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   FG Thüringen, 05.06.2002 - III 1017/01   

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https://dejure.org/2002,13268
FG Thüringen, 05.06.2002 - III 1017/01 (https://dejure.org/2002,13268)
FG Thüringen, Entscheidung vom 05.06.2002 - III 1017/01 (https://dejure.org/2002,13268)
FG Thüringen, Entscheidung vom 05. Juni 2002 - III 1017/01 (https://dejure.org/2002,13268)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufteilung von Kindergeld bei mehreren Kindern; Abzweigung des Kindergeldes; Möglichkeit der Auszahlung von Kindergeld an das Kind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe des für das vom Jugendamt unterhaltene zweite von neun Kindern abzuzweigenden Kindergeldes; Familienleistungsausgleich

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Höhe des für das vom Jugendamt unterhaltene zweite von neun Kindern abzuzweigenden Kindergeldes - Familienleistungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1462
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Köln, 31.08.2000 - 2 K 2108/99

    Ermittlung des Erstattungsbetrages nach § 74 Abs. 3 (früher: § 74 Abs. 5 ) EStG

    Auszug aus FG Thüringen, 05.06.2002 - III 1017/01
    Auf Grund der Verweisung von § 74 Abs. 1 Satz 2 EStG auf die Spezialregelung des § 76 EStG ist der dort zum Ausdruck kommende Rechtsgedanke (anteilige Aufteilung des Kindergeldes nach Köpfen) auf den Abzweigungsanspruch gem. § 74 Abs. 1 Satz 4 EStG anwendbar (vgl. auch Bundessozialgericht, Urteil vom 22. Januar 1998 B 14/10 Kg 24/96 R, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht. Rechtsprechungsreport 1998, 566; FG Köln Urteil vom 31. August 2000, 2 K 2108/99, EFG 2000, 1393 ).
  • BFH, 28.04.2010 - III R 43/08

    Anspruch des Jugendhilfeträgers auf Erstattung von Kindergeld wegen

    Die Staffelung des Kindergeldes bei mehreren Kindern gemäß § 66 Abs. 1 EStG beruht nicht auf dem unterschiedlichen Bedarf der einzelnen Kinder, sondern auf dem mit steigender Kinderzahl überproportional zunehmenden Entlastungsbedarf der Familie (Urteil des FG Thüringen vom 5. Juni 2002 III 1017/01, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 1462; Helmke in Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich, Kommentar, Fach A, I. Kommentierung, § 76 EStG Rz 3).

    Vielmehr soll die Summe des gesamten Kindergeldes die Familie insgesamt entlasten und für alle Kinder gleichermaßen verwendet werden (Helmke, a.a.O., § 66 EStG Rz 10; Urteil des FG Thüringen in EFG 2002, 1462).

  • BFH, 28.04.2010 - III R 44/08

    Anspruch des Jugendhilfeträgers auf Erstattung von Kindergeld wegen

    Die Staffelung des Kindergeldes bei mehreren Kindern gemäß § 66 Abs. 1 EStG beruht nicht auf dem unterschiedlichen Bedarf der einzelnen Kinder, sondern auf dem mit steigender Kinderzahl überproportional zunehmenden Entlastungsbedarf der Familie (Urteil des FG Thüringen vom 5. Juni 2002 III 1017/01, EFG 2002, 1462; Helmke in Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich, Kommentar, Fach A, I. Kommentierung, § 76 EStG Rz 3).

    Vielmehr soll die Summe des gesamten Kindergeldes die Familie insgesamt entlasten und für alle Kinder gleichermaßen verwendet werden (Helmke, a.a.O., § 66 EStG Rz 10; Urteil des FG Thüringen in EFG 2002, 1462).

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