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   FG Münster, 28.09.2001 - 11 K 6361/99 F   

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FG Münster, 28.09.2001 - 11 K 6361/99 F (https://dejure.org/2001,6979)
FG Münster, Entscheidung vom 28.09.2001 - 11 K 6361/99 F (https://dejure.org/2001,6979)
FG Münster, Entscheidung vom 28. September 2001 - 11 K 6361/99 F (https://dejure.org/2001,6979)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifizierung der Tätigkeit einer mit dem Erwerb und der Verwaltung von Grundeigentum befassten Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Gewerbebetrieb; Nachhaltigkeit einer wirtschaftlichen Tätigkeit; Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2
    Qualifizierung der Tätigkeit einer mit dem Erwerb und der Verwaltung von Grundeigentum befassten GbR als Gewerbebetrieb

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerblicher Grundstückshandel: - Qualifizierung der Tätigkeit einer mit dem Erwerb und der Verwaltung von Grundeigentum befassten GbR als Gewerbebetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 83
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 18.05.1999 - I R 118/97

    Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten: Drei-Objekt-Grenze

    Auszug aus FG Münster, 28.09.2001 - 11 K 6361/99
    Objekte in diesem Sinne können daher auch Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten sein (Urteil des BFH vom 18. Mai 1999 - I R 118/97, BStBl. II 2000, 28).

    Sie sagen nichts darüber aus, ob der Steuerpflichtige nicht auch aus anderen Gründen zum Verkauf bereits gewesen wäre und insofern von Anfang an eine bedingte Veräußerungsabsicht bestanden hat (Urteil des BFH vom 18. Mai 1999, a.a.O., m.w.N.).

    Dementsprechend bildet weder die Drei-Objekt-Grenze noch der Fünf-Jahres-Zeitraum eine absolute Grenze (Urteil des BFH vom 18. Mai 1999, a.a.O., m.w.N.).

  • BFH, 16.04.1991 - VIII R 74/87

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von Miteigentumsanteilen an einem

    Auszug aus FG Münster, 28.09.2001 - 11 K 6361/99
    Die GbR hat eine selbständige Tätigkeit ausgeübt, denn sie hat auf eigene Rechnung und Verantwortung die Grundstücke im Bereich D. Straße/E. Straße erworben, überplant und veräußert (vgl. Urteil des BFH vom 16. April 1991 - VIII R 74/87, BStBl. II 1991, 844).

    Die Tätigkeit der GbR war auch von einer Gewinnerzielungsabsicht getragen, da ein möglichst günstiges Ergebnis bei der Veräußerung der Grundstücke erzielt werden sollte (vgl. Urteil des BFH vom 16. April 1991, a.a.O.).

    Die GbR hat auch am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilgenommen, indem sie sich über eine Anzeige in der Zeitung mit ihren Verkaufsabsichten an den Grundstücksmarkt gewandt hat (vgl. Urteil des BFH vom 16. April 1991, a.a.O.).

  • BFH, 15.03.2000 - X R 130/97

    Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze - Erbfolge

    Auszug aus FG Münster, 28.09.2001 - 11 K 6361/99
    Außerdem muß sie den Rahmen privater Vermögensverwaltung überschreiten (vgl. u.a. Urteil des BFH vom 15. März 2000 - X R 130/97, BStBl. II 2001, 530, m. w. N.).

    Nachhaltigkeit ist daher insbesondere anzunehmen, wenn mehrere Wohnobjekte oder Grundstücke im Rahmen eines einzigen Verkaufsgeschäfts veräußert werden und sich aus anderen objektiven Umständen ergibt, daß noch weitere Grundstücksgeschäfte geplant sind (Urteil des BFH vom 15. März 2000, a.a.O., m.w.N.).

    Ob die Grenze zur privaten Vermögensverwaltung überschritten ist, ist nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 15. März 2000, a.a.O., m.w.N.), der der Senat auch in diesem Punkte folgt, in Fällen des Grundstückshandels danach zu beurteilen, ob nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung des Grundbesitzes im Sinne einer bloßen Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten entscheidend in den Vordergrund tritt.

  • BFH, 21.06.1996 - VIII B 87/95

    Veräußerungsabsicht beim gewerblichen Grundstückshandel

    Auszug aus FG Münster, 28.09.2001 - 11 K 6361/99
    Das für die Annahme einer gewerblichen Tätigkeit der GbR notwendige subjektive Tatbestandsmerkmal der Veräußerungsabsicht kann nach ständiger Rechtsprechung des BFH (Beschluß vom 21. Juni 1996, VIII B 87/95, BFH/NV 1996, 897) nur an Hand äußerer, objektiver Merkmale ermittelt und festgestellt werden.
  • BFH, 24.01.1996 - X R 255/93

    Gewerblicher Grundstückhandel eines Bauingenieurs, der zwei Grundstücke jeweils

    Auszug aus FG Münster, 28.09.2001 - 11 K 6361/99
    So kommen die Grundsätze über die Indizwirkung der sogenannten Drei-Objekt-Grenze insbesondere in den Fällen, in denen ein Steuerpflichtiger gewerbliche Wertschöpfung nach Art. eines Bauunternehmers/Bauträgers betreibt, nicht zur Anwendung (Urteile des BFH vom 24. Januar 1996 - X R 255/93, BFHE 180, 51 , BStBl. II, 1996, 303 und vom 14. Januar 1998, a.a.O.).
  • BFH, 07.12.1995 - III R 24/92

