Rechtsprechung
   FG Köln, 13.03.2003 - 6 K 5158/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4692
FG Köln, 13.03.2003 - 6 K 5158/99 (https://dejure.org/2003,4692)
FG Köln, Entscheidung vom 13.03.2003 - 6 K 5158/99 (https://dejure.org/2003,4692)
FG Köln, Entscheidung vom 13. März 2003 - 6 K 5158/99 (https://dejure.org/2003,4692)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4692) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachträgliches Bekanntwerden von Tatsachen; Maßgeblichkeit des Kenntnisstandes der Personen, die innerhalb der Finanzbehörde den betreffenden Steuerfall bearbeiten; Individuelle Kenntnis des jeweiligen Bearbeiters ist nicht entscheidend; Ermittlungspflicht des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2a § 10c Abs. 3 Nr. 2
    Kürzung des Vorwegabzugs beim Gesellschafter-Geschäftsführer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1060
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 16.10.2002 - XI R 25/01

    Vorwegabzug beim Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus FG Köln, 13.03.2003 - 6 K 5158/99
    Daneben sind die Kläger der Ansicht, dass die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 16.10.2002 (Az.: XI R 25/01, BFH/NV 2003, 252) auf den vorliegenden Fall anzuwenden sei.

    Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 16.10.2002 (XI R 25/01, BFH/NV 2003, 252) für den Fall des Alleingesellschafters entschieden, dass Beitragsleistungen im Sinne des § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG nicht nur die Zahlung, sondern jede Minderung eines Vermögensanspruchs gegen eine Versorgungszusage ist.

    Wollte man die Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 16.10.2002 XI R 25/01, a.a.O.) auf den vorliegenden Fall anwenden, in dem an einer GmbH zwei Gesellschafter-Geschäftsführer zu gleichen Teilen beteiligt sind, denen eine identische Pensionszusage erteilt wurde, so würde sich deren Anspruch auf Gewinnausschüttung bzw. nach Liquidation auf Vermögensteilung um den ihrer Beteiligung an der Gesellschaft entsprechenden Anteil an der gesamten Pensionsrückstellung mindern.

    Da der Kläger bereits nicht aufgrund von ausschließlich eigenen Beitragsleistungen den Pensionsanspruch erworben hat, bedarf die Frage, ob die Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 16.10.2002 XI R 25/01, BFH/NV 2003, 252) überhaupt auf Gesellschaften mit mehreren Gesellschaftern übertragbar ist, keiner Entscheidung.

  • BFH, 03.05.1991 - V R 36/90
    Auszug aus FG Köln, 13.03.2003 - 6 K 5158/99
    Für die Beantwortung der Frage, ob eine Tatsache nachträglich bekannt geworden ist, kommt es maßgebend auf den Kenntnisstand der Personen an, die innerhalb der Finanzbehörde (organisatorisch) dazu berufen sind, den betreffenden Steuerfall zu bearbeiten (BFH-Urteil vom 03.05.1991 V R 36/90, BFH/NV 1992, 221).

    Hierzu zählen insbesondere der Sachbearbeiter, der Sachgebietsleiter und der Vorsteher (BFH-Urteil vom 03.05.1991 V R 36/90, a.a.O.).

    Diese Beurteilung wird auch dem Grundsatz des BFH gerecht, der für die Kenntnis von Tatsachen an die Person des Sachbearbeiters anknüpft (BFH-Urteil vom 03.05.1991 V R 36/90, a.a.O.; kritisch hierzu Kruse/Loose in Tipke/Kruse, AO, 98. Lfg., § 173 Rdnr. 31).

    Der Sachbearbeiter des Beklagten konnte sich vielmehr darauf verlassen, dass diese Angaben richtig und vollständig sind, denn er braucht den Steuererklärungen nicht mit Misstrauen zu begegnen (BFH-Urteile vom 20.12.1988 VIII R 121/83, BStBl II 1989, 585; vom 27.10.1992 VIII R 41/89 BFH/NV 1992, 221 m.w.N.).

