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   FG Thüringen, 30.04.2001 - III 312/00   

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https://dejure.org/2001,25014
FG Thüringen, 30.04.2001 - III 312/00 (https://dejure.org/2001,25014)
FG Thüringen, Entscheidung vom 30.04.2001 - III 312/00 (https://dejure.org/2001,25014)
FG Thüringen, Entscheidung vom 30. April 2001 - III 312/00 (https://dejure.org/2001,25014)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Pflege-Pauschbetrag für die Eltern eines Schwerbehinderten; Weiterleitung von Pflegegeld an die Eltern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Pflege-Pauschbetrag für die Eltern eines Schwerbehinderten bei Weiterleitung von Pflegegeld an die Eltern

  • rechtsportal.de

    Kein Pflege-Pauschbetrag für die Eltern eines Schwerbehinderten bei Weiterleitung von Pflegegeld an die Eltern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Pflege-Pauschbetrag für die Eltern eines Schwerbehinderten bei Weiterleitung von Pflegegeld an die Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 2001, 2523
  • EFG 2001, 1283
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Schleswig-Holstein, 08.12.1999 - V 557/98

    Pflege-Pauschbetrag bei Zahlung von Pflegegeld

    Auszug aus FG Thüringen, 30.04.2001 - III 312/00
    Damit folgt der Senat der überwiegenden Rechtsauffassung in Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Schrifttum (vgl. Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 8.12.1999 - V 557/98, EFG 2000, 1131 ; Mellinghoff in Kirchhof, EStG , § 33 b Rn. 20; Schmidt/Glanegger, EStG , 20. Aufl. 2001, § 33b Rz. 19; Blümich/Oepen, EStG , § 33b Rz. 84, BMF in BStBl I 1996, 1433) und befürwortet eine Einschränkung der Vorschrift auf Fälle des Aufwendungsersatzes (so aber Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach, § 33b Anm. G. 4) ebensowenig wie ihr Nichtanwenden bei weitergeleitetem Pflegegeld (so aber FG Bremen, Urteil vom 1.8. 2000. EFG 2000, 1132).
  • FG Bremen, 01.08.2000 - 200063K 3

    Pflegepauschbetrag bei Pflegegeldzahlung durch die Pflegeversicherung

    Auszug aus FG Thüringen, 30.04.2001 - III 312/00
    Damit folgt der Senat der überwiegenden Rechtsauffassung in Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Schrifttum (vgl. Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 8.12.1999 - V 557/98, EFG 2000, 1131 ; Mellinghoff in Kirchhof, EStG , § 33 b Rn. 20; Schmidt/Glanegger, EStG , 20. Aufl. 2001, § 33b Rz. 19; Blümich/Oepen, EStG , § 33b Rz. 84, BMF in BStBl I 1996, 1433) und befürwortet eine Einschränkung der Vorschrift auf Fälle des Aufwendungsersatzes (so aber Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach, § 33b Anm. G. 4) ebensowenig wie ihr Nichtanwenden bei weitergeleitetem Pflegegeld (so aber FG Bremen, Urteil vom 1.8. 2000. EFG 2000, 1132).
  • BFH, 21.03.2002 - III R 42/00

    Pflegegeld und Pflegepauschbetrag müssen sich nicht ausschließen

    Sowohl diese Zielsetzung als auch die unmittelbare Weiterleitung des Pflegegeldes an die Pflegeperson bedeuten indes --entgegen der vom Thüringer FG im Urteil vom 30. April 2001 III 312/00 (EFG 2001, 1283, Revision III R 18/01) vertretenen Auffassung-- nicht zwingend, dass das Pflegegeld der Pflegeperson ohne weiteres zur freien Verfügung zumindest auch für eigene Zwecke eingeräumt wäre.
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