Weitere Entscheidung unten: FG Brandenburg, 15.01.2002

Rechtsprechung
   FG Thüringen, 23.01.2002 - III 32/01   

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FG Thüringen, 23.01.2002 - III 32/01 (https://dejure.org/2002,11526)
FG Thüringen, Entscheidung vom 23.01.2002 - III 32/01 (https://dejure.org/2002,11526)
FG Thüringen, Entscheidung vom 23. Januar 2002 - III 32/01 (https://dejure.org/2002,11526)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formwechselnde Umwandlung einer GmbH in eine KG; Fortwirkung der Eintragung in die Handwerksrolle des umgewandelten Unternehmens für das neue Unternehmen; Anspruch einer durch formwechselnde Umwandlung entstandenen KG auf die erhöhte Investitionszulage für eine von der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhöhter Investitionszulagenanspruch der nach formwechselnder Umwandlung einer GmbH entstandenen KG für vor ihrer Eintragung in die Handwerksrolle von der eingetragenen GmbH vorgenommene Investitionen; Investitionszulage 1998

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erhöhter Investitionszulagenanspruch der nach formwechselnder Umwandlung einer GmbH entstandenen KG für vor ihrer Eintragung in die Handwerksrolle von der eingetragenen GmbH vorgenommene Investitionen - Investitionszulage 1998

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 705
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 14.09.1999 - III R 38/98

    Eintragung in die Handwerksrolle; InvZul

    Auszug aus FG Thüringen, 23.01.2002 - III 32/01
    Mit Urteil vom 14. September 1999 ( III R 38/98, BFH/NV 2000, 223 ) führte er aus, dass eine Ausweitung der dem o. a. Urteil zu Grunde liegenden Rechtsgrundsätze auf Fälle, in denen der Unternehmer im Jahr der Investitionen einen Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle noch nicht gestellt hat, nicht in Betracht komme.

    Schließlich hat er im Urteil vom 14. Sept. 1999 ( III R 38/98 aaO) ausdrücklich offen gelassen, ob es unschädlich wäre, wenn es versäumt wurde, eine Ein-Mann GmbH, deren Gesellschafter-Geschäftsführer eingetragen war, ebenfalls eintragen zu lassen.

    Der BFH hat zwar im Urteil vom 14. September 1999 ( III R 38/98 aaO) für den Fall der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine OHG entschieden, dass die OHG handwerksrechtlich und auch investitionszulagenrechtlich eine selbstständige Rechtsträgerin ist.

  • BFH, 12.11.1996 - III R 17/96

    Erhöhte Investitionszulage auch bei Eintragung in die Handwerksrolle nach Ablauf

    Auszug aus FG Thüringen, 23.01.2002 - III 32/01
    Die Regelung des Eintragungserfordernisses ist nach der Rspr. des BFH (Urteile vom 12. November 1996 III R 17/96, BFH/NV 1997, 226 und vom 26. März 1997 III R 6/96, BFH/NV 1997, 710), der der Senat folgt, nicht dahin zu verstehen, dass der investierende Betrieb für die Gewährung der erhöhten Zulage schon im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung der begünstigten Wirtschaftsgüter in die Handwerksrolle eingetragen sein muss.

    Wenn die Finanzverwaltung bei einem Strukturwandel zu einem Handwerksbetrieb vom Erfordernis einer vorherigen Eintragung in die Handwerksrolle absieht, muss dies erst recht gelten, wenn nur ein bloßer Formwechsel vorliegt und die vorherige Firma eingetragen worden war, zumal der BFH im Urteil vom 12. November 1996 ( III R 17/96 aaO) ausgeführt hat, von der gesetzgeberischen Zielbestimmung ausgehend erscheine es gerechtfertigt, die einzelnen Fördertatbestände nicht zu eng auszulegen.

