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   FG Hessen, 20.03.2003 - 12 K 766/99   

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https://dejure.org/2003,21886
FG Hessen, 20.03.2003 - 12 K 766/99 (https://dejure.org/2003,21886)
FG Hessen, Entscheidung vom 20.03.2003 - 12 K 766/99 (https://dejure.org/2003,21886)
FG Hessen, Entscheidung vom 20. März 2003 - 12 K 766/99 (https://dejure.org/2003,21886)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weiterführung einer degressiven Abschreibung bei einer Umwidmung von fremden Wohnzwecken zu fremdbetriebliche Zwecken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Degressive AfA; Gebäude; Nutzungsänderung; Wohnzwecke; Fremdbetriebliche Zwecke - Fortsetzung der degressiven Abschreibung bei Nutzungsänderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Fortsetzung der degressiven Abschreibung bei Nutzungsänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1076
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 03.04.2001 - IX R 16/98

    Degressive Gebäude-AfA für Zweiterwerber

    Auszug aus FG Hessen, 20.03.2003 - 12 K 766/99
    Mit der durch die Einführung der degressiven Gebäude-AfA verbundenen Vorverlegung der Abschreibung wollte der Gesetzgeber aus konjunktur- und wachstumspolitischen Gründen die Investitionsneigung im Baubereich fördern (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3.4.2001 IX R 16/98, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2001, 599; ausführlich Clausen in Hermann/Heuer/Raupach, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, § 7 EStG Anm. 463).

    Insoweit herrscht in der Rechtsprechung und im Schrifttum weitgehend Einigkeit, dass der Steuerpflichtige, der sich (bestandskräftig) für eine der gesetzlich vorgesehenen AfA-Methoden entschieden hat, in den Folgejahren grundsätzlich an diese Entscheidung gebunden ist, so dass ein späterer willkürlicher Wechsel zu einer anderen AfA-Methode nicht mehr in Betracht kommt (BFH in BStBl II 2001, 599; Schmidt/Drenseck, a.a.O., § 7 Anm. 153; Spanke, DB 1988, 1892, 1893, alle m.w.N.).

    § 7 Abs. 4 und 5 EStG enthalten zur Zulässigkeit eines Wechsels in der AfA-Methode bei Gebäuden - im Gegensatz zum Wechsel bei beweglichen Wirtschaftsgütern (vgl. § 7 Abs. 3 EStG ) - keine Aussage (BFH-Urteile vom 10.3.1987 IX R 24/86, BStBl II 1987, 618, und in BStBl II 2001, 599).

    In seiner Rechtsauffassung sieht sich der Senat schließlich auch durch das Urteil des BFH in BStBl II 2001, 599 bestätigt.

  • BFH, 19.02.1974 - VIII R 114/69

    Bemessung der AfA bei Miteigentümern eines Gebäudes

    Auszug aus FG Hessen, 20.03.2003 - 12 K 766/99
    Hiervon abgesehen beruht die unterschiedliche Höhe der degressiven AfA-Sätze des § 7 Abs. 5 EStG weniger auf einer stringenten - an der spezifischen Funktionsbezogenheit des jeweilige Objekts orientierten - steuerlichen Grundkonzeption, sondern vornehmlich auf konjunktur-, wohnungsbau- oder raumordnungspolitischen Zielsetzungen des Gesetzesgebers, die in der Vergangenheit insbesondere die Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Investitionen in bestimmte Gebäudekategorien und damit einhergehend die Verbesserung der Beschäftigungslage im Bereich der Bauwirtschaft zum Gegenstand hatten (vgl. z.B. das BFH-Urteil vom 19.2.1994 VIII R 114/69, BStBl II 1974, 704; Clausen, a.a.O., § 7 EStG Anm. 463; Zitzmann, BB 1986, 103; Beckermann, DB 1989, 1590).
  • BFH, 10.03.1987 - IX R 24/86

    Wechsel von degressiven Absetzungen für Abnutzung nach § 7 Abs. 5 EStG zu

    Auszug aus FG Hessen, 20.03.2003 - 12 K 766/99
    § 7 Abs. 4 und 5 EStG enthalten zur Zulässigkeit eines Wechsels in der AfA-Methode bei Gebäuden - im Gegensatz zum Wechsel bei beweglichen Wirtschaftsgütern (vgl. § 7 Abs. 3 EStG ) - keine Aussage (BFH-Urteile vom 10.3.1987 IX R 24/86, BStBl II 1987, 618, und in BStBl II 2001, 599).
  • BFH, 15.02.2005 - IX R 32/03

    Abschreibungsmethode bei zunächst zu Wohnzwecken und später zu fremdbetrieblichen

    Demgegenüber erkennen andere Stimmen in der Literatur (vgl. Nolde in Hermann/Heuer/Raupach --HHR--, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, § 7 EStG Anm. 495; Schmidt/ Drenseck, a.a.O., § 7 Rz. 163; Stuhrmann in Bordewin/Brandt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 7 Rz. 240; Beckermann, Der Betrieb --DB-- 1989, 1590, 1591; Paus, BB 1993, 1920, 1922) und die instanzgerichtliche Rechtsprechung (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 31. Juli 1997, EFG 1998, 179; Hessisches FG, Urteil vom 20. März 2003, EFG 2003, 1076) in derartigen Fällen den Wechsel innerhalb der degressiven AfA-Methode als statthaft an.

    Liegen daher im Jahr der Fertigstellung des Objekts die Voraussetzungen sowohl für eine AfA nach Maßgabe des § 7 Abs. 5 Satz 2 EStG 1993 (§ 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG 1994), als auch nach § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG 1993/1994 vor, so lässt sich dem Wortlaut der Norm kein Zwang zum Wechsel zur linearen AfA-Methode entnehmen (so auch Hessisches FG in EFG 2003, 1076).

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