  • BFH, 20.12.1988 - VIII R 121/83

    Steuerbescheid - Änderung

    Auszug aus FG Köln, 13.03.2003 - 6 K 5158/99
    Der Sachbearbeiter des Beklagten konnte sich vielmehr darauf verlassen, dass diese Angaben richtig und vollständig sind, denn er braucht den Steuererklärungen nicht mit Misstrauen zu begegnen (BFH-Urteile vom 20.12.1988 VIII R 121/83, BStBl II 1989, 585; vom 27.10.1992 VIII R 41/89 BFH/NV 1992, 221 m.w.N.).

    Haben sowohl der Steuerpflichtige als auch das Finanzamt es versäumt, den Sachverhalt aufzuklären, trifft in der Regel die Verantwortlichkeit den Steuerpflichtigen mit der Folge, dass der Steuerbescheid geändert werden kann (Urteile des BFH vom 19.10.1971 VIII R 27/66, BStBl II 1972, 106; vom 20.12.1988 VIII R 121/83, BStBl II 1989, 585).

    Eine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO scheidet dagegen nur dann aus, wenn der Verstoß des Finanzamts deutlich überwiegt (BFH-Urteil vom 20.12.1988 VIII R 121/83, BStBl II 1989, 585).

  • BFH, 05.11.1970 - V R 71/67

    Spinnweber-Zusatzsteuer - Entstehungsvoraussetzungen - Bekannte Sachverhalte -

    Auszug aus FG Köln, 13.03.2003 - 6 K 5158/99
    Dabei ist der zuständigen Dienststelle der Inhalt der dort geführten Akten bekannt, ohne dass es insoweit auf die individuelle Kenntnis des jeweiligen Bearbeiters ankommt (BFH-Urteile vom 13.07.1990 VI R 109/86, BStBl II 1990, 1047; vom 09.12.1998 II R 9/96, BFH/NV 1999, 899; vom 05.11.1990 V R 71/67, BStBl II 1971, 220).

    Hieran ändert auch die Rechtsprechung des BFH nichts, dass die Form und der Ort der Aufbewahrung von Unterlagen unerheblich ist und damit außer den Steuerakten alle den Steuerfall betreffenden Schriftstücke, soweit sie sich in der Dienststelle befinden oder den Repräsentanten der Dienststelle zugänglich sind, bekannt sind (Urteil vom 05.11.1970 V R 71/67, BStBl II 1971, 220).

  • BFH, 13.07.1990 - VI R 109/86

    Im Lohnsteuer-Jahresausgleichsverfahren mit aktenloser Bearbeitung sind dem

    Auszug aus FG Köln, 13.03.2003 - 6 K 5158/99
    Dabei ist der zuständigen Dienststelle der Inhalt der dort geführten Akten bekannt, ohne dass es insoweit auf die individuelle Kenntnis des jeweiligen Bearbeiters ankommt (BFH-Urteile vom 13.07.1990 VI R 109/86, BStBl II 1990, 1047; vom 09.12.1998 II R 9/96, BFH/NV 1999, 899; vom 05.11.1990 V R 71/67, BStBl II 1971, 220).
  • BFH, 11.11.1987 - I R 108/85

    Pflichten des Steuerpflichtigen - Erhebliche Verletzung einer Erklärungspflicht -

    Auszug aus FG Köln, 13.03.2003 - 6 K 5158/99
    Selbst wenn man eine Verletzung der Ermittlungspflichten des Beklagten annehmen wollte, so würde dies eine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO nicht ausschließen, da der Grundsatz von Treu und Glauben das Berufen auf nachträglich bekannt gewordene Tatsachen dem Beklagten nur dann verwehrt, wenn der Steuerpflichtige die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten in zumutbarer Weise erfüllt hat (BFH-Urteil vom 11.11.1987 I R 108/85, BStBl II 1988, 115).
  • BFH, 13.11.1985 - II R 208/82

