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   FG Münster, 15.05.2003 - 14 K 7166/01 E   

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FG Münster, 15.05.2003 - 14 K 7166/01 E (https://dejure.org/2003,7295)
FG Münster, Entscheidung vom 15.05.2003 - 14 K 7166/01 E (https://dejure.org/2003,7295)
FG Münster, Entscheidung vom 15. Mai 2003 - 14 K 7166/01 E (https://dejure.org/2003,7295)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbringung eines Betriebes in eine Personengesellschaft; Einbringender wird Mitunternehmer der Gesellschaft; Veräußerung i.S.d. § 16 Einkommensteuergesetz (EStG), wegen eines "tauschähnlichen Vorgangs"; Grundsätzliche Auflösung einer Ansparrücklage bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortbestand einer Ansparrücklage bei Einbringung des Betriebes nach § 24 UmwStG; Nachweis eines tatsächlich betriebenen Studiums

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betriebsausgaben: - Fortbestand einer Ansparrücklage bei Einbringung des Betriebes nach § 24 UmwStG; Nachweis eines tatsächlich betriebenen Studiums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1368
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.08.2001 - VIII B 54/01

    Ansparrücklage - Neugründung des Betriebs durch vorweggenommene Erbfolge?

    Auszug aus FG Münster, 15.05.2003 - 14 K 7166/01
    Dadurch wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Förderung des § 7g EStG betriebs- und investitionsbezogen ausgestaltet ist (vgl. auch BFH, Beschluss vom 28.08.2001 VIII B 54/01, BFH/NV 2002, 24).

    Bei § 24 UmwStG können die Buchwerte fakultativ fortgeführt werden (BFH, Beschluss vom 28.08.2001 a.a.O.) Dadurch werden zwar stille Reserven nicht aufgedeckt, der Einbringungsvorgang wird jedoch nicht zu einem unentgeltlichen.

  • BFH, 21.06.1994 - VIII R 5/92

    Identität erhaltende Umwandlung - Sonderbetriebsvermögen

    Auszug aus FG Münster, 15.05.2003 - 14 K 7166/01
    es handelt sich um einen "tauschähnlichen Vorgang" (so BFH, Urteil vom 21.06.1994 VIII R 5/92, BStBl II 1994, 856 m.w.Nachw.).
  • FG Münster, 23.09.1992 - 13 K 5629/91

    Einkommensteuer; Verbleibensfrist des § 7g EStG 1988

    Auszug aus FG Münster, 15.05.2003 - 14 K 7166/01
    Dieses soll gewahrt sein, wenn der Betrieb entweder selbständig oder als Teilbetrieb eines schon bestehenden Unternehmens weitergeführt wird (so FG Münster, Urteil vom 23.09.1992 13 K 5629/91 E,G, Betriebs-Berater 1992, 2257), wenn der begünstigte Betrieb in der Hand des neuen Eigentümers als selbständiger Betrieb bestehen bleibt (so Einkommensteuerrichtlinien R 83 Abs. 6 Satz 4), wenn der Betrieb "als solcher" unverändert fortgeführt wird (Brandis in: Blümich, EStG, § 7g Rdnr. 41), wenn der Betrieb in der Hand des neuen Eigentümers als selbständiger Betrieb bestehen bleibt, nicht wenn er unselbständiger Teil des Betriebs wird (so Meyer in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG § 7g Anm. 62).
  • VG Dresden, 11.12.2002 - 14 K 636/02
    Auszug aus FG Münster, 15.05.2003 - 14 K 7166/01
    Bei einer Betriebsveräußerung ist die Ansparrücklage aber grundsätzlich aufzulösen (so Urteil des erkennenden Senats vom 29.10.2002 14 K 636/02, vgl. auch BMF, BStBl. I 1996, 1441 f., Tz. 9; Brandis in: Blümich, EStG, § 7g Rdnr. 101a; Meyer/ Ball, Finanz-Rundschau 1997, 77).
  • BFH, 14.04.2015 - GrS 2/12

    Ansparabschreibung nach Buchwerteinbringung

    Das FG Münster ließ in seinem Urteil vom 15. Mai 2003  14 K 7116/01 E (EFG 2003, 1368) offen, ob eine Ansparabschreibung zuzulassen sei, wenn der Betrieb unverändert fortgeführt werde; wegen einer Beteiligung des einbringenden Einzelunternehmers mit nur 6, 25 % an der aufnehmenden Personengesellschaft wurde dies abgelehnt.
  • BFH, 22.08.2012 - X R 21/09

    Vornahme von Ansparabschreibungen in Kenntnis einer beabsichtigten Einbringung

    Die Finanzgerichte haben es überwiegend abgelehnt, eine für das Einzelunternehmen erst nach dem Zeitpunkt der Einbringung geltend gemachte Ansparabschreibung noch zuzulassen (FG Köln, Urteil vom 28. August 2002  14 K 387/01, EFG 2003, 218, rkr.; FG Münster, Urteile vom 15. Mai 2003  14 K 7116/01 E, EFG 2003, 1368, rkr., und vom 26. Mai 2011  3 K 1416/08 E,G,EZ, EFG 2011, 1695, Revision beim vorlegenden Senat unter dem Az. X R 31/11 anhängig).

    Der 14. Senat des FG Münster (Urteil in EFG 2003, 1368) hat dabei allerdings offengelassen, ob eine Ansparabschreibung zuzulassen sei, wenn der Betrieb unverändert fortgeführt werde.

  • FG Münster, 26.05.2011 - 3 K 1416/08

    Auflösung einer Ansparrücklage eines Einzelunternehmers gem. § 7g EStG bei

    Das von der Betriebsprüfung angeführte Urteil des Finanzgerichts Münster vom 15.05.2003 (14 K 7166/01 E, EFG 2003, 1368) treffe nicht den Fall des Klägers.

    Abs. 3 EStG für künftige Investitionen in einem Einzelunternehmen nicht mehr für möglich, wenn die Investitionen aufgrund einer Einbringung des Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft nicht mehr durchführbar sind (vgl. Finanzgericht Köln, Urteil vom 28.08.2002 14 K 387/01, EFG 2003, 218; Finanzgericht Münster, Urteil vom 25.02.2009 7 K 5021/07 E, G, EFG 2009, 1005 sowie Urteil vom 15.05.2003 14 K 7166/01 E, EFG 2003, 1368).

  • FG Hamburg, 18.08.2005 - III 404/04

    Einkommensteuer: Streichung von Anspar- und Existenzgründerrücklage im Jahr ihrer

    ccc) Nach Bildung der Rücklage kann diese später vom Steuerpflichtigen aufgelöst werden, wenn ihre Voraussetzungen nachträglich wegfallen (vgl. FG München vom 23. Juli 2003, 1 K 1615/02, EFG 2003, 1605 , Revision X R 32/03; FG Münster vom 15. Mai 2003, 14 K 7166/01 E, EFG 2003, 1368 ; Bundesministerium der Finanzen -BMF- vom 25. Februar 2004, BStBl I 2004, 337, 340; Pinkos, Der Betrieb -DB- 1993, 1688, 1692).
  • FG Niedersachsen, 25.03.2009 - 2 K 273/06

    Fortführung einer nach § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) gebildeten Rücklage nach

    Allerdings ist die Fortführung einer Ansparrücklage bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft bisher in der Rechtsprechung der Finanzgerichte abgelehnt worden (vgl. FG Köln Urteil vom 28. August 2002, 14 K 387/01 EFG 2003, 218; FG Münster Urteil vom 15. Mai 2003, 14 K 7116/01 EFG 2003, 1368).
  • FG München, 16.12.2009 - 10 K 4440/07

    Bildung einer Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG a.F.: Keine

    Eine Betriebsaufgabe steht der Bildung einer Ansparabschreibung jedoch nicht entgegen, solange die geplante Investition im fortbestehenden "Restbetrieb" desselben Steuerpflichtigen objektiv möglich und wahrscheinlich ist (BFH-Urteil vom 01. August 2007 XI R 47/06, BStBl II 2008, 106; FG Münster Urteil vom 15. Mai 2003 14 K 7166/01, EFG 2003, 1368 mit zahlreichen Hinweisen zur Literatur).
  • FG Hamburg, 04.08.2004 - III 264/04

    Einkommensteuer: Existenzgründerrücklage

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  • FG Berlin-Brandenburg, 06.04.2011 - 1 K 1370/07

    Keine Auflösung einer Ansparrücklage durch Eintritt eines weiteren

    Das von den Klägern angeführte Urteil des Finanzgerichts Münster vom 15. Mai 2003 (14 K 7166/01 E, EFG 2003, 1368) ergibt nichts anderes.
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