nicht den Medianwert --bei dem 50 % der Befragungsergebnisse darüber, 50 % darunter liegen-- anzuwenden, bedarf es zwar besonderer Umstände (vgl. hierzu Urteile des FG Saarland vom 26.01.2011 - 1 K 1509/07, EFG 2011, 1541, und des FG München vom 09.02.2000 - 7 K 3746/98, EFG 2000, 700), diese liegen im Streitfall aber vor.
  • FG München, 04.01.2005 - 7 K 4620/02

    Angemessenheit der Bezüge der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

    Dazu ist davon auszugehen, dass Geschäftsführergehälter deutlich über dem Gehalt von leitenden Angestellten liegen (FG München, Urteil vom 9. Februar 2000 7 K 3746/98, EFG 2000, 700).

    Dazu hat der Senat im Urteil in EFG 2000, 700 ausdrücklich ausgesprochen, dass bei der Bestimmung der Angemessenheit nach dem betriebsexternen Gehaltsvergleich anhand von Gehaltsstrukturuntersuchungen ein überdurchschnittlich hohes Gehalt im oberen Drittel der Gehaltsreihe nur beim Vorliegen besonderer Gründe anerkannt werden kann.

  • FG München, 01.02.2005 - 6 K 1646/04

    Angemessene Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers

    - Entsprechend eines Urteils des Finanzgerichts München vom 9. Februar 2000 ( 7 K 3746/98) sei für den vorliegenden Fall eine Tätigkeitsvergütung, welche 50 Prozent über dem Tarifgehalt eines Meisters liege, angemessen.

    Bezogen auf den hier vorliegenden Fall des Geschäftsführers eines Handwerksbetriebs des Fleischerhandwerks bedeutet dies, dass das Geschäftsführergehalt mindestens 50 v.H. über dem Tarifgehalt eines Meisters liegen muss (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24. November 1994 VI 658/91, EFG 1995, 537; FG München, Urteil vom 09.02.2000 - 7 K 3746/98, EFG 2000, 700).

  • FG München, 05.06.2008 - 7 K 2486/06

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessenheitsprüfung von Geschäftsführergehältern

    Nach dem Urteil des Senats vom 9. Februar 2000 - 7 K 3746/98, EFG 2000, 700 ist bei der Bestimmung der Angemessenheit nach dem betriebsexternen Gehaltsvergleich anhand von Gehaltsstrukturuntersuchungen ein überdurchschnittliches hohes Gehalt im oberen Drittel der Gehaltsreihe nur bei Vorliegen besonderer Gründe anzuerkennen.
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