    Keine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Verletzung der Ermittlungspflicht

    Auszug aus FG Köln, 13.03.2003 - 6 K 5158/99
    Demzufolge verletzt das Finanzamt seine Ermittlungspflicht (§ 88 AO) grundsätzlich nur dann, wenn es ersichtlichen Unklarheiten oder Zweifelsfragen, die sich bei einer Prüfung der Steuererklärung sowie den eingereichten Unterlagen ohne weiteres aufdrängen mussten, nicht nachgeht (BFH-Urteil vom 13.11.1985 II R 208/82, BStBl II 1986, 241).
  • BFH, 09.12.1998 - II R 9/96

    Keine offenbare Unrichtigkeit bei Überlegungsfehler

    Auszug aus FG Köln, 13.03.2003 - 6 K 5158/99
    Dabei ist der zuständigen Dienststelle der Inhalt der dort geführten Akten bekannt, ohne dass es insoweit auf die individuelle Kenntnis des jeweiligen Bearbeiters ankommt (BFH-Urteile vom 13.07.1990 VI R 109/86, BStBl II 1990, 1047; vom 09.12.1998 II R 9/96, BFH/NV 1999, 899; vom 05.11.1990 V R 71/67, BStBl II 1971, 220).
  • BFH, 27.10.1992 - VIII R 41/89

    Voraussetzungen für Änderungen gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977

    Auszug aus FG Köln, 13.03.2003 - 6 K 5158/99
    Der Sachbearbeiter des Beklagten konnte sich vielmehr darauf verlassen, dass diese Angaben richtig und vollständig sind, denn er braucht den Steuererklärungen nicht mit Misstrauen zu begegnen (BFH-Urteile vom 20.12.1988 VIII R 121/83, BStBl II 1989, 585; vom 27.10.1992 VIII R 41/89 BFH/NV 1992, 221 m.w.N.).
  • BFH, 19.10.1971 - VIII R 27/66

    Gewinnermittlungsart - Übergang zum Bestandsvergleich - Tatsache - Wechsel der

    Auszug aus FG Köln, 13.03.2003 - 6 K 5158/99
    Haben sowohl der Steuerpflichtige als auch das Finanzamt es versäumt, den Sachverhalt aufzuklären, trifft in der Regel die Verantwortlichkeit den Steuerpflichtigen mit der Folge, dass der Steuerbescheid geändert werden kann (Urteile des BFH vom 19.10.1971 VIII R 27/66, BStBl II 1972, 106; vom 20.12.1988 VIII R 121/83, BStBl II 1989, 585).
  • BFH, 13.06.2012 - VI R 85/10

    Nachträgliches Bekanntwerden i. S. des § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO - offenbare

    c) Nach diesen Grundsätzen hat das FG zu Recht die Auffassung vertreten, dass dem FA nur der Inhalt der Akten als bekannt gelten kann, die in der zuständigen Dienststelle für den zu veranlagenden Steuerpflichtigen geführt werden (BFH-Urteil in BFHE 101, 156, BStBl II 1971, 220; Urteil des FG Köln vom 13. März 2003  6 K 5158/99, Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 1060; von Groll in HHSp, § 173 AO Rz 188; Frotscher in Schwarz, AO, § 173 Rz 123; von Wedelstädt in Beermann/Gosch, AO § 173 Rz 56.4 unter Bezugnahme auf ein Urteil des FG Düsseldorf vom 31. Oktober 1991  14 K 185/87 E; Klein/Rüsken, a.a.O., § 173 Rz 65).
  • FG Saarland, 14.10.2010 - 1 K 1503/08

    Übersehen von Fahrtkostenersatz als offenbare Unrichtigkeit; "Neuheit" einer dem

    Daher ist eine Tatsache nicht bekannt, wenn der Bearbeiter von ihr im Zusammenhang mit der Bearbeitung eines anderen Steuerfalls Kenntnis erlangt hat, weil dies die Anforderungen an das Erinnerungsvermögen der innerhalb des Finanzamts zuständigen Personen, die eine Vielzahl von Steuerfällen zu bearbeiten haben, überspannen würde (vgl. FG Düsseldorf vom 31. Oktober 1991 14 K 185/87 E, juris; FG Köln vom 13. März 2003 6 K 5158/99, EFG 2003, 1060 ; von Wedelstädt in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 173 AO , Rz. 56.4).

