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   FG Schleswig-Holstein, 24.09.2002 - IV 174/01, IV 174/2001   

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FG Schleswig-Holstein, 24.09.2002 - IV 174/01, IV 174/2001 (https://dejure.org/2002,9198)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.09.2002 - IV 174/01, IV 174/2001 (https://dejure.org/2002,9198)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. September 2002 - IV 174/01, IV 174/2001 (https://dejure.org/2002,9198)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage der Beendigung einer umsatzsteuerlichen Organschaft bei Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Frage der Beendigung einer umsatzsteuerlichen Organschaft bei Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtung eines Umsatzsteuerbescheides; Abgrenzung von selbständiger und unselbständiger gewerblicher Tätigkeit; Kriterien der wirstchaftlichen Abhängigkeit und Eingliederung in ein Unternehmen; Alleinige Inhaberschaft der Geschäftsanteile an einer Gesellschaft mit ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1582
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 13.03.1997 - V R 96/96

    Zeitpunkt der Beendigung der Organschaft im Fall der Sequestration

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 24.09.2002 - IV 174/01
    Die finanzielle und die organisatorische Eingliederung ergaben sich daraus, dass der Kl. sämtliche Geschäftsanteile an der GmbH hielt (vgl. BFH-Urteil vom 20. Januar 1999 XI R 69/97, BFH/NV 1999, 1136 ) und auch Geschäftsführer der GmbH war (vgl. BFH-Urteil in BFHE 182, 426 , BStBl II 1997, 580, zu II. 1.).

    Ob dies der Fall ist, hängt jeweils von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. Urteil des BFH vom 6. August 2001 V R 34/01, BFH/NV 2002, 223 ; BFH-Urteil vom 13.3.1997 V R 96/96, BStBl II 1997, 580).

  • BFH, 16.08.2001 - V R 34/01

    Umsatzsteuerschuld - Betriebsaufspaltung - Umsatzsteuerrechtliche Organschaft -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 24.09.2002 - IV 174/01
    Ob dies der Fall ist, hängt jeweils von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. Urteil des BFH vom 6. August 2001 V R 34/01, BFH/NV 2002, 223 ; BFH-Urteil vom 13.3.1997 V R 96/96, BStBl II 1997, 580).

    Tritt auf einem der drei Gebiete die Eingliederung weniger stark in Erscheinung, so hindert dies nicht, trotzdem Organschaft anzunehmen, wenn sich die Eingliederung deutlich auf den beiden anderen Gebieten zeigt (BFH-Urteil vom 22. Juni 1967 V R 89/66, BStBl III 1967, 715; Urteil des BFH vom 16. August 2001 V R 34/01, BFH/NV 2002, 223 ).

  • BGH, 18.07.2002 - IX ZR 195/01

    Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen in der Insolvenz des Schuldners;

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 24.09.2002 - IV 174/01
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 18. Juli 2002 (IX ZR 195/01, Zeitschrift für Verbraucher-Insolvenzrecht 2002, 250).
  • BFH, 19.10.1995 - V R 128/93

    Unternehmereigenschaft bei Eingliederung einer juristischen Person in ein

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 24.09.2002 - IV 174/01
    Die wirtschaftliche Eingliederung folgte aus der Tatsache der Vermietung des Betriebsgrundstücks; dem steht weder die Illiquidität der GmbH (vgl. BFH-Urteil vom 19. Oktober 1995 V R 128/93, BFH/NV 1996, 275), noch die Tatsache entgegen, dass außer dem Grundstück kein weiteres Betriebsvermögen vermietet war (BFH-Urteil vom 9. September 1993 V R 124/89, BStBl II 1994, 129, zu II. 1. b).
  • BFH, 22.06.1967 - V R 89/66

    Vorliegen von Anzeichen für wirtschaftliche Eingliederung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 24.09.2002 - IV 174/01
    Tritt auf einem der drei Gebiete die Eingliederung weniger stark in Erscheinung, so hindert dies nicht, trotzdem Organschaft anzunehmen, wenn sich die Eingliederung deutlich auf den beiden anderen Gebieten zeigt (BFH-Urteil vom 22. Juni 1967 V R 89/66, BStBl III 1967, 715; Urteil des BFH vom 16. August 2001 V R 34/01, BFH/NV 2002, 223 ).
  • BFH, 13.09.1989 - I R 110/88

    Zum Begriff der wirtschaftlichen Eingliederung bei Organschaft

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 24.09.2002 - IV 174/01
    Im Gegensatz zur gewerbesteuerrechtlichen Organschaft (§ 2 Abs. 2 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes i.V.m. § 14 des Körperschaftsteuergesetzes a.F.; vgl. dazu BFH-Urteil vom 13. September 1989 I R 110/88, BStBl II 1990, 24, zu 3. c) ist nicht erforderlich, dass der Organträger einen nach außen in Erscheinung tretenden Gewerbebetrieb unterhält (vgl. z.B. --ausführlich-- BFH-Urteil vom 17. April 1969 V 44/65, BStBl II 1969, 413).
  • BFH, 23.01.2001 - VIII R 71/98

    Betriebsaufspaltung: Büro- und Verwaltungsgebäude

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 24.09.2002 - IV 174/01
    Schließlich hatte das vermietete Grundstück für die GmbH besonderes Gewicht, weil dort ihr Unternehmen betrieben wurde (vgl. BFH-Urteil vom 23. Januar 2001 VIII R 71/98, BFH/NV 2001, 894 , betr. ertragsteuerrechtliche Betriebsaufspaltung).
  • BFH, 20.02.1992 - V R 80/85

