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   FG Düsseldorf, 19.12.2001 - 9 K 7766/00 E   

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FG Düsseldorf, 19.12.2001 - 9 K 7766/00 E (https://dejure.org/2001,6110)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.12.2001 - 9 K 7766/00 E (https://dejure.org/2001,6110)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Dezember 2001 - 9 K 7766/00 E (https://dejure.org/2001,6110)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung eines Grundstückes als einem privaten Veräußerungsgeschäft; Rückwirkende Verlängerung der sog. Spekulationsfrist auf zehn Jahre für Grundstücke; Anschaffung und Überführung eines Wirtschaftsguts in das Privatvermögen eines ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines privaten Veräußerungsgeschäftes bei Grundstücken; Entnahme vor dem Inkrafttreten des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002; Begriff der Anschaffung; Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist; Ende der Spekulationsfrist durch bindendes ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Spekulationsgeschäft; Entnahme; Anschaffung; Rückwirkung; StEntlG 1999/2000/2002; Verkaufsangebot; Veräußerung - Entnahme vor Inkrafttreten des StEntlG 1999/2000/2002 keine Anschaffung; unwiderrufliches Verkaufsangebot als Veräußerung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Entnahme vor Inkrafttreten des StEntlG 1999/2000/2002 keine Anschaffung; unwiderrufliches Verkaufsangebot als Veräußerung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anschaffungsfiktion des § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG gilt nicht für Entnahmen vor dem 1. 1. 1999

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2004, 1806
  • EFG 2002, 464
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 23.09.1966 - VI 147/65

    Rechtmäßigkeit der Annahme des Vorliegens eines Spekulationsgeschäfts nach

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.12.2001 - 9 K 7766/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH kommt es zur Beurteilung der Frage, ob im Rahmen der Einkünfte aus Spekulationsgeschäften die maßgebliche Frist überschritten ist, grundsätzlich auf den Abschluss des schuldrechtlichen Vertrages an (vgl. nur BFH Urteile vom 22. November 1963, VI 120/62, HFR 1964, 157, vom 23. September 1966, VI 147/65, BFHE 87, 140, BStBl III 1967, 73 und vom 15. Dezember 1993, X R 49/91, BFHE 173, 144, BStBl II 1994, 687 m.w.N.).

    Ein bindendes Vertragsangebot kann einer Veräußerung nur dann gleichgestellt werden, wenn weitere Umstände hinzutreten, die es rechtfertigen, bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise den Verkauf bereits als mit dem Angebot vollzogen anzusehen (BFH Urteil vom 23. September 1966, VI 147/65, a.a.O.); m.a.W. muss durch das Angebot rechtlich und tatsächlich eine Situation geschaffen sein, wie sie auch auf Grund eines Verkaufsvertrages gegeben ist (BFH Urteil vom 23. Januar 1992, IV R 95/90, BFHE 167, 81, BStBl II 1992, 553).

    Derartige Umstände wurden bisher etwa dann angenommen, wenn bereits vor der Annahme des Vertragsangebots ein Darlehen in Höhe des Kaufpreises gewährt und der zukünftige Käufer grundbuchrechtlich abgesichert war (BFH Urteil vom 23. Januar 1992, IV R 95/90, a.a.O. m.w.N.) oder wenn der spätere Käufer das Grundstück bereits vor Annahme des Angebotes in Besitz genommen hatte (BFH Urteil vom 23. September 1966, VI 147/65, a.a.O.).

  • BFH, 23.01.1992 - IV R 95/90

    Veräußerung durch Abgabe eines Verkaufsangebot gegen zinslose Darlehensgewährung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.12.2001 - 9 K 7766/00
    Ein bindendes Vertragsangebot kann einer Veräußerung nur dann gleichgestellt werden, wenn weitere Umstände hinzutreten, die es rechtfertigen, bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise den Verkauf bereits als mit dem Angebot vollzogen anzusehen (BFH Urteil vom 23. September 1966, VI 147/65, a.a.O.); m.a.W. muss durch das Angebot rechtlich und tatsächlich eine Situation geschaffen sein, wie sie auch auf Grund eines Verkaufsvertrages gegeben ist (BFH Urteil vom 23. Januar 1992, IV R 95/90, BFHE 167, 81, BStBl II 1992, 553).

    Derartige Umstände wurden bisher etwa dann angenommen, wenn bereits vor der Annahme des Vertragsangebots ein Darlehen in Höhe des Kaufpreises gewährt und der zukünftige Käufer grundbuchrechtlich abgesichert war (BFH Urteil vom 23. Januar 1992, IV R 95/90, a.a.O. m.w.N.) oder wenn der spätere Käufer das Grundstück bereits vor Annahme des Angebotes in Besitz genommen hatte (BFH Urteil vom 23. September 1966, VI 147/65, a.a.O.).

  • BFH, 05.03.2001 - IX B 90/00

    Verlängerte Spekulationsfrist verfassungsgemäß?

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.12.2001 - 9 K 7766/00
    In Rechtsprechung und Literatur wird mit beachtlichen Gründen die rückwirkende Verlängerung der sogen. Spekulationsfrist auf zehn Jahre auch für solche Grundstücke, bei denen - wie hier - im Zeitpunkt des Inkrafttreten des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 der Zeitraum zwischen Erwerb und Veräußerung mehr als zwei Jahre betragen hat und die damit nach der bis zum Steuerentlastungsgesetz geltenden Rechtslage steuerfrei veräußert werden konnten, als verfassungswidrig angesehen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine unechte oder echte Rückwirkung im Sinne der - früheren - Rechtsprechung des BVerfG handelt (vgl. BFH Beschluss vom 5. März 2001 IX B 90/00, BStBl II 2001, 405; vgl. auch Birk/Kulosa, FR 1999, 433, Wermeckes, DStZ 1999, 479; Reimer, DStZ 2001, 725; a.A. FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Juni 2000, 2 V 13/00, EFG 2000, 1004; vgl. auch Demuth/Strunk, DStR 2001, 57 ff).

    Er konnte im Zeitpunkt der Anschaffung lediglich darauf vertrauen, dass er nach Ablauf einer gewissen Haltefrist das Grundstück steuerfrei veräußern konnte (vgl. BFH in BStBl II 2001, 405).

  • FG Düsseldorf, 28.02.2001 - 9 V 7770/00

    Spekulationsfrist; Grundstücksveräußerung; Überleitungsvorschrift nach StEntlG

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.12.2001 - 9 K 7766/00
    Der Senat hat mit Beschluss vom 28. Februar 2001 im Verfahren 9 V 7770/00 A(E) auf Antrag der Kläger die Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Vorauszahlungsbescheides angeordnet.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte auch in 9 V 7770/00 A(E) und der vom Antragsgegner vorgelegten Steuerakten Bezug genommen; alle Unterlagen waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • FG Baden-Württemberg, 26.06.2000 - 2 V 13/00

    Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücken

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.12.2001 - 9 K 7766/00
    In Rechtsprechung und Literatur wird mit beachtlichen Gründen die rückwirkende Verlängerung der sogen. Spekulationsfrist auf zehn Jahre auch für solche Grundstücke, bei denen - wie hier - im Zeitpunkt des Inkrafttreten des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 der Zeitraum zwischen Erwerb und Veräußerung mehr als zwei Jahre betragen hat und die damit nach der bis zum Steuerentlastungsgesetz geltenden Rechtslage steuerfrei veräußert werden konnten, als verfassungswidrig angesehen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine unechte oder echte Rückwirkung im Sinne der - früheren - Rechtsprechung des BVerfG handelt (vgl. BFH Beschluss vom 5. März 2001 IX B 90/00, BStBl II 2001, 405; vgl. auch Birk/Kulosa, FR 1999, 433, Wermeckes, DStZ 1999, 479; Reimer, DStZ 2001, 725; a.A. FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Juni 2000, 2 V 13/00, EFG 2000, 1004; vgl. auch Demuth/Strunk, DStR 2001, 57 ff).
  • BFH, 15.12.1993 - X R 49/91

    Formunwirksamer Kaufvertrag, maßgebende Veräußerung für Berechnung der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.12.2001 - 9 K 7766/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH kommt es zur Beurteilung der Frage, ob im Rahmen der Einkünfte aus Spekulationsgeschäften die maßgebliche Frist überschritten ist, grundsätzlich auf den Abschluss des schuldrechtlichen Vertrages an (vgl. nur BFH Urteile vom 22. November 1963, VI 120/62, HFR 1964, 157, vom 23. September 1966, VI 147/65, BFHE 87, 140, BStBl III 1967, 73 und vom 15. Dezember 1993, X R 49/91, BFHE 173, 144, BStBl II 1994, 687 m.w.N.).
  • BFH, 23.04.1965 - VI 34/62 U

