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   FG Münster, 15.09.2000 - 5 V 4286/00 U   

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https://dejure.org/2000,8551
FG Münster, 15.09.2000 - 5 V 4286/00 U (https://dejure.org/2000,8551)
FG Münster, Entscheidung vom 15.09.2000 - 5 V 4286/00 U (https://dejure.org/2000,8551)
FG Münster, Entscheidung vom 15. September 2000 - 5 V 4286/00 U (https://dejure.org/2000,8551)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Behandlung von Umsätze eines Automatenaufstellers aus Geldspielgeräten als umsatzsteuerfreie Umsätze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsätze eines Automatenaufstellers aus Geldspielgeräten umsatzsteuerfrei?

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer - Umsätze eines Automatenaufstellers aus Geldspielgeräten umsatzsteuerfrei?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 394
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 11.06.1998 - C-283/95

    Fischer

    Auszug aus FG Münster, 15.09.2000 - 5 V 4286/00
    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ( EuGH ) habe in seiner Entscheidung vom 11.06.1998 (Rs. C - 283/95 - Fischer) entschieden, daß ein Mitgliedstaat die Tätigkeit nicht der Mehrwertsteuer unterwerfen dürfe, wenn die Veranstaltung eines solchen Glückspiels durch eine zugelassene öffentliche Spielbank steuerfrei sei.

    Wenngleich der Vorlagebeschluß diese Fragestellung nicht mitumfaßte, so hätte dies den EuGH nicht gehindert, auch zu dieser vorgreiflichen Frage Stellung zu nehmen, wie er es im Urteil vom 11.06.1998 (Rs. C-283/95) getan hat (vgl. hierzu Lausterer, UR 1998, 361, 363 unter 2.).

    d) In der zeitlich nachfolgenden Entscheidung des EuGH vom 11.06.1998 (Rs. C-283/95, UR 1998, 384), die mit dem BFH-Urteil V R 27/95 wohl nicht in Einklang steht, hat sich der EuGH zwar mit der Konkurrenzsituation zwischen der Veranstaltung erlaubter und unerlaubter Glückspiele beschäftigt und im Ergebnis (Tz. 31) ausgeführt, daß die unerlaubte Veranstaltung eines Glückspiels nicht der Mehrwertsteuer unterworfen werden darf, wenn die Veranstaltung eines solchen Glückspiels durch eine zugelassene öffentliche Spielbank (umsatz-) steuerfrei ist.

  • BFH, 30.01.1997 - V R 27/95

    Glücksspiel

    Auszug aus FG Münster, 15.09.2000 - 5 V 4286/00
    c) Im Anschluß an die EuGH -Entscheidung vom 05.05.1994 hat der BFH in zwei weiteren Entscheidungen vom 22.01.1997 (V R 20/95, BFHE 182, 409 ) und 30.01.1997 ( V R 27/95, BFHE 182, 416 ) die Fragen, ob Entgelte bei einem Glücksspiel (Backgammon, V R 20/95) oder nichtgenehmigten Glückspiel (Roulette, V R 27/95) steuerbar und steuerpflichtig sind, bejaht und nur zur Bemessungsgrundlage eingehend Stellung genommen, obwohl die Konkurrenzsituation zu öffentlichen Spielbanken offensichtlich war.

    d) In der zeitlich nachfolgenden Entscheidung des EuGH vom 11.06.1998 (Rs. C-283/95, UR 1998, 384), die mit dem BFH-Urteil V R 27/95 wohl nicht in Einklang steht, hat sich der EuGH zwar mit der Konkurrenzsituation zwischen der Veranstaltung erlaubter und unerlaubter Glückspiele beschäftigt und im Ergebnis (Tz. 31) ausgeführt, daß die unerlaubte Veranstaltung eines Glückspiels nicht der Mehrwertsteuer unterworfen werden darf, wenn die Veranstaltung eines solchen Glückspiels durch eine zugelassene öffentliche Spielbank (umsatz-) steuerfrei ist.

