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   FG Münster, 24.11.2000 - 5 K 6012/98 U   

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https://dejure.org/2000,13603
FG Münster, 24.11.2000 - 5 K 6012/98 U (https://dejure.org/2000,13603)
FG Münster, Entscheidung vom 24.11.2000 - 5 K 6012/98 U (https://dejure.org/2000,13603)
FG Münster, Entscheidung vom 24. November 2000 - 5 K 6012/98 U (https://dejure.org/2000,13603)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unternehmereigenschaft von Deponiebetreibern als Beliehene

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unternehmereigenschaft von Deponiebetreibern als Beliehene

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer - Unternehmereigenschaft von Deponiebetreibern als Beliehene

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 659
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 18.01.1995 - XI R 71/93

    1. Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch (beliehene) Unternehmer des privaten

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2000 - 5 K 6012/98
    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt grundlegend von dem Sachverhalt, der dem BFH-Urteil vom 18. Januar 1995 XI R 71/93 (BFHE 177, 154 , BStBl II 1995, 559) zugrunde lag.

    Personen des Privatrechts, die als sog. Beliehene öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, fallen nicht unter § 2 Abs. 3 S. 1 UStG ; ihre Unternehmereigenschaft bestimmt sich ausschließlich nach § 2 Abs. 1 UStG (BFH-Urteil vom 18. Jan. 1995 XI R 71/93, BStBl II 1995, 559).

  • BFH, 30.09.1999 - V R 8/99

    Umsatzsteuerrechtlicher Leistungsaustausch

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2000 - 5 K 6012/98
    Wer umsatzsteuerrechtlich Leistender ist, ergibt sich mithin im allgemeinen aus den zugrunde liegenden Rechtsbeziehungen (vgl. BFH-Urteile vom 30. September 1999 V R 8/99, BFH/NV 2000, 353 , vom 24. September 1987 V R 152/78, BFHE 151, 90, BStBl II 1988, 29 und vom 1. Juni 1989 V R 72/84, BFHE 157, 255 , BStBl II 1989, 677 jeweils m.w.N.).

    Ob eine Leistung dem Handelnden oder einem anderen zuzurechnen ist, hängt grundsätzlich davon ab, ob der Handelnde gegenüber Dritten im eigenen Namen oder berechtigterweise im Namen eines anderen bei Ausführung entgeltlicher Leistungen aufgetreten ist (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 353 m.w.N.).

  • BFH, 24.09.1987 - V R 152/78

    Aufsteller als leistender Unternehmer bei Aufstellung von Geldspielgeräten in

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2000 - 5 K 6012/98
    Wer umsatzsteuerrechtlich Leistender ist, ergibt sich mithin im allgemeinen aus den zugrunde liegenden Rechtsbeziehungen (vgl. BFH-Urteile vom 30. September 1999 V R 8/99, BFH/NV 2000, 353 , vom 24. September 1987 V R 152/78, BFHE 151, 90, BStBl II 1988, 29 und vom 1. Juni 1989 V R 72/84, BFHE 157, 255 , BStBl II 1989, 677 jeweils m.w.N.).
  • BFH, 23.10.1996 - I R 1/94

    Hausmüllentsorgungseinrichtung kein Betrieb gewerblicher Art

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2000 - 5 K 6012/98
    Dahinstehen kann, ob die öffentliche Abfallentsorgung eine hoheitliche Tätigkeit ist (so BFH-Urteil vom 23. Okt. 1996 I R 1-2/94, BStBl II 1997, 139) und ob es sich bei den Deponiebetreiberinnen um Privatunternehmen handelte, denen die Erfüllung öffentlicher Aufgaben übertragen war, oder ob die Betreiberinnen öffentlich-rechtlich als sog. "beliehene Unternehmen" anzusehen waren (so Stadie in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, UStG , § 2 Rz. 967).
  • BFH, 01.06.1989 - V R 72/84

    1. Keine Versagung rechtlichen Gehörs bei nicht ausreichender Darlegung von

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2000 - 5 K 6012/98
    Wer umsatzsteuerrechtlich Leistender ist, ergibt sich mithin im allgemeinen aus den zugrunde liegenden Rechtsbeziehungen (vgl. BFH-Urteile vom 30. September 1999 V R 8/99, BFH/NV 2000, 353 , vom 24. September 1987 V R 152/78, BFHE 151, 90, BStBl II 1988, 29 und vom 1. Juni 1989 V R 72/84, BFHE 157, 255 , BStBl II 1989, 677 jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.11.1990 - V R 31/85

    Zur Beurteilung der Leistungsbeziehungen bei einer im Rahmen eines

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2000 - 5 K 6012/98
    Die Deponiebetreiberinnen haben sich bei ihrer Leistungserbringung - wie bereits dargelegt - tatsächlich nicht anders verhalten, als zwischen ihnen und dem Kreis vereinbart, indem sie gegenüber der Klägerin im eigenen Namen und auf eigene Rechnung als Leistende auftraten und von der die Leistungen empfangenden Klägerin auch als solche beurteilt und entlohnt wurden (vgl. BFH-Urteile vom 11. Dez. 1986 V R 57/76, BStBl II 1987, 235, und vom 28. Nov. 1990 V R 31/85, BStBl II 1991, 381) und nicht etwa als bloße Zahlstelle des Kreises, wie dies im BMF-Schreiben vom 27. Dezember 1990 unterstellt wird, angesehen wurden.
  • BFH, 11.12.1986 - V R 57/76

    1. Miteigentümer kann auf gemeinschaftlichem Grundstück Bauwerk für sein

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2000 - 5 K 6012/98
    Die Deponiebetreiberinnen haben sich bei ihrer Leistungserbringung - wie bereits dargelegt - tatsächlich nicht anders verhalten, als zwischen ihnen und dem Kreis vereinbart, indem sie gegenüber der Klägerin im eigenen Namen und auf eigene Rechnung als Leistende auftraten und von der die Leistungen empfangenden Klägerin auch als solche beurteilt und entlohnt wurden (vgl. BFH-Urteile vom 11. Dez. 1986 V R 57/76, BStBl II 1987, 235, und vom 28. Nov. 1990 V R 31/85, BStBl II 1991, 381) und nicht etwa als bloße Zahlstelle des Kreises, wie dies im BMF-Schreiben vom 27. Dezember 1990 unterstellt wird, angesehen wurden.
  • FG Münster, 23.03.1999 - 15 K 4970/98
    Auszug aus FG Münster, 24.11.2000 - 5 K 6012/98
    Die Rechtsbeziehungen zwischen der AWG und dem Kreis ergeben sich aus den Feststellungen des Urteils des Finanzgerichts Münster vom 23. März 1999 15 K 4970/98 U, dessen Inhalt den Beteiligten bekannt ist.
  • BFH, 28.02.2002 - V R 19/01

    Umsatzsteuer bei Einschaltung von Unternehmern

    Das Finanzgericht (FG), dessen Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 659 veröffentlicht ist, gab der nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobenen Klage statt.
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