Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 04.05.2000 - 8 K 9058/98 E |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,22000) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verstoß gegen die Grundsätze von Treu und Glauben; Tätigkeit als Amateurfußballspieler als nichtselbständige Arbeit
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Tätigkeit als Amateurfußballspieler als nichtselbständige Arbeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Arbeitnehmer
- Arbeitnehmerbegriffe in ABC-Form
- Verein
- Zahlungen an Sportler des Vereins
Papierfundstellen
- EFG 2001, 136
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 23.10.1992 - VI R 62/88
Schätzung von Trinkgeldeinnahmen bei unglaubwürdigen Angaben
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 23.10.1992 - VI R 59/91
Lohnsteuerpflicht von Sportvereinen für Amateurspieler
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Schleswig-Holstein, 27.04.1999 - V 386/96
Leerstandszeiten bei mehreren Ferienwohnungen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG Niedersachsen, 25.04.2019 - 11 K 134/17
Wahl der 400 EUR-Grenze als eine sachgerechte Vereinfachungsregelung zur …
Diese Auffassung hat u.a. das FG Bremen bestätigt und entschieden, dass ein Amateurfußballspieler, der von seinem Verein Zahlungen erhält, die die dem Spieler im Zusammenhang mit dem Fußballspielen entstandenen Aufwendungen nicht unerheblich übersteigen, diese Zahlungen als Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit zu versteuern hat (Urteil vom 30. Juni 1999, 199024K 6, EFG 1999, 1125; ebenso FG Düsseldorf, Urteil vom 04. Mai 2000, 8 K 9058/98 E, EFG 2001, 136). - FG Baden-Württemberg, 07.03.2001 - 3 K 111/01
Verbilligter Erwerb von GmbH-Anteilen durch den GmbH-Geschäftsführer als …
Es ist in Rechtsprechung und Schrifttum - soweit ersichtlich - unbestritten, dass auch Leistungen Dritter sich wirtschaftlich als Frucht der Dienstleistung des Steuerpflichtigen für seinen Arbeitgeber und damit als Arbeitslohn darstellen können (vgl. aus jüngerer Zeit zum Beispiel das Urteil des FG Düsseldorf vom 04. Mai 2000 8 K 9058/98 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 136 m. w. N.).