    Zurechnung der Grundstücks-Geschäfte einer Personengesellschaft beim

    Auszug aus FG Münster, 28.09.2001 - 11 K 6361/99
    Zum anderen kann der Abschluß langfristiger Mietverträge aber auch nur dann ein objektiver Anhaltspunkt dafür sein, daß zunächst keine - auch keine bedingte - Veräußerungsabsicht vorlag, wenn dadurch die Verwertbarkeit durch Veräußerung eingeschränkt wird (Urteil des BFH vom 07.12.1995 - III R 24/92, BFH/NV 1996, 606).
  • BFH, 23.02.1998 - X B 136/97

    Beurteilung von vermögensverwaltenden Einkünfte auf der Ebene der

    Auszug aus FG Münster, 28.09.2001 - 11 K 6361/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. u.a. Beschluß vom 23. Februar 1998 - X B 136/97) wird die Vermutung einer - ggf. auch bedingten - Verkaufsabsicht nicht durch den Hinweis auf einen unvorhergesehenen Finanzbedarf wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten oder aufgrund nicht vorhergesehener Notsituationen widerlegt.
  • BFH, 27.05.1998 - IV B 119/97

    Veräußerungsabsicht bei langfristigen Mietverträgen

    Auszug aus FG Münster, 28.09.2001 - 11 K 6361/99
    Zum einen kann nach der Rechtsprechung des BFH (Beschluß vom 27. Mai 1998 - IV B 119/97, BFH/NV 1998, 1475 ) bei der Veräußerung gewerblicher Objekte eine bedingte Veräußerungsabsicht durchaus auch dann vorliegen, wenn über die Objekte vor der Veräußerung langfristige Mietverträge abgeschlossen worden sind.
  • BFH, 16.01.1996 - VIII R 11/94

    Gewerblicher Grundstückshandel: Aufteilung eines Mietwohngrundstücks in

    Auszug aus FG Münster, 28.09.2001 - 11 K 6361/99
    Wird - wie im Streitfall - eine Gesellschaft tätig, ist das Vorliegen eines Gewerbebetriebs nach der Rechtsprechung des BFH (Beschluß des Großen Senats vom 3. Juli 1995 - GrS 1/93, BFHE 178/1986, BStBl. II 1995, 617), der der Senat folgt, zunächst auf der Ebene der Gesellschaft zu prüfen, wobei auch außerhalb des Tätigkeitsbereichs der Gesellschaft liegende Umstände (z. B. ob ein Gesellschafter für die Tätigkeit der Gesellschaft wertvolle Branchenkenntnisse besitzt) heranzuziehen sind, soweit diese Rückschlüsse auf den von der Gesellschaft verfolgten Gesellschaftszweck zulassen (Urteil des BFH vom 16. Januar 1996 - VIII R 11/94, BFH/NV 1996, 676).
  • BFH, 15.07.1986 - VIII R 289/81

    Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit - Erzielung von Einkünften aus

    Auszug aus FG Münster, 28.09.2001 - 11 K 6361/99
    Abgesehen davon stellt sich die Tätigkeit der GbR aber auch deshalb als nachhaltig dar, da der die GbR aufgrund seiner 90 %igen Beteiligung sowie seiner Berufung zum alleinigen Geschäftsführer und Vertreter beherrschende Kl. in den Streitjahren zugleich auch Inhaber der auf dem Grundstücksmarkt unstreitig gewerblich tätigen Fa. Wohnbau A. war, ein Unternehmer der Gewerbesteuerpflicht jedoch nicht dadurch entgehen kann, daß er seine unternehmerische nachhaltige Betätigung z. T. auf eine neu geschaffene, nur einmal tätige BGB -Gesellschaft überträgt (vgl. auch Urteil des BFH vom 15.07.1986 - VIII R 289/81, BFH/NV 1987, 92).
  • BFH, 14.01.1998 - X R 1/96

    Bau und Verkauf eines Mehrfamilienhauses

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

  • BFH, 06.02.1997 - III B 122/94

    Miteigentumsanteile bei der "Drei-Objekt-Grenze"

  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Verkaufsgeschäft

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 83 veröffentlicht.
  • BVerfG, 25.11.2005 - 2 BvR 629/03

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Auslegung der Steuergesetze

    b) das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 28. September 2001 - 11 K 6361/99 F -.
  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 41/01

    Gewerblicher Grundstückshandel; Bezugnahme auf anderes Urteil

    Das Finanzgericht (FG) verwies zur Begründung seiner Entscheidung auf sein Urteil vom selben Tage in der Gewinnfeststellungssache der Gesellschafter der Klägerin (Az. 11 K 6361/99 F).
  • FG Köln, 31.08.2005 - 12 K 1849/01

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Ferner beruft sich der Kläger auf das Urteil des FG Münster vom 28.09.2001 - 11 K 6361/99F, EFG 2002, 83, bestätigt durch BFH-Urteil vom 09.12.2002 VIII R 40/01, BStBl II 2003, 294.
  • FG Düsseldorf, 21.03.2006 - 10 K 3348/99

    Gewerblicher Grundstückshandel; Grundstücksbebauung; Veräußerungsabsicht;

    Investitionsvolumen (Grundstück und Aufbauten) von mehr als 16 Mio. DM gegangen, bei dem der Eigentümer eine Reihe von Aktivitäten zur Ausweitung seines "Umsatzes" entfaltet hatte (vergl. dazu die aus dem erstinstanzlichen Urteil des Finanzgerichts Münster vom 28. September 2001 <11 K 6361/99 F, Entscheidungen der Finanzgerichte > 2002, 83 > ersichtlichen vertraglichen Regelungen).
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