    Verweigerung eines Vorsteuerabzugs wegen Verwendung der entsprechenden Vorbezüge

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 24.09.2002 - IV 174/01
    Denn durch den Kl. als Geschäftsführer der GmbH blieb sichergestellt, dass eine vom Willen des Organträgers abweichende Willensbildung bei der Organtochter nicht stattfinden konnte (BFH-Urteil vom 20.2. 1992, V R 80/85, BFH/NV 1993, 133).
  • BFH, 20.01.1999 - XI R 69/97

    Umsatzsteuerliche Organschaft

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 24.09.2002 - IV 174/01
    Die finanzielle und die organisatorische Eingliederung ergaben sich daraus, dass der Kl. sämtliche Geschäftsanteile an der GmbH hielt (vgl. BFH-Urteil vom 20. Januar 1999 XI R 69/97, BFH/NV 1999, 1136 ) und auch Geschäftsführer der GmbH war (vgl. BFH-Urteil in BFHE 182, 426 , BStBl II 1997, 580, zu II. 1.).
  • BFH, 28.01.1999 - V R 32/98

    Konkurs des Organträgers

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 24.09.2002 - IV 174/01
    Der Kl. war nämlich lediglich gehalten, sich mit dem Insolvenzverwalter abzustimmen; dieser konnte nach der Rechtslage den Kl. nicht aus der Leitung der GmbH verdrängen (vgl. Urteil des BFH vom 28.1. 1999 V R 32/98, BStBl II 99, 258).
  • BFH, 09.09.1993 - V R 124/89

    Organschaft bei Betriebsaufspaltung

  • BFH, 17.04.1969 - V 44/65

    Verneinung einer Organschaft wegen fehlender Voraussetzung einer

  • BFH, 01.04.2004 - V R 24/03

    Organschaft im Insolvenzfall

    Gegen das klageabweisende Urteil des Finanzgerichts (FG), das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1582 (mit Anm. Müller) veröffentlicht ist, wendet sich der Kläger mit der vorliegenden Revision.
  • OLG Stuttgart, 21.11.2006 - 12 U 32/06

    Beratungspflichtverletzung des Steuerberaters: Vermutung beratungsgemäßen

    Zur Frage einer etwaigen Befugnisüberschreitung war im Zeitpunkt der Beratung durch die Beklagten in der Rechtsprechung der Finanzgerichte bereits mehrfach entschieden worden, dass diese nicht zum Wegfall der organisatorischen Eingliederung führt, vielmehr der Organträger seine Rechtsposition durch entsprechende Anträge im Insolvenzeröffnungsverfahren wahren müsse (FG Nürnberg, Urt. vom 10.04.2000, KTS 2001, 509, nachfolgend BFH 27.10.2000, Az. V B 102/00: Revision nicht zugelassen, da keine grundsätzliche Bedeutung; FG Nürnberg, Urt. vom 09.08.2001, EWiR 2002, 361; Schleswig-Holsteinisches FG, Urt. vom 24.09.2002, EFG 2003, 1582, nachfolgend - jedoch erst am 01.04.2004 - BFHE 204, 520, wo diese Überlegung nicht beanstandet wurde; FG Münster, Urt. vom 01.04.2003, EFG 2004, 612).
  • FG Sachsen-Anhalt, 18.10.2012 - 1 K 1061/07

    Vorsteuerrückforderungsanspruch - Zeitpunkt der Uneinbringlichkeit von

    Nimmt der Kläger jedoch seine Rechte nicht in vollem Umfang wahr, kann dies nicht dazu führen, dass sich diese Verhaltensweise positiv für ihn auswirkt (vgl. Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 24. September 2002 - IV 174/01, EFG 2003, 1582).
  • FG Köln, 15.02.2006 - 14 K 5048/04

    Zeitpunkt der Beendigung einer Organschaft im Rahmen eines Insolvenzverfahrens

    Wäre die Geschäftsführung mit dem Verhalten des Klägers nicht einverstanden gewesen, hätte sie ihre Rechtsposition durch entsprechende Anträge an das Insolvenzgericht wahren können (siehe auch Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht - FG - Urteil vom 24.9.2002 IV 174/01, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2003, 1582; FG Münster Urteil vom 1.4.2003 15 K 2679/02 U, EFG 2004, 612; FG Nürnberg Beschluss vom 9.8.2001 II 287/01, juris).
  • FG Sachsen-Anhalt, 30.05.2008 - 1 V 1198/07

    Notwendigkeit der Berichtigung eines in Anspruch genommenen Vorsteuerabzugs durch

    Allenfalls könne der Verwalter wegen des Zustimmungsvorbehaltes in konkreten Fällen noch als "halbstarker" Insolvenzverwalter angesehen werden, aber das beende (nach Ansicht des Schleswig- Holsteinischen FG, Urt. v. 24. September 2002, IV 174/01) die Organschaft keineswegs, selbst wenn dieser in dringenden Fällen zusätzlich ermächtigt sei, für den Schuldner zu handeln, weil ihm damit immer noch keine vom Willen des Organträgers abweichende Willensbildung möglich sei.
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