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   FG Hamburg, 10.07.2002 - V 326/97   

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https://dejure.org/2002,8745
FG Hamburg, 10.07.2002 - V 326/97 (https://dejure.org/2002,8745)
FG Hamburg, Entscheidung vom 10.07.2002 - V 326/97 (https://dejure.org/2002,8745)
FG Hamburg, Entscheidung vom 10. Juli 2002 - V 326/97 (https://dejure.org/2002,8745)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unternehmerinitiative: Vermietung von Ferienwohnungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unternehmerinitiative: Vermietung von Ferienwohnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1537
  • EFG 2002, 1537
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 24.10.2000 - IX R 58/97

    Vermietung einer Ferienwohnung

    Auszug aus FG Hamburg, 10.07.2002 - V 326/97
    Hierzu gehört die in § 3 Abs. 1 ZRFG genannte Voraussetzung einer Investition des Steuerpflichtigen in eine im Zonenrandgebiet belegene Betriebsstätte (BFH-Urteil vom 24.10.2000, IX R 58/97, BFH/NV 2001, 752).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist - wie oben bereits angedeutet - die Vermietung von Ferienwohnungen an ständig wechselnde Gäste nur dann gewerblich, wenn diese Vermarktung im Hinblick auf die Art. des vermieteten Objektes und die Art. der Vermietung einem gewerblichen Beherbergungsbetriebs vergleichbar ist (BFH BFH/NV 2001, 752).

    Das setzt voraus, dass wegen bestimmter, ins Gewicht fallender, bei der Vermietung von Räumen nicht üblicher Sonderleistungen des Vermieters oder wegen eines besonders häufigen Wechsels der Mieter eine einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbare Unternehmensorganisation erforderlich ist (BFH-Urteil v. 13.11.1996, XI R 31/95, BStBl II 1997, 247 m.w.N.; BFH BFH/NV 2001, 752 ).

    Entscheidend ist, inwieweit die Vermietung derjenigen eines gewerblichen Beherbergungsbetriebs vergleichbar ist, die Wohnungen also wie Hotel- oder Pensionsräume ausgestattet sind, für ihre kurzfristige Vermietung an wechselnde Mieter geworben wird und sie hotelmäßig angeboten, d.h. auch ohne Voranmeldung jederzeit zur Vermietung bereitgehalten (BFH-Urteil in BStBl II 1990, 383) und genutzt werden (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil vom 16.06.1997 V 159/97, EFG 1997, 1501, bestätigt durch BFH BFH/NV 2001, 752 ).

  • BFH, 19.01.1990 - III R 31/87

    Vermietung einer Ferienwohnung als gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus FG Hamburg, 10.07.2002 - V 326/97
    Auch sei fraglich, ob es sich um eine einheitliche Wohnanlage im Sinne der Rechtsprechung (BFH, BStBl II 1976, 728; BStBl II 1990, 383; EFG 1992, 506) handele.

    Entscheidend ist, inwieweit die Vermietung derjenigen eines gewerblichen Beherbergungsbetriebs vergleichbar ist, die Wohnungen also wie Hotel- oder Pensionsräume ausgestattet sind, für ihre kurzfristige Vermietung an wechselnde Mieter geworben wird und sie hotelmäßig angeboten, d.h. auch ohne Voranmeldung jederzeit zur Vermietung bereitgehalten (BFH-Urteil in BStBl II 1990, 383) und genutzt werden (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil vom 16.06.1997 V 159/97, EFG 1997, 1501, bestätigt durch BFH BFH/NV 2001, 752 ).

  • FG Baden-Württemberg, 30.04.1992 - 6 K 163/89
    Auszug aus FG Hamburg, 10.07.2002 - V 326/97
    Auch sei fraglich, ob es sich um eine einheitliche Wohnanlage im Sinne der Rechtsprechung (BFH, BStBl II 1976, 728; BStBl II 1990, 383; EFG 1992, 506) handele.
  • BFH, 25.11.1988 - III R 37/86

    Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit durch die Vermietung einer Ferienwohnung

    Auszug aus FG Hamburg, 10.07.2002 - V 326/97
    Dabei kommt es maßgebend auf die Verhältnisse des Einzelfalles an (BFH-Urteil vom 25. November 1988 III R 37/86, BFH/NV 1990, 36).
  • FG Schleswig-Holstein, 16.06.1997 - V 159/97
    Auszug aus FG Hamburg, 10.07.2002 - V 326/97
    Entscheidend ist, inwieweit die Vermietung derjenigen eines gewerblichen Beherbergungsbetriebs vergleichbar ist, die Wohnungen also wie Hotel- oder Pensionsräume ausgestattet sind, für ihre kurzfristige Vermietung an wechselnde Mieter geworben wird und sie hotelmäßig angeboten, d.h. auch ohne Voranmeldung jederzeit zur Vermietung bereitgehalten (BFH-Urteil in BStBl II 1990, 383) und genutzt werden (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil vom 16.06.1997 V 159/97, EFG 1997, 1501, bestätigt durch BFH BFH/NV 2001, 752 ).
  • BFH, 27.07.1977 - I R 169/74

    Überschreiten des Ermessens - Finanzbehörde - Zulassung von Sonderabschreibungen

    Auszug aus FG Hamburg, 10.07.2002 - V 326/97
    Die Vorschrift räumt der Finanzbehörde einerseits ein Ermessen ein (BFH-Urteil vom 27.07.1977 I R 169/74, BStBl. II 1978, 10).
  • BFH, 05.10.1989 - IV R 120/87

    Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb aus der gemeinsamen anwaltlichen

    Auszug aus FG Hamburg, 10.07.2002 - V 326/97
    Deshalb ist insbesondere die eigentliche geschäftsführende Tätigkeit Ausübung von Unternehmerinitiative (BFH-Beschluss vom 18.06.2001, IV B 88/00, BFH/NV 2001, 1550); es können aber auch nicht aktiv Tätige (Mit-)Unternehmer sein, wenn ihnen zumindest die Mitwirkungs- und Kotrollbefugnisse eines Kommanditisten zukommen (BFH-Urteil vom 5.10.1989 IV R 120/87, BFH/NV 1991, 319; BFH in BFH/NV 2000, 554 ).
  • BFH, 18.06.2001 - IV B 88/00

    Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs - Divergenzrüge - Mitunternehmerinitiative eines

    Auszug aus FG Hamburg, 10.07.2002 - V 326/97
    Deshalb ist insbesondere die eigentliche geschäftsführende Tätigkeit Ausübung von Unternehmerinitiative (BFH-Beschluss vom 18.06.2001, IV B 88/00, BFH/NV 2001, 1550); es können aber auch nicht aktiv Tätige (Mit-)Unternehmer sein, wenn ihnen zumindest die Mitwirkungs- und Kotrollbefugnisse eines Kommanditisten zukommen (BFH-Urteil vom 5.10.1989 IV R 120/87, BFH/NV 1991, 319; BFH in BFH/NV 2000, 554 ).
  • BFH, 25.06.1976 - III R 167/73

    Zur Frage, wann die Vermietung von Ferienwohnungen einen Gewerbebetrieb

    Auszug aus FG Hamburg, 10.07.2002 - V 326/97
    Auch sei fraglich, ob es sich um eine einheitliche Wohnanlage im Sinne der Rechtsprechung (BFH, BStBl II 1976, 728; BStBl II 1990, 383; EFG 1992, 506) handele.
  • BFH, 21.10.1999 - I R 1/98

    Richtlinien zur Ermessensausübung; Auslegung

    Auszug aus FG Hamburg, 10.07.2002 - V 326/97
    Im Bereich der Ermessensausübung kann das Gericht nur prüfen, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind, von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (§ 102 FGO ) oder ob bei einer Selbstbindung der Verwaltung die Richtlinie einer sachgerechten Ermessenausübung entspricht und die Behörde sich im Einzelfall an die Richtlinie gehalten hat (BFH-Urteil vom 21.10.1999, I R 1/98, BFH/NV 2000, 691 ).
  • BFH, 31.08.1999 - VIII R 21/98

    Stiller Gesellschafter als Mitunternehmer

  • BFH, 20.12.2000 - XI R 32/00

    Einkunftsart bei Verkaufsberatung durch Angestellten

  • BFH, 13.11.1996 - XI R 31/95

    Ferienwohnungen als notwendiges Betriebsvermögen bei funktionalem Zusammenhang

  • BFH, 14.01.2004 - X R 7/02

    Ferienwohnung: Abgrenzung Vermögensverwaltung - gewerbliche Tätigkeit

    Der BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1425 hat es als mit diesen Grundsätzen vereinbare und als verfahrensrechtlich mögliche Schlussfolgerung gewertet, dass die Vorinstanz Gewerblichkeit verneint hat, wenn der Steuerpflichtige keine ins Gewicht fallenden, die eigentliche Gebrauchsüberlassung verdrängenden Sonderleistungen erbracht hat "und die Wohnung als Ferienwohnung überwiegend für mindestens eine Woche und in der Regel nach Voranmeldung vermietet worden ist" (vgl. ferner FG Hamburg, Urteil vom 10. Juli 2002 V 326/97, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 1537).
  • BFH, 14.07.2004 - IX R 69/02

    Vermietung von Ferienwohnungen: Abgrenzung Vermögensverwaltung - Gewerbebetrieb

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab (Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 1537): Die Kläger hätten nach den erkennbaren Umständen und dem Ergebnis der Beweisaufnahme mit der Vermietung ihrer Wohnungen an Urlaubsgäste keine Betriebsstätte unterhalten und damit keine gewerblichen Einkünfte erzielt.
  • FG Hamburg, 10.07.2014 - 6 K 125/13

    Keine gewerblichen Einkünfte bei Vermietung eines Apartments an

    dd) Der Senat weicht hiermit von der vom Beklagten angeführten Entscheidung des FG Hamburg (Urteil vom 10.07.2002 V 326/97, EFG 2002, 1537, nachfolgend BFH-Urteil vom 14.07.2004 IX R 69/02, BFH/NV 2004, 1640) nicht ab.
  • FG Hamburg, 29.06.2005 - II 370/04

    Zonenrandförderung: Zur gewerblichen Vermietung von Ferienwohnungen

    Der Kläger übe auch die Unternehmerinitiative im Sinne des Urteils des FG Hamburg vom 10.07.2002 ( V 326/97) aus.

    Allein die Verpflichtung zur Führung und Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Gewährung von Einsicht (§ 3 des Geschäftsbesorgungsvertrages vom 30.12.1994) vermag schließlich auch nicht die im Urteil des FG Hamburg vom 10.07.2002 ( V 326/97, EFG 2000, 1537) verlangten allgemeinen Lenkungs- und Leitungsbefugnisse bzw. die im Urteil des BFH vom 14.07.2004 (a.a.O.) erwähnten "vertraglichen Eingriffsrechte" zu begründen.

  • FG Hamburg, 29.06.2005 - II 147/03

    Zonenrandförderung: Zur gewerblichen Vermietung von Ferienwohnungen

    Einem Unternehmer typischerweise zustehende allgemeine Lenkungs- und Leitungsbefugnisse bzw. vertragliche Eingriffsrechte (vgl. Urteil des FG Hamburg vom 10.07.2002, V 326/97, EFG 2000, 1537; BFH, Urteil vom 14.07.2004 a.a.O.) hatte sich der Kläger weder vorbehalten noch ausgeübt.
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