    Einkommensteuerveranlagung des Veräußerungsgewinns eines Grundstücks wegen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.12.2001 - 9 K 7766/00
    Eine Auslegung des Begriffes "Anschaffung" i.S.v. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung dahin, dass hierunter auch Bewegungen zwischen dem Betriebs- und Privatvermögen des Steuerpflichtigen fallen, ging nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - von der abzuweichen keine Veranlassung bestand - über den Wortlaut der Vorschrift hinaus und entsprach auch nicht dem Zweck der steuerlichen Erfassung privater Veräußerungsgeschäfte (BFH Urteil vom 23. April 1965, VI 34/62 U(V), BFHE 82, 637, BStBl III 1965, 477).
  • BFH, 22.11.1963 - VI 120/62
    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.12.2001 - 9 K 7766/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH kommt es zur Beurteilung der Frage, ob im Rahmen der Einkünfte aus Spekulationsgeschäften die maßgebliche Frist überschritten ist, grundsätzlich auf den Abschluss des schuldrechtlichen Vertrages an (vgl. nur BFH Urteile vom 22. November 1963, VI 120/62, HFR 1964, 157, vom 23. September 1966, VI 147/65, BFHE 87, 140, BStBl III 1967, 73 und vom 15. Dezember 1993, X R 49/91, BFHE 173, 144, BStBl II 1994, 687 m.w.N.).
  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist

    Diese Ansicht ist in der Rechtsprechung der Finanzgerichte auf Zustimmung (Urteil des FG Düsseldorf vom 19. Dezember 2001 9 K 7766/00 E, EFG 2002, 464; vgl. auch Beschluss des FG Düsseldorf vom 28. Februar 2001 9 V 7770/00 A(E), EFG 2001, 695), aber auch --in Übereinstimmung mit der angefochtenen Vorentscheidung-- auf Ablehnung gestoßen (Urteil des FG Münster vom 24. Januar 2003 11 K 6863/01 E, EFG 2003, 714, Aktenzeichen des BFH: IX R 19/03; Beschlüsse der Vorinstanz vom 26. Juni 2000 2 V 13/00, EFG 2000, 1004; des FG Münster vom 16. Oktober 2000 14 V 3087/00 E, EFG 2001, 71).
  • FG Köln, 30.03.2006 - 10 K 4387/05

    Spekulationsfrist bei Entnahmen

    Sie verwiesen hierzu auf das Urteil des FG Düsseldorf vom 19.12.2001, Az. 9 K 7766/00 E.

    Dies gilt umso mehr, weil der Beklagte im Bescheid vom 28.04.2005 ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass er die Entscheidung des FG Düsseldorf vom 19.12.2001, Az. 9 K 7766/00 E, für eine Einzelfallentscheidung hält und die Finanzverwaltung im Übrigen an ihrem Standpunkt über die Anwendbarkeit des § 23 Abs. 1 S. 2 EStG festhält.

    aa) Das FG Düsseldorf hat in seiner Entscheidung vom 19.12.2001 9 K 7766/00 E die Anwendung auf vor dem 01.01.1999 liegende Entnahmen abgelehnt (EFG 2002, 464; s. auch Korn/ Carlé , EStG, 25. EL, August 2005, § 23 Rn. 61).

  • FG Düsseldorf, 28.02.2001 - 9 V 7770/00
    Die Antragsteller haben am ... gegen den Vorauszahlungsbescheid Klage erhoben, die unter dem Aktenzeichen 9 K 7766/00 E geführt wird und haben am selben Tag um vorläufigen Rechtsschutz gebeten.

    den Einkommensteuervorauszahlungsbescheid für 2000 vom ... bis einen Monat nach der Zustellung der Entscheidung über die Klage in dem Verfahren 9 K 7766/00 E von der Vollziehung auszusetzen.

  • OLG Hamm, 07.07.2009 - 25 U 92/08

    Schadenersatz gegen einen Steuerberater wegen Schlechterfüllung eines Auftrags

    Nach Auffassung des FG Düsseldorf (vgl. Urteil vom 19.12.2001, AZ: 9 K 7766/00 E Tz. 14 f = DStRE 2002, 618-620) war die Anschaffungsfiktion auf eine Entnahme vor dem 01.01.1999 nicht anwendbar, wobei im Wesentlichen die spätere Argumentation des BFH zur Begründung herangezogen und ergänzend darauf abgestellt wurde, dass eine andere Betrachtungsweise wegen eines Verstoßes gegen das Rückwirkungsverbot verfassungsrechtlichen Bedenken begegne.
  • FG Düsseldorf, 09.05.2006 - 9 K 4629/05

    Spekulationsgeschäft; Grundstücksentnahme; Anschaffungsfiktion;

    Die Kläger berufen sich auf das Senatsurteil vom 19. Dezember 2001 (9 K 7760/00 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2002, 464) i. V. m. dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. Mai 2004 (IX R 8/02, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2004, 1290).
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