    Dem Sachbearbeiter des Finanzamts muss und kann der Inhalt sämtlicher in seinem Veranlagungsbezirk geführten Akten nicht bei der Bearbeitung einer jeden Steuerfestsetzung bekannt sein (FG Köln vom 13. März 2003 6 K 5158/99, EFG 2003, 1060 ; von Wedelstädt in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 173 AO , Rz. 56.4; in diesem Sinne wohl auch Koenig in Pahlke/Koenig, AO , 2. Aufl. 2009, § 173 , Rz. 62).

    Bislang haben sich - soweit ersichtlich - nur das FG Düsseldorf (Urteil vom 31. Oktober 1991 14 K 185/87 E, juris) und das FG Köln (Urteil vom 13. März 2003 6 K 5158/99, EFG 2003, 1060 ) zu dieser Frage explizit geäußert (vgl. auch von Wedelstädt in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 173 AO , Rz. 56.4).

  • FG Düsseldorf, 17.03.2005 - 11 K 6920/02

    Kürzung des Vorwegabzugs bei Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen

    Im Übrigen waren die Pensionszusagen, wie sich aus der vom Kläger vorgelegten Aufstellung entnehmen lässt, zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt, was dazu führen muss, dass die von der Gesellschaft zu bildenden Pensionsrückstellungen, wie im Übrigen auch im Falle eines unterschiedlichen Lebensalters, der Höhe nach unterschiedlich ausfallen (vgl. FG-Köln, Urteil vom 13. März 2003 6 K 5158/99, EFG 2003, 1060, Revision eingelegt, BFH XI R 29/03).
  • FG Düsseldorf, 25.11.2003 - 6 K 4917/99

    Kürzung des Vorwegabzugs auch bei Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft

    einen Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer aber: Ahmann, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2003, 349; kk, Kölner Steuerdialog 2003, 13601; Hog, Die Information über Steuer und Wirtschaft 2003, 44; Fuhrmann, Beratersicht zur Steuerrechtsprechung 2003, 14; Luxem, GmbH-Steuerberater 2003, 36; Korn/Strahl in Gosch/Korn/Strahl, Steuerrechtsprechungs-Forum 2002/2003, 235 f., und Gosch, ebenda, 237; Lehr, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2003, 763, 766; Graf/Nihof, in: Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, § 10c EStG Rz. 20; auf der Grundlage der BFH-Rechtsprechung: FG Köln vom 13.03.2003 6 K 5158/99, EFG 2003, 1060; FG München vom 23.07.2003 1 K 919/02 u. 1 K 920/02, Hinweis in DStR 2003, Heft 46, S. XXVIII [Revision XI R 45/03 und 46/03; nach Schluss der mündlichen Verhandlung des erkennenden Senats veröffentlicht in EFG 2003, 1614]).
  • FG Hessen, 09.12.2008 - 1 K 1169/06

    Änderung zu Gunsten des Steuerpflichtigen gem. § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO:

    Die Kenntnis des Inhalts von Akten einer anderen, für die Festsetzung unzuständigen Dienststelle des Finanzamts sei der festsetzenden Dienststelle hingegen nicht zuzurechnen (Urteil des Finanzgerichts -FG- Köln vom 13.03.2003 6 K 5158/99, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2003, 1060).
  • FG Münster, 09.11.2004 - 8 K 568/02

    Vorwegabzug

    Das FG Köln hat mit Urteil vom 13.03.2003 6 K 5158/99 (EFG 2003, 1060) eine vom Senat abweichende Rechtsauffassung vertreten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht