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   FG Rheinland-Pfalz, 28.05.2002 - 2 K 1677/01   

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FG Rheinland-Pfalz, 28.05.2002 - 2 K 1677/01 (https://dejure.org/2002,13829)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.05.2002 - 2 K 1677/01 (https://dejure.org/2002,13829)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Mai 2002 - 2 K 1677/01 (https://dejure.org/2002,13829)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für den Zufluss bar ausgezahlter und gutgeschriebener Darlehenszinsen durch Novation bei Anlagebetrug

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für den Zufluss bar ausgezahlter und gutgeschriebener Darlehenszinsen durch Novation bei Anlagebetrug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für den Zufluss bar ausgezahlter und gutgeschriebener Darlehenszinsen ; Qualifizierung von Barzahlungen ohne Tilgungsbestimmung; Novation als Folge der Ausübung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht des Gläubigers über den Gegenstand der Altforderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 154
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 30.10.2001 - VIII R 15/01

    Zufluss von Renditen im Schneeballsystem

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.05.2002 - 2 K 1677/01
    Zumindest ist die Frage, ob es sich bei den jeweiligen Barauszahlungen um Rückzahlungen von Kapital oder um die Auszahlung von Zinsen handelte nach st. Rechtsprechung des BFH mit Hilfe einer ergänzenden Heranziehung des bürgerlichen Rechts nach § 366 f. BGB zu beantworten (vgl. BFH-Urteile vom 10. Juni 1975 VIII R 71/71, BStBl II 1975, 847, 848; vom 22. Juli 1997 VIII R 57/95, BStBl II 1997, 755, unter II. 2. d); vom 10. Juli 2001 VIII 31/97, BFH/NV 2001, 1554 unter 1. b) dd) aaa); vom 30. Oktober 2001 VIII R 15/01, BStBl II 2002, 138, unter 2. d)).

    Voraussetzung ist dafür allerdings, dass sich die Novation als Folge der Ausübung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht des Gläubigers über den Gegenstand der Altforderung darstellt, also auf einem freien Entschluss des Gläubigers beruht (vgl. BFH-Urteile vom 10. Juli 2001 VIII R 35/00 a. a. O.; vom 30. Oktober 2001 VIII R 15/01 BFH/NV 2001, 272 mit weiteren Nachweisen).

    Ein wichtiges Indiz dafür ist, wenn der Schuldner Zahlungen nur schleppend und auf massiven Druck hin geleistet hat (BFH Urteil vom 30. Oktober 2001 - VIII R 15/01).

    Aufgrund dieser Tatsachen kann zwar nicht festgestellt werden, dass Zahlungsunfähigkeit in dem Sinn gegeben war, dass ein dauerndes Unvermögen, die sofort zu erfüllenden Geldschulden (einschließlich sittenwidriger Zinsen) im Wesentlichen zu begleichen, bestand (BFH Urteil vom 30.10.2001 - VIII R 15/01).

  • BFH, 10.07.2001 - VIII R 35/00
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.05.2002 - 2 K 1677/01
    Diese Rechtsprechung habe der BFH inzwischen in seinem Urteil vom 10. Juli 2001 VIII R 35/00 (BStBl II 2001, 646) bestätigt.

    Zum anderen steht dem tatsächlichen Zufluss von Zinsen eine zivilrechtliche Unwirksamkeit wegen Sittenwidrigkeit der Darlehensgeschäfte mit Z. steuerrechtlich nicht entgegen (s. BFH-Urteil vom 10. Juli 2001 VIII R 35/00, BStBl II 2001, 646).

    Ebenso kann ein Zufluss auch durch eine gesonderte Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger, dass der Betrag fortan aus einem anderen Rechtsgrund geschuldet werden soll (Novation), bewirkt werden (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteil vom 10. Juli 2001 - VIII R 35/00, BStBl II 2001, 646).

    Voraussetzung ist dafür allerdings, dass sich die Novation als Folge der Ausübung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht des Gläubigers über den Gegenstand der Altforderung darstellt, also auf einem freien Entschluss des Gläubigers beruht (vgl. BFH-Urteile vom 10. Juli 2001 VIII R 35/00 a. a. O.; vom 30. Oktober 2001 VIII R 15/01 BFH/NV 2001, 272 mit weiteren Nachweisen).

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.05.2002 - 2 K 2065/01

    Voraussetzungen für den Zufluss gutgeschriebener Darlehenszinsen durch Novation

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.05.2002 - 2 K 1677/01
    Zwar hatten nach der von der Steuerfahndung erstellten Auszahlungsliste - wie der Steuerfahndungsprüfer B. auch als Zeuge in dem Rechtsstreit eines anderen Anlegers 2 K 2065/01 ausgesagt hat - im Mai 1992 noch Barauszahlungen - ausweislich der bei der Durchsuchung bei Z. vorgefundener "roter" Auszahlungsquittungen an eine Vielzahl von Anlegern stattgefunden; darunter befanden sich auch eine Vielzahl von Vollauszahlungen.

    Die Vernehmung der Zeugen B. und G., sowie die Befragung des Klägers und der beiden Kläger in den am selben Tag verhandelten, andere Anleger betreffenden Verfahren 2 K 3229/99 und 2 K 2065/01 hat jedoch ergeben, dass es Z. durch Ausübung massiven Drucks auf die weiteren Anleger gelungen ist, die Höhe der sofort fälligen Geldbeträge erheblich zu drücken.

  • BFH, 22.07.1997 - VIII R 57/95

    Kapitaleinkünfte beim Schneeballsystem

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.05.2002 - 2 K 1677/01
    Zumindest ist die Frage, ob es sich bei den jeweiligen Barauszahlungen um Rückzahlungen von Kapital oder um die Auszahlung von Zinsen handelte nach st. Rechtsprechung des BFH mit Hilfe einer ergänzenden Heranziehung des bürgerlichen Rechts nach § 366 f. BGB zu beantworten (vgl. BFH-Urteile vom 10. Juni 1975 VIII R 71/71, BStBl II 1975, 847, 848; vom 22. Juli 1997 VIII R 57/95, BStBl II 1997, 755, unter II. 2. d); vom 10. Juli 2001 VIII 31/97, BFH/NV 2001, 1554 unter 1. b) dd) aaa); vom 30. Oktober 2001 VIII R 15/01, BStBl II 2002, 138, unter 2. d)).
  • BFH, 10.07.2001 - VIII R 31/97

    Zusammenveranlagung von Ehegatten - Kapitalgesellschaft panamaischen Rechts -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.05.2002 - 2 K 1677/01
    Zumindest ist die Frage, ob es sich bei den jeweiligen Barauszahlungen um Rückzahlungen von Kapital oder um die Auszahlung von Zinsen handelte nach st. Rechtsprechung des BFH mit Hilfe einer ergänzenden Heranziehung des bürgerlichen Rechts nach § 366 f. BGB zu beantworten (vgl. BFH-Urteile vom 10. Juni 1975 VIII R 71/71, BStBl II 1975, 847, 848; vom 22. Juli 1997 VIII R 57/95, BStBl II 1997, 755, unter II. 2. d); vom 10. Juli 2001 VIII 31/97, BFH/NV 2001, 1554 unter 1. b) dd) aaa); vom 30. Oktober 2001 VIII R 15/01, BStBl II 2002, 138, unter 2. d)).
  • BFH, 10.06.1975 - VIII R 71/71

    Geldleistungen - Darlehnsschuldner - Darlehnsgläubiger - Rückzahlung des Darlehns

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.05.2002 - 2 K 1677/01
    Zumindest ist die Frage, ob es sich bei den jeweiligen Barauszahlungen um Rückzahlungen von Kapital oder um die Auszahlung von Zinsen handelte nach st. Rechtsprechung des BFH mit Hilfe einer ergänzenden Heranziehung des bürgerlichen Rechts nach § 366 f. BGB zu beantworten (vgl. BFH-Urteile vom 10. Juni 1975 VIII R 71/71, BStBl II 1975, 847, 848; vom 22. Juli 1997 VIII R 57/95, BStBl II 1997, 755, unter II. 2. d); vom 10. Juli 2001 VIII 31/97, BFH/NV 2001, 1554 unter 1. b) dd) aaa); vom 30. Oktober 2001 VIII R 15/01, BStBl II 2002, 138, unter 2. d)).
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.05.2002 - 2 K 3229/99
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.05.2002 - 2 K 1677/01
    Die Vernehmung der Zeugen B. und G., sowie die Befragung des Klägers und der beiden Kläger in den am selben Tag verhandelten, andere Anleger betreffenden Verfahren 2 K 3229/99 und 2 K 2065/01 hat jedoch ergeben, dass es Z. durch Ausübung massiven Drucks auf die weiteren Anleger gelungen ist, die Höhe der sofort fälligen Geldbeträge erheblich zu drücken.
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.05.2002 - 2 K 3229/99

    Kapitalerträge bei Anlegern der Ambros S.A.

    Zwar hatten nach der von der Steuerfahndung erstellten Auszahlungsliste - wie der Steuerfahndungsprüfer B auch als Zeuge in dem Rechtsstreit eines anderen Anlegers 2 K 1677/01 ausgesagt hat - im Mai 1992 noch Barauszahlungen - ausweislich bei der Durchsuchung bei Z. vorgefundener "roter" Auszahlungsquittungen - an eine Vielzahl von Anlegern stattgefunden; darunter befanden sich auch eine Vielzahl von Vollauszahlungen.

    Der Mitarbeiter des Konkursverwalters über das Vermögen des Z. G hat in dem am gleichen Tag verhandelten Verfahren 2 K 1677/01, das einen anderen Anleger betrifft, dies im Grunde bestätigt und ausgesagt, dass im Mai 1992 noch insgesamt 18, 9 Mio. DM ausgezahlt wurden; dem standen in diesem Zeitraum Einnahmen aus Neuanlagen in Höhe von 37 Mio. DM gegenüber.

  • FG Köln, 29.04.2003 - 8 K 5126/01

    Mangels anderweitiger Tilgungsbestimmung erfolgen Zahlungen im Zweifel auf eine

    Zur Beantwortung der Frage, ob es sich bei Kapitalauszahlungen um Rückzahlung von Kapital oder Auszahlung von Zinsen handelt, sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH die §§ 366 f. BGB ergänzend heranzuziehen (vgl. BFH-Urteile vom 10.06.1975 VIII R 71/71, BStBl II 1975, 847; vom 22.07.1997 VIII R 57/95, BStBl II 1997, 755; vom 10.07.2001 VIII R 31/97, BFH/NV 2001, 1554; Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 28.05.2002 2 K 1677/01, EFG 2003, 154, und vom 28.05.2002 2 K 2065/01, Haufe-Index 856543).

    Dies gilt auch dann, wenn ein zivilrechtlich durchsetzbarer Anspruch auf die Gewinnanteile bzw. Zinsen - etwa wegen Nichtigkeit des zugrundeliegenden Vertrages - nicht besteht; entscheidend für die Zurechnung der zugeflossenen Beträge zu den steuerpflichtigen Einkünfte ist allein die wirtschaftliche Gestaltung, wie sie die Beteiligten unter sich gelten lassen (vgl. BFH-Urteile vom 10.06.1975, a.a.O., und vom 10.07.2001, a.a.O.; Urteile des FG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 28.05.2002, a.a.O.; zur Unanwendbarkeit des § 367 BGB bei nichtigem (Darlehens-)Vertrag im Zivilrecht vgl. Staudinger/Olzen, BGB, Neubearbeitung 2000, § 367 Rdnr. 9; Münchener Kommentar/Wenzel, BGB, 4. Auflage, § 367 Rdnr. 1).

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.05.2002 - 2 K 2065/01

    Zu den Voraussetzungen für den Zufluss von Zinsen

    Der Mitarbeiter des Konkursverwalters über das Vermögen des Z Guth hat in dem am gleichen Tag verhandelten Verfahren 2 K 1677/01, das einen anderen Anleger betrifft, dies im Grunde bestätigt und ausgesagt, dass im Mai 1992 noch insgesamt 18, 9 Mio. DM ausgezahlt wurden; dem standen in diesem Zeitraum Einnahmen aus Neuanlagen in Höhe von 37 Mio. DM gegenüber.

    Die Vernehmung der Zeugen B und G, sowie die Befragung des Klägers und der beiden Kläger in den am selben Tag verhandelten, andere Anleger betreffenden Verfahren 2 K 3229/99 und 2 K 1677/01 hat jedoch ergeben, dass es Z durch Ausübung massiven Drucks auf die weiteren Anleger gelungen ist, die Höhe der sofort fälligen Geldbeträge erheblich zu drücken.

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.06.2003 - 6 V 2563/02

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Erträgen aus einem Schneeballsystem

    Unter Beachtung dieser Grundsätze ist - ebenso wie in den vom FG Köln mit Urteil vom 30.10.2002 - 5 K 4592/94 (EFG 2003, S. 387) und vom FG Rheinland-Pfalz mit Urteilen vom 28.05.2002 - 2 K 3229/99, 2 K 1677/01 und 2 K 2065/01 (n.v.) entschiedenen Fällen - jeder Einzelfall einer gesonderten Beurteilung zu unterziehen.
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