  • BFH, 10.05.2001 - III R 68/97

    Elektroinstallateur - Handwerksrolle - Ausübungsberechtigung -

    Auszug aus FG Thüringen, 23.01.2002 - III 32/01
    Der BFH hat in seiner Rechtsprechung stets betont, dass der Gesetzgeber bei Einführung des Eintragungserfordernisses ein einfach zu handhabendes Kriterium für die Zuordnung eines Betriebs zum Handwerk schaffen wollte (BFH, III R 68/97, aaO).
  • BFH, 04.12.1996 - II B 116/96

    Grunderwerbsteuerpflicht bei formwechselnder Umwandlung von Kapital- in

    Auszug aus FG Thüringen, 23.01.2002 - III 32/01
    Eine solche formwechselnde Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft wird durch das Prinzip der Identität des Rechtsträgers, der Kontinuität seines Vermögens (wirtschaftliche Identität) und der Diskontinuität seiner Verfassung bestimmt, es kommt somit zu keinem Rechtsträgerwechsel (BFH-Urteil vom 4. Dezember 1996, II B 116/96, BFHE 181, 349 , BStBl II 1997, 661).
  • BFH, 26.03.1997 - III R 6/96

    Voraussetzungen zur Gewährung einer erhöhten Investitionszulage

    Auszug aus FG Thüringen, 23.01.2002 - III 32/01
    Die Regelung des Eintragungserfordernisses ist nach der Rspr. des BFH (Urteile vom 12. November 1996 III R 17/96, BFH/NV 1997, 226 und vom 26. März 1997 III R 6/96, BFH/NV 1997, 710), der der Senat folgt, nicht dahin zu verstehen, dass der investierende Betrieb für die Gewährung der erhöhten Zulage schon im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung der begünstigten Wirtschaftsgüter in die Handwerksrolle eingetragen sein muss.
  • FG Thüringen, 17.12.1997 - III 191/96

    Gewährung einer erhöhten Investitionszulage für Gerüstbauteile; Hinzuziehung des

    Auszug aus FG Thüringen, 23.01.2002 - III 32/01
    Bereits mit Urteil vom 17. Dezember 1997 (III 191/96 (rechtskräftig, die Nichtzulassungsbeschwerde hatte aus formalen Gründen keinen Erfolg Az. des BFH: III B 26/98) hat das Thüringer Finanzgericht entschieden, dass in Fällen, in denen ein durch die in die Handwerksrolle eingetragenen Gesellschafter einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts betriebenes Unternehmen im Rahmen einer formwechselnden Umwandlung als GmbH, an der die bisherigen Gesellschafter im bisherigen Umfang beteiligt sind, fortgeführt wird, die erhöhte Investitionszulage nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 InvZulG für von der GmbH angeschaffte Wirtschaftsgüter auch dann zu gewähren ist, wenn die GmbH erst in dem der Anschaffung folgenden Jahr in die Handwerksrolle eingetragen wird.
  • BFH, 22.06.2001 - III B 76/00

    GmbH &Co. KG - Handwerksrolle - Handelsregister - Baugewerbe - Investitionszulage

    Auszug aus FG Thüringen, 23.01.2002 - III 32/01
    Folglich kann sich der Beklagte auch nicht auf das BFH-Urteil vom 22. Juni 2001 ( III B 76/00, BFH/NV 2002, 72 ) stützen, denn auch in dem diesem Urteil zu Grunde liegenden Sachverhalt war nicht die KG selbst, sondern nur die Komplementär-GmbH, also ein Teil der KG eingetragen.
  • BFH, 25.06.1993 - III R 11/88

    Keine Ausnahme von der Verbleibensregelung bei Einzelveräußerung von

    Auszug aus FG Thüringen, 23.01.2002 - III 32/01
    Die im Ertragsteuerrecht seit langem von Praxis und Rechtsprechung anerkannten Möglichkeiten der formwechselnden Umwandlung sollen im Investitionszulagenrecht als dem wesentlich jüngeren Recht nicht erschwert werden (BFH, Urteil vom 25. Juni 1993, III R 11/88, BFHE 172, 278 , BStBl II 1993, 769).
  • BFH, 27.04.1999 - III B 26/98

    NZB; kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus FG Thüringen, 23.01.2002 - III 32/01
    Bereits mit Urteil vom 17. Dezember 1997 (III 191/96 (rechtskräftig, die Nichtzulassungsbeschwerde hatte aus formalen Gründen keinen Erfolg Az. des BFH: III B 26/98) hat das Thüringer Finanzgericht entschieden, dass in Fällen, in denen ein durch die in die Handwerksrolle eingetragenen Gesellschafter einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts betriebenes Unternehmen im Rahmen einer formwechselnden Umwandlung als GmbH, an der die bisherigen Gesellschafter im bisherigen Umfang beteiligt sind, fortgeführt wird, die erhöhte Investitionszulage nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 InvZulG für von der GmbH angeschaffte Wirtschaftsgüter auch dann zu gewähren ist, wenn die GmbH erst in dem der Anschaffung folgenden Jahr in die Handwerksrolle eingetragen wird.
  • BFH, 28.01.1999 - III R 13/97

