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   FG München, 26.04.2002 - 7 K 4528/00   

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https://dejure.org/2002,10932
FG München, 26.04.2002 - 7 K 4528/00 (https://dejure.org/2002,10932)
FG München, Entscheidung vom 26.04.2002 - 7 K 4528/00 (https://dejure.org/2002,10932)
FG München, Entscheidung vom 26. April 2002 - 7 K 4528/00 (https://dejure.org/2002,10932)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Lohnsteuerliche Behandlung von vom Arbeitgeber zu Repräsentationszwecken überlassenen Kleidungsstücken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lohnsteuerliche Behandlung von vom Arbeitgeber zu Repräsentationszwecken überlassenen Kleidungsstücken; Haftung für Lohnsteuer 1995 bis 1998

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1040
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.05.2000 - VI R 195/98

    Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer

    Auszug aus FG München, 26.04.2002 - 7 K 4528/00
    Demgegenüber sind nach dieser Rechtsprechung solche Vorteile kein Arbeitslohn, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen des Arbeitgebers erweisen (BFH-Urteil vom 25. Mai 2000 VI R 195/98, BStBl II 2000, 690).
  • FG Baden-Württemberg, 13.04.2000 - 3 K 20/97

    Überlassung von Blazern mit aufgebügeltem Firmenemblem während der Dauer von

    Auszug aus FG München, 26.04.2002 - 7 K 4528/00
    Auch dem Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 9. März 1992 4 K 2725/90 (Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1993, 648), auf das sich die Klägerin berufen hat, liegt der Fall einer leihweisen Überlassung von Kleidungsstücken zugrunde (vgl. auch Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 13. April 2000 3 K 20/97, EFG 2000, 1113 ).
  • BFH, 04.06.1993 - VI R 95/92

    Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen

    Auszug aus FG München, 26.04.2002 - 7 K 4528/00
    Dazu habe der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 4. Juni 1993 VI R 95/92 (BStBl II 1993, 687) entschieden, dass dem Vorteil ein Entlohnungscharakter nicht mit der Begründung abgesprochen werden könne, dass mit der Benutzung von Produkten des Arbeitgebers durch die Beschäftigten eine Werbewirkung verbunden sei.
  • FG Hessen, 09.03.1992 - 4 K 2725/90
    Auszug aus FG München, 26.04.2002 - 7 K 4528/00
    Auch dem Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 9. März 1992 4 K 2725/90 (Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1993, 648), auf das sich die Klägerin berufen hat, liegt der Fall einer leihweisen Überlassung von Kleidungsstücken zugrunde (vgl. auch Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 13. April 2000 3 K 20/97, EFG 2000, 1113 ).
  • BFH, 11.04.2006 - VI R 60/02

    Arbeitslohn bei Überlassung von hochwertigen Kleidungsstücken an Arbeitnehmer zu

    Das Finanzgericht (FG) gab der nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobenen Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 1040 veröffentlichten Gründen statt und ließ die Revision zu.
  • FG München, 05.08.2002 - 7 K 5726/00

    Kostenlose Benutzung dienstlicher Geräte für private Telefongespräche sowie

    Es kann ferner auch nicht davon gesprochen werden, dass die für eine solche Versicherung aufgewendeten erheblichen Kosten außer Verhältnis zur wirtschaftlichen Bedeutung der Zielsetzung des Arbeitsgebers stehen würden (zu diesem Gesichtspunkt vgl. FG München Urteil vom 26. April 2002 7 K 4528/00 zur Veröffentlichung bestimmt).
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