  • FG Münster, 26.10.2001 - 5 K 4280/00

    Glawe / Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

    Auszug aus FG Münster, 15.09.2000 - 5 V 4286/00
    Streitig ist in der Hauptsache (5 K 4280/00 U), ob Umsätze eines Automatenaufstellers aus Geldspielgeräten nach § 4 Nr. 9 Buchst. b Umsatzsteuergesetz ( UStG ) als umsatzsteuerfreie Umsätze zu behandeln sind, weil vergleichbare Umsätze einer öffentlichen Spielbank gem. § 4 Nr. 9 Buchstabe b zweite Alternative UStG steuerfrei sind.
  • EuGH, 05.05.1994 - C-38/93

    Glücksspiel - Steuerbare und steuerpflichtige Umsätze - Zulassungsentgelt

    Auszug aus FG Münster, 15.09.2000 - 5 V 4286/00
    b) Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 05.05.1994 (Rs. C-38/93, BStBl. II 1994, 548) nicht in Frage gestellt, daß die Besteuerung der Spielautomatenumsätze außerhalb der öffentlichen Spielbanken mit der Richtlinie 77/388/EWG vereinbar ist.
  • BFH, 20.01.1997 - V R 20/95

    Unternehmerische Tätigkeit eines Testamentvollstreckers

    Auszug aus FG Münster, 15.09.2000 - 5 V 4286/00
    c) Im Anschluß an die EuGH -Entscheidung vom 05.05.1994 hat der BFH in zwei weiteren Entscheidungen vom 22.01.1997 (V R 20/95, BFHE 182, 409 ) und 30.01.1997 ( V R 27/95, BFHE 182, 416 ) die Fragen, ob Entgelte bei einem Glücksspiel (Backgammon, V R 20/95) oder nichtgenehmigten Glückspiel (Roulette, V R 27/95) steuerbar und steuerpflichtig sind, bejaht und nur zur Bemessungsgrundlage eingehend Stellung genommen, obwohl die Konkurrenzsituation zu öffentlichen Spielbanken offensichtlich war.
  • BFH, 26.09.1991 - V R 1/87
    Auszug aus FG Münster, 15.09.2000 - 5 V 4286/00
    a) Die EG-Kommission hat auf die Anfrage, ob es mit dem Grundsatz des freien Wettbewerbs vereinbar ist, wenn einerseits die Spielautomaten der Spielbanken in den einzelnen Ländern Deutschlands nicht der USt, sondern einer Spielbankabgabe unterliegen, während andererseits die gewerblichen Spielautomaten umsatzsteuerpflichtig sind, geantwortet, die Erhebung der USt sei grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. UR 1993, 194).
  • BGH, 23.09.2010 - IX ZR 26/09

    Haftung des Steuerberaters: Unkenntnis der vom Bundesfinanzhof geäußerten

    Das FG Münster habe in einem Beschluss vom 15. September 2000 (5 V 4286/00, EFG 2001, 394) die Auffassung vertreten, es sei unzweifelhaft, dass aus in Gaststätten und Spielhallen aufgestellten Geldspielautomaten erzielte Umsätze nicht unter die Befreiungsregelung des § 4 Nr. 9 lit. b UstG fielen.

    Umsätze aus erlaubtem Glücksspiel waren aus dieser Warte nicht deswegen von der Umsatzsteuer auszunehmen, weil solche Umsätze steuerfrei in einer Spielbank ausgeführt werden konnten (FG Münster, Beschl. v. 15. September 2000 - 5 V 4286/00, EFG 2001, 394, 395).

  • BFH, 30.11.2000 - V B 187/00

    Besteuerung von Geldspielautomatenumsätzen

    Die Klägerin beantragt sinngemäß, den Beschluss des FG Münster vom 15. September 2000 5 V 4286/00 U aufzuheben und die Vollziehung des Umsatzsteuerbescheids für 1997 in Höhe von 24 567 DM und des Umsatzsteuerbescheids für 1998 in Höhe von 32 362 DM auszusetzen.
  • FG Münster, 26.10.2001 - 5 K 4280/00

    Steuerfreiheit von Umsätzen mit Geldspielgeräten

    Wegen des Sachverhalts wird auf den Beschluss des Senats vom 15. September 2000 Az: 5 V 4286/00 U Bezug genommen, mit dem der Antrag der Klägerin auf Aussetzung der Vollziehung der mit der Klage angegriffenen Umsatzsteuerbescheide abgelehnt worden ist.
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2009 - 7 K 7296/05

    Keine Korrektur bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide betreffend

    Dementsprechend hat das FG Münster auch zunächst (Beschluss vom 15.09.2000, 5 V 4286/00 U, EFG 2001, 394; aufgehoben durch BFH, Beschluss vom 30.11.2000, V B 187/00, BFH/NV 2001, 657) keine ernstlichen Zweifel an der Gemeinschaftsrechtskonformität des § 4 Nr. 9 Buchstabe b UStG bejaht (vgl. auch BFH, Urteil vom 21.04.2005, V R 16/04, BFHE 210, 159, BStBl. II 2006, 96; FG Köln, Urteil vom 18.03.2009, 7 K 2808/07, EFG 2009, 1168).
  • OLG Hamm, 23.05.2007 - 25 U 42/06

    Keine Haftung des Steuerberaters wegen Umsatzbesteuerung von Umsätzen aus

    Es hatte die Aussetzung der Vollziehung abgelehnt, weil nicht ernsthaft zweifelhaft sei, dass die Besteuerung nicht nach deutschem Umsatzsteuerrecht umsatzsteuerfrei sei und die Besteuerung auch keinen Verstoß gegen die Richtlinie 77/388/EWG bedeute, EFG 2001, 394f. Dabei hat es auf zwei Entscheidungen des BFH (v. 22.01.97 - BFHE 182, 409 - und 30.01.97 BFHE 182, 416 - ) verwiesen, wonach Entgelte bei Glücksspiel steuerbar waren.
  • OLG Hamm, 17.04.2009 - 25 U 86/08

    Haftung des Steuerberaters für fehlerhafte steuerliche Beratung im Zusammenhang

    Vielmehr wurde dies sowohl in Entscheidungen des Finanzgerichts Münster (Beschluss vom 15.09.2000, 5 V 4286/00) als auch des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts (Beschluss vom 09.04.2001, IV 64/99) ausdrücklich verneint.
  • OLG Düsseldorf, 24.11.2009 - 23 U 104/09

    Wirksamkeit eines Prozessfinanzierungsvertrages; Geltendmachung der

    Vielmehr wurde dies sowohl in Entscheidungen des Finansgerichts Münster (Beschluss vom 15.09.2000 - 5 V 4286/00) als auch des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts (Beschluss vom 09.04.2001 - IV 64/99) ausdrücklich verneint.
  • FG Sachsen-Anhalt, 15.03.2001 - 1 V 78/00

    Schätzung der Umsätze aus dem Betrieb von in Gaststätten aufgestellen

    Die streitgegenständlichen Umsätze sind daher nicht als solche der Anwendung der 6. Richtlinie entzogen (ebenso FG Münster, Beschluss vom 15. September 2000, 5 V 4286/00 U, StEd 2001, 70).
  • LG Bonn, 27.05.2008 - 15 O 476/07

    Umsatzsteuerbefreiung von Spielautomatenumsätzen; Pflichtverletzung des

    Vielmehr wurde dies sowohl in Entscheidungen des Finanzgerichts Münster (Beschluss vom 15.09.2000, 5 V 4286/00) als auch des T Finanzgerichts (Beschluss vom 09.04.2001, IV 64/99) ausdrücklich verneint.
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