    InvZul; Betriebsaufspaltung

    Auszug aus FG Thüringen, 23.01.2002 - III 32/01
    Zudem hat der BFH in Fällen der Betriebsaufspaltung mit vermögensmäßiger Verflechtung die Eintragung des Betriebsunternehmens dem Besitzunternehmen zugerechnet, d. h. eine so genannte "Merkmalübertragung" für zulässig erachtet (BFH, Urteil vom 28. Januar 1999 III R 13/97, BFH/NV 1999, 1378 ).
  • BFH, 07.06.2000 - III B 44/98

    Investitionsbeginn bei GmbH; Vertragseintritt in von Dritten vorgenommene

  • BFH, 30.09.2003 - III R 6/02

    Erhöhte Investitionszulage nach § 5 InvZulG bei Formwechsel

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 705 veröffentlicht.
  • FG Thüringen, 09.10.2002 - IV 512/00

    Eintrag in die Handwerksrolle als Voraussetzung für Anspruch auf die erhöhte

    In der mündlichen Verhandlung hat der Bevollmächtigte der Klägerin ferner auf das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 23. Januar 2002 (III 32/01, Entscheidung der Finanzgerichte - EFG - 2002, 705 ) hingewiesen.

    Die Klägerin kann sich für ihre Rechtsauffassung nicht auf das von ihr zitierte Urteil des 3. Senats des Thüringer Finanzgerichts (EFG 2002, 705 ) berufen.

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Rechtsprechung
   FG Brandenburg, 15.01.2002 - 4 K 472/01   

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https://dejure.org/2002,13031
FG Brandenburg, 15.01.2002 - 4 K 472/01 (https://dejure.org/2002,13031)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 15.01.2002 - 4 K 472/01 (https://dejure.org/2002,13031)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Januar 2002 - 4 K 472/01 (https://dejure.org/2002,13031)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Ausschlussfristsetzung gegenüber berufsmäßigen Vertretern; Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; FGO § 62 Abs. 3 S. 1, 3, 6
    Zulässigkeit der Ausschlussfristsetzung nach § 62 Abs. 3 Satz 3 FGO n.F. gegenüber berufsmäßigen Vertretern; Zollrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Zulässigkeit der Ausschlussfristsetzung nach § 62 Abs. 3 Satz 3 FGO n.F. gegenüber berufsmäßigen Vertretern - Zollrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 705
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Köln, 17.01.2001 - 12 K 1970/00

    Nachweis der Vollmacht bei Vertretung durch einen "Berufsträger"

    Auszug aus FG Brandenburg, 15.01.2002 - 4 K 472/01
    Die wirksam gesetzte und nicht eingehaltene Frist führt insbesondere auch unter der neuen Fassung der § 62 FGO zur Unzulässigkeit der Klage (vgl. Anmerkung Siegers zu FG Köln, 12 K 1970/00, EFG 2001, 622).
  • FG München, 27.12.2000 - 13 K 3947/95

    Keine Anwendung der Übergangsregelung in § 52 Abs. 15 EStG auf Wohnung einer

    Auszug aus FG Brandenburg, 15.01.2002 - 4 K 472/01
    Die wirksam gesetzte und nicht eingehaltene Frist führt insbesondere auch unter der neuen Fassung der § 62 FGO zur Unzulässigkeit der Klage (vgl. Anmerkung Siegers zu FG Köln, 12 K 1970/00, EFG 2001, 622).
  • BFH, 26.11.1979 - GrS 1/78

    Sachentscheidung - Mündliche Verhandlung - Voraussetzung einer Sachentscheidung -

    Auszug aus FG Brandenburg, 15.01.2002 - 4 K 472/01
    Daher genügen nicht die Bezeichnung des vom Beklagten erlassenen Verwaltungsakts und die zusätzliche Angabe, dass er angefochten werde (so ausdrücklich BFH, Beschluss vom 26.11.1979 - GrS 1/78 BStBl 1980, 99), zumal da bei Anfechtungsklagen der angefochtene Verwaltungsakt ohnedies neben dem Streitgegenstand bezeichnet werden muss, (§ 65 Abs. 1 Satz 